Ramadan - Informationen für Eltern ohne Deutschkenntnisse zum Fastengebot als Schüler

Mit Beginn des Ramadan gibt es viele Eltern, die bereits Grundschüler auffordern, die Fastenregeln am Ramadan einzuhalten, obwohl die Deutsche Islamkonferenz und der Islamrat Deutschland unisono darauf hinweisen, dass die Fastenregeln für Muslime in Europa erst mit Beginn der Geschlechtsreife/ ab Jugendlichenalter im Sinne des Koran verbindlich sind.

Bitte senden Sie mir alle Informationen zu, die das BAMF als Integrationsbehörde zu diesem Thema bereit hält, und die den Eltern an die Hand gegeben werden können. Bitte senden Sie mir diese Informationen in den geläufigsten Flüchtlingssprachen (arabisch, persisch, kurmandschi, Tygrinja) zu.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    22. Mai 2018
  • Frist
    23. Juni 2018
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Michael Kock (Kreisverwaltung Mayen-Koblenz, Flüchtlingskoordination)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Mit Beginn des R…
An Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Details
Von
Michael Kock (Kreisverwaltung Mayen-Koblenz, Flüchtlingskoordination)
Betreff
Ramadan - Informationen für Eltern ohne Deutschkenntnisse zum Fastengebot als Schüler [#29998]
Datum
22. Mai 2018 09:22
An
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Mit Beginn des Ramadan gibt es viele Eltern, die bereits Grundschüler auffordern, die Fastenregeln am Ramadan einzuhalten, obwohl die Deutsche Islamkonferenz und der Islamrat Deutschland unisono darauf hinweisen, dass die Fastenregeln für Muslime in Europa erst mit Beginn der Geschlechtsreife/ ab Jugendlichenalter im Sinne des Koran verbindlich sind. Bitte senden Sie mir alle Informationen zu, die das BAMF als Integrationsbehörde zu diesem Thema bereit hält, und die den Eltern an die Hand gegeben werden können. Bitte senden Sie mir diese Informationen in den geläufigsten Flüchtlingssprachen (arabisch, persisch, kurmandschi, Tygrinja) zu.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Michael Kock <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Michael Kock << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Michael Kock (Kreisverwaltung Mayen-Koblenz, Flüchtlingskoordination)

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Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Sehr geehrter Herr Kock, hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Antrags am 22.05.2018. Mit freundlichen G…
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Betreff
AW: Ramadan - Informationen für Eltern ohne Deutschkenntnisse zum Fastengebot als Schüler [#29998]
Datum
4. Juni 2018 19:11
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Kock, hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Antrags am 22.05.2018. Mit freundlichen Grüßen