Rassismusstudie bei der Polizei

Sämtliche Dokumente und Kommunikation, intern wie extern, zur Studie zur Rassismus bei der Polizei bzw. der Ablehnung dieser Studie und dem nun gefundenen "Kompromiss", wie hier erwähnt:

https://www.spiegel.de/politik/deutschland/rassismus-bei-der-polizei-koalition-einigt-sich-auf-kompromiss-zu-studie-a-907f6d58-5938-4c1c-b959-4716bf6f8b00

Meine frühere Anfrage zu diesem Thema (#192098) hatten Sie abgelehnt, da der entsprechende Beratungsprozess noch nicht abgeschlossen gewesen sei. Dieser Prozess ist nun offensichtlich abgeschlossen.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    21. Oktober 2020
  • Frist
    24. November 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche Dokumente…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rassismusstudie bei der Polizei [#201335]
Datum
21. Oktober 2020 08:58
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Dokumente und Kommunikation, intern wie extern, zur Studie zur Rassismus bei der Polizei bzw. der Ablehnung dieser Studie und dem nun gefundenen "Kompromiss", wie hier erwähnt: https://www.spiegel.de/politik/deutschland/rassismus-bei-der-polizei-koalition-einigt-sich-auf-kompromiss-zu-studie-a-907f6d58-5938-4c1c-b959-4716bf6f8b00 Meine frühere Anfrage zu diesem Thema (#192098) hatten Sie abgelehnt, da der entsprechende Beratungsprozess noch nicht abgeschlossen gewesen sei. Dieser Prozess ist nun offensichtlich abgeschlossen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201335 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201335/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Kein Nachrichtentext
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Datum
3. Dezember 2020
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihr Schreiben vom 3. Dezember, mit dem Sie zwei in Teilen geschwärzt…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Rassismusstudie bei der Polizei [#201335]
Datum
14. Dezember 2020 09:35
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihr Schreiben vom 3. Dezember, mit dem Sie zwei in Teilen geschwärzte Dokumente übersandt haben. Ich möchte Sie bitten, mir eine ungeschwärzte Version des ersten Dokuments (vom 17. Juni) zu übersenden. Sie behaupten, die geschwärzten Passagen seien von meiner Anfrage nicht umfasst; der unmittelbar vorhergehende Text ("2.Sachverhalt") lässt aber darauf schließen, dass die dortigen Informationen in jedem Fall zu meiner Anfrage gehören. Bitte senden Sie mir das Dokument ungeschwärzt. Weiterhin haben Sie mir insgesamt nur diese beiden Dokumente übersandt. Es fällt mir schwer zu glauben, dass bei Ihnen nur diese beiden Dokumente zu den genannten Sachverhalten existieren. Ich hatte um Übersendung sämtlicher Dokumente zum Sachverhalt gebeten und bitte Sie daher, dies auch zu tun. Weiterhin bitte ich - wie schon in meiner ursprünglichen Anfrage - um Übersendung der Dokumente in elektronischer Form. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201335 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201335/

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
ZII4-13002/4#2688 Sehr geehrteAntragsteller/in mit unten angefügter E-Mail legen Sie gegen den Bescheid des Bund…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
Rassismusstudie bei der Polizei [#201335]
Datum
14. Dezember 2020 12:40
Status
Anfrage abgeschlossen
ZII4-13002/4#2688 Sehr geehrteAntragsteller/in mit unten angefügter E-Mail legen Sie gegen den Bescheid des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 3. Dezember 2020 Widerspruch ein. Leider entspricht dieser nicht dem Formerfordernis. Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift beim Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, Alt-Moabit 140 in 10557 Berlin, oder elektronisch 1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen durch E-Mail, an die E-Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>>, oder 2. durch eine De-Mail mit der Versandart nach § 5 Absatz 5 des De-Mail-Gesetzes an die De-Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>> erklärt werden. Mit freundlichen Grüßen