Rasen mähen werktags

Ich möchte gerne wissen, wie lange ich werktags den Rasen mähen kann. Ich wohne in SB-Altenkessel.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. Juli 2018
  • Frist
    14. August 2018
  • Ein:e Follower:in
Werner Meyer
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich möchte ger…
An Ordnungsamt - Saarbrücken Details
Von
Werner Meyer
Betreff
Rasen mähen werktags [#31959]
Datum
13. Juli 2018 19:49
An
Ordnungsamt - Saarbrücken
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich möchte gerne wissen, wie lange ich werktags den Rasen mähen kann. Ich wohne in SB-Altenkessel.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 SIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Werner Meyer <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Werner Meyer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Werner Meyer

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Ordnungsamt - Saarbrücken
Sehr geehrter Herr Meyer, mit der Zweiunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetz…
Von
Ordnungsamt - Saarbrücken
Betreff
WG: Rasen mähen werktags [#31959]
Datum
18. Juli 2018 15:19
Status
Anfrage abgeschlossen
69,2 KB
Sehr geehrter Herr Meyer, mit der Zweiunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Kurztitel: Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung) wurde die korrespondierende Richtlinie 2000/14/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Mai 2000 in deutsches Recht umgesetzt. Sie löste die Rasenmäherverordnung ab (siehe Anlage). Sie gilt für 57 unterschiedliche Geräte- und Maschinenarten, von Baumaschinen – wie etwa Betonmischer und Hydraulikhämmer – über Bau- und Reinigungsfahrzeuge, darunter Transportbetonmischer und Kehrmaschinen, bis hin zu Landschafts- und Gartengeräten, wie Motorsägen, Laubbläser und Rasenmäher. Alle diese Produkte müssen künftig mit einer Kennzeichnung versehen werden, auf der die Hersteller den Schallleistungspegel angeben, der garantiert nicht überschritten wird. Die lautesten Geräte- und Maschinenarten müssen zusätzlich Geräuschgrenzwerte einhalten, deren weitere Senkung beabsichtigt ist. Neben der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung gelten die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung und die Maschinenverordnung. Gemäß § 7 dürfen die in einem Anhang aufgeführten Geräte, darunter Rasenmäher, in Wohngebieten im Freien werktags zwischen 20 und 7 Uhr nicht betrieben werden, besonders laute Geräte, die extra aufgeführt sind, darunter Laubbläser, dürfen außerdem von 7 bis 9 Uhr, 13 bis 15 Uhr und 17 bis 20 Uhr nicht betrieben werden. Zuständig für diese Verordnung ist das Landesamt für Umwelt und Arbeitsschutz, Don-Bosco-Straße 1 66119 Saarbrücken, Tel. 0681 / 8500 ext. 0 Mit freundlichem Gruß