Rahmenvetrag Angewandte Mathematik und Informatik

Anfrage an: Fachhochschule Aachen

den in §4 Prüfungsordnung für den dualen Bachelorstudiengang „Angewandte Mathematik und Informatik“ genannten Rahmenvertrag zwischen FH und Unternehmen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    10. Januar 2021
  • Frist
    13. Februar 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Fachhochschule Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rahmenvetrag Angewandte Mathematik und Informatik [#208351]
Datum
10. Januar 2021 11:53
An
Fachhochschule Aachen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
den in §4 Prüfungsordnung für den dualen Bachelorstudiengang „Angewandte Mathematik und Informatik“ genannten Rahmenvertrag zwischen FH und Unternehmen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 208351 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208351/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Fachhochschule Aachen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage betrifft den Bereich von Forschung und Lehre. Gem. § 2 Abs.3 IFG NRW un…
Von
Fachhochschule Aachen
Betreff
AW: Rahmenvetrag Angewandte Mathematik und Informatik [#208351]
Datum
18. Januar 2021 09:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage betrifft den Bereich von Forschung und Lehre. Gem. § 2 Abs.3 IFG NRW unterliegt die Hochschule hier nicht der Auskunftspflicht. Es liegt also entgegen Ihrer Auffassung ein Ausschlussgrund vor. Von einer Zusendung der Verträge wird daher schon aus diesem Grunde abgesehen. Mit freundlichen Grüßen

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Fachhochschule Aachen
WG: IFG-Anfrage Sehr Antragsteller/in wie Sie der unten stehenden Mail entnehmen können, erreichte micht Ihre An…
Von
Fachhochschule Aachen
Betreff
WG: IFG-Anfrage
Datum
12. April 2021 15:18
Status
Anfrage abgeschlossen
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1,3 KB


Sehr Antragsteller/in wie Sie der unten stehenden Mail entnehmen können, erreichte micht Ihre Antwort auf meine letzte Mail nicht. Ihrem Schreiben entnehme ich , dass der Vertrag zwischen der RWTH und der FH über den MATSE Studiengang vorliegt. Einen Ausbildungsvertrag haben wir Ihnen ebenfalls zugesandt. Einen Vertrag der FH mit sich selbst als Ausbildungsstätte und als Hochschule gibt es laut Auskunft des zuständigen Fachbereichs nicht. Vielmehr ist es so, dass die Auszubildenden der FH entweder über den Rahmenvertrag mit der RWTH kommen, oder von dem Fachbereich, der den Studiengang betreibt. Hier ist kein Vertrag notwendig . Ich hoffe, dass hiermit Ihre Anfrage abschließend beantwortet ist. Mit freundlichen Grüßen