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Rather See: Genehmigungen und Vereinbarungen

1) Alle Vereinbarungen und Genehmigungen, den Rather See betreffend, aus denen die Auflagen oder Vorgaben zur Rekultivierung/Renaturierung des Sees nach der Auskiesung hervorgehen.

Hierbei beziehe ich mich vor allem auf die in zwei Zeitungsartikeln genannten "Vereinbarungen":

»Ende 2011 läuft der Vertrag mit der Heumar Beton Knoll GmbH (HBK) aus, die seit Jahrzehnten Kies aus dem See herausbaggert. Danach bleiben dieser Firma - so ist es mit der Stadt vertraglich vereinbart - zwei Jahre für die Rekultivierung.«
https://www.ksta.de/rather-see-wo-eidechsen-und-karpfen-leben-12245262

»Bei Vorarbeiten und bei der Herrichtung des Geländes hilft derzeit noch die Heumar Beton Knoll GmbH, die jahrzehntelang Kies aus dem See gebaggert hat. Das ist mit der Stadt vertraglich vereinbart. Allerdings läuft die Verpflichtung zur Rekultivierung nur noch bis Ende 2013.«
https://www.ksta.de/koeln/kalk/stadtentwicklung-am-rather-see-draengt-die-zeit-5881440

2) Die Genehmigung für die kürzlich erfolgten Erdabtragungen am Südufer des Sees, der eine große Zahl junger Bäume zum Opfer gefallen sind.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    9. Januar 2020
  • Frist
    11. Februar 2020
  • 0 Follower:innen
Marc Michalsky
Marc Michalsky
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden …
An Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt Details
Von
Marc Michalsky
Betreff
Rather See: Genehmigungen und Vereinbarungen [#173693]
Datum
9. Januar 2020 09:11
An
Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Alle Vereinbarungen und Genehmigungen, den Rather See betreffend, aus denen die Auflagen oder Vorgaben zur Rekultivierung/Renaturierung des Sees nach der Auskiesung hervorgehen. Hierbei beziehe ich mich vor allem auf die in zwei Zeitungsartikeln genannten "Vereinbarungen": »Ende 2011 läuft der Vertrag mit der Heumar Beton Knoll GmbH (HBK) aus, die seit Jahrzehnten Kies aus dem See herausbaggert. Danach bleiben dieser Firma - so ist es mit der Stadt vertraglich vereinbart - zwei Jahre für die Rekultivierung.« https://www.ksta.de/rather-see-wo-eidechsen-und-karpfen-leben-12245262 »Bei Vorarbeiten und bei der Herrichtung des Geländes hilft derzeit noch die Heumar Beton Knoll GmbH, die jahrzehntelang Kies aus dem See gebaggert hat. Das ist mit der Stadt vertraglich vereinbart. Allerdings läuft die Verpflichtung zur Rekultivierung nur noch bis Ende 2013.« https://www.ksta.de/koeln/kalk/stadtentwicklung-am-rather-see-draengt-die-zeit-5881440 2) Die Genehmigung für die kürzlich erfolgten Erdabtragungen am Südufer des Sees, der eine große Zahl junger Bäume zum Opfer gefallen sind.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Marc Michalsky Anfragenr: 173693 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/173693 Postanschrift Marc Michalsky << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Marc Michalsky

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Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt
Sehr geehrter Herr Michalsky, Sie haben Ihren Antrag an die Lebensmittelüberwachung der Stadt Köln gerichtet, ob…
Von
Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt
Betreff
AW: Rather See: Genehmigungen und Vereinbarungen [#173693]
Datum
9. Januar 2020 12:23
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Michalsky, Sie haben Ihren Antrag an die Lebensmittelüberwachung der Stadt Köln gerichtet, obwohl es sich nicht um eine Anfrage nach Lebensmittelbetrieben, sondern nach Auflagen oder Vorgaben zur Rekultivierung/Renaturierung eines Kölner Sees handelt. Nach meinen Recherchen ist die Untere Naturschutzbehörde hierfür der richtige Ansprechpartner, ich leite Ihren Antrag daher an diese Abteilung des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes der Stadt Köln weiter. Weitere Informationen erhalten Sie dann von dort. @ 571-Untere Naturschutzbehörde mit der Bitte um Bearbeitung des Antrages bzw. Mitteilung an den Antragsteller, falls der Antrag dort nicht richtig ist. Mit freundlichen Grüßen