RAMPART-A und WHARPDRIVE

Alle Dokumente zu den Programmen RAMPART-A und WHARPDRIVE, wie berichtet in https://<< Adresse entfernt >>/2014/rampart-a-die-nsa-schnorchelt-mehr-als-3-terabit-pro-sekunde-von-glasfasern-ab-und-der-bnd-macht-mit/

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    19. Juni 2014
  • Frist
    22. Juli 2014
  • 3 Follower:innen
Andre Meister
Andre Meister (netzpolitik.org)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle Dokumente z…
An Bundesnachrichtendienst Details
Von
Andre Meister (netzpolitik.org)
Betreff
RAMPART-A und WHARPDRIVE [#6602]
Datum
19. Juni 2014 14:37
An
Bundesnachrichtendienst
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle Dokumente zu den Programmen RAMPART-A und WHARPDRIVE, wie berichtet in https://netzpolitik.org/2014/rampart-a-die-nsa-schnorchelt-mehr-als-3-terabit-pro-sekunde-von-glasfasern-ab-und-der-bnd-macht-mit/ Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Andre Meister netzpolitik.org <<E-Mail-Adresse>>
Andre Meister
Andre Meister (netzpolitik.org)
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "RAMPART-A und WHARPDRIVE" vom 19.06.…
An Bundesnachrichtendienst Details
Von
Andre Meister (netzpolitik.org)
Betreff
AW: RAMPART-A und WHARPDRIVE [#6602]
Datum
22. Juli 2014 11:49
An
Bundesnachrichtendienst
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "RAMPART-A und WHARPDRIVE" vom 19.06.2014 (#6602) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Andre Meister Anfragenr: 6602 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Andre Meister netzpolitik.org << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesnachrichtendienst
Ihre E-Mail vom 22.07.2014 Sehr geehrte* mit o.g. E-Mail mahnten Sie die Beantwortung Ihrer Anfrage nach Informat…
Von
Bundesnachrichtendienst
Via
Briefpost
Betreff
Ihre E-Mail vom 22.07.2014
Datum
8. August 2014
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte* mit o.g. E-Mail mahnten Sie die Beantwortung Ihrer Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz vom 03.06.2014 an. Wie Sie der angehängten E-Mail entnehmen können, wurde diese am 12.06.2014 fristgerecht beantwortet. Da hier ein Fehler bei den automatisch generierten E-Mail-Adressen des Portals &quot;Frag den Staat&quot; vermutet wird, setze ich Ihr Verständnis voraus, wenn ich Sie hiermit über die aus Ihrer E-Mail vom 19.06.2014; Betreff: Aufnahme Blacklist, bekannte E-Mail-Adresse kontaktiere. Mit freundlichen Grüßen
Andre Meister
Andre Meister (netzpolitik.org)
AW: Ihre E-Mail vom 22.07.2014 [#6602] Sehr geehrte Damen und Herren, Nein, meine Informationsfreiheitsanfrage &…
An Bundesnachrichtendienst Details
Von
Andre Meister (netzpolitik.org)
Betreff
AW: Ihre E-Mail vom 22.07.2014 [#6602]
Datum
8. August 2014 15:14
An
Bundesnachrichtendienst
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Nein, meine Informationsfreiheitsanfrage "RAMPART-A und WHARPDRIVE" vom 19.06.2014 (#6602) hat mit der Anfrage "Echtzeitanalyse von Streaming-Daten" vom 03.06.2014 (#6520) nichts zu tun und ist davon unabhängig. Die Anfrage "RAMPART-A und WHARPDRIVE" vom 19.06.2014 (#6602) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 18 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Andre Meister Anfragenr: 6602 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Andre Meister netzpolitik.org << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesnachrichtendienst
Sehr geehrter Herr Meister, Ihre Mail vom 19.06.2014 ist hier eingegangen, wurde aber durch ein Büroversehen mit…
Von
Bundesnachrichtendienst
Betreff
Fwd: Fwd: RAMPART-A und WHARPDRIVE [#6602]
Datum
11. August 2014 14:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Meister, Ihre Mail vom 19.06.2014 ist hier eingegangen, wurde aber durch ein Büroversehen mit einer anderen Ihrer E-Mails gleichen Datums verwechselt und blieb deshalb bislang leider unbeantwortet. Wir bitten dies zu entschuldigen. Zu Ihrem Antrag teile ich Ihnen folgendes mit: Ein Auskunftsanspruch nach § 1 IFG (Informationsfreiheitsgesetz) muss aus Rechtsgründen jedoch abgelehnt werden. Für den Bundesnachrichtendienst gilt die Bereichsausnahme des § 3 Nr. 8 IFG. Nach dieser Vorschrift besteht gegenüber den Nachrichtendiensten des Bundes kein Anspruch auf Informationszugang. Ein Sachverhalt, der den Anwendungsbereich des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) eröffnet, oder auch zum Umweltinformationsgesetz (UIG) wurde von Ihnen nicht vorgetragen. Mit freundlichen Grüßen