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Ramstein Air Base

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Es besteht die Annahme, dass mit Hilfe der auf deutschem Staatsgebiet gelegenen Ramstein Air Base mittels Drohnenangriffen von Seiten der USA das geltende Völkerrecht gebrochen wird. Wie wird sichergestellt, dass dies nicht der Fall ist? Könnten Sie mir bitte die entsprechenden Dokumente zu schicken?

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    9. Juli 2019
  • Frist
    13. August 2019
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Es best…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ramstein Air Base [#154650]
Datum
9. Juli 2019 00:26
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Es besteht die Annahme, dass mit Hilfe der auf deutschem Staatsgebiet gelegenen Ramstein Air Base mittels Drohnenangriffen von Seiten der USA das geltende Völkerrecht gebrochen wird. Wie wird sichergestellt, dass dies nicht der Fall ist? Könnten Sie mir bitte die entsprechenden Dokumente zu schicken? Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> <<E-Mail-Adresse>>
Bundesministerium der Verteidigung
R I 1 Az 39-22-17/-1073 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 09.07.2019 (s.…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: IFG-Anfrage: Ramstein Air Base [#154650]
Datum
11. Juli 2019 14:47
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

R I 1 Az 39-22-17/-1073 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 09.07.2019 (s.u.) Sehr geehrte<Information-entfernt> ich bestätige den Eingang Ihres auf das IFG gestützten Antrags vom 9. Juli 2019 (Bezug). Dieser wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/-1073 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1073 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 09.0…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: IFG-Anfrage: Ramstein Air Base [#154650]
Datum
24. Juli 2019 11:47
Status

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1073 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 09.07.2019 (s.u.) 2. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1073 vom 11.07.2019 Sehr geehrte<Information-entfernt> für die mit Ihrem auf das IFG gestützten Antrag vom 9. Juli 2019 (Bezug) aufgeworfene Fragestellung ist die Zuständigkeit des Bundesministeriums der Verteidigung nicht gegeben. Diese liegt nach h.E. beim Auswärtigen Amt. Ich rege daher an, sich mit Ihrem Anliegen an die vorstehend genannte Stelle zu wenden. Mit freundlichen Grüßen
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