Ratssitzung 8.2.2021 - Beratungsgrundlagen und Beratungsergebnisse

- sämtliche Beratungsunterlagen/Verwaltungsvorlagen/Präsentationen/Beschlüsse etc. aus der Ratssitzung vom 8.2.2021

=> Ich bitte um Antwort und Zusendung in elektronischer Form.

Ich weise darauf hin, dass explizit nicht die vertrauliche Niederschrift (sprich: Die Diskussion) der Sitzung angefragt ist - sehr wohl jedoch das Ergebnisprotokoll bzw. der Ergebnisteil/Beschlussteil der Niederschrift.

Der Zugang zu Beratungsgrundlagen und Beratungsergebnisse - wie hier beantragt - ist nicht durch die Nichtöffentlichkeit der Sitzung gesperrt (vgl. dazu eindeutig Oberverwaltungsgericht NRW, 8 A 1642/05, Rn. 62)

https://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/ovg_nrw/j2006/8_A_1642_05urteil20060517.html

Mit der Schwärzung von personenbezogenen Daten natürlicher Personen (die keine Amtsträger nach § 9 Abs. 3 IFG NRW sind) bin ich einverstanden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. August 2021
  • Frist
    14. September 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgend…
An Kommunalverwaltung Bad Driburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ratssitzung 8.2.2021 - Beratungsgrundlagen und Beratungsergebnisse [#226491]
Datum
10. August 2021 13:58
An
Kommunalverwaltung Bad Driburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtliche Beratungsunterlagen/Verwaltungsvorlagen/Präsentationen/Beschlüsse etc. aus der Ratssitzung vom 8.2.2021 => Ich bitte um Antwort und Zusendung in elektronischer Form. Ich weise darauf hin, dass explizit nicht die vertrauliche Niederschrift (sprich: Die Diskussion) der Sitzung angefragt ist - sehr wohl jedoch das Ergebnisprotokoll bzw. der Ergebnisteil/Beschlussteil der Niederschrift. Der Zugang zu Beratungsgrundlagen und Beratungsergebnisse - wie hier beantragt - ist nicht durch die Nichtöffentlichkeit der Sitzung gesperrt (vgl. dazu eindeutig Oberverwaltungsgericht NRW, 8 A 1642/05, Rn. 62) https://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/ovg_nrw/j2006/8_A_1642_05urteil20060517.html Mit der Schwärzung von personenbezogenen Daten natürlicher Personen (die keine Amtsträger nach § 9 Abs. 3 IFG NRW sind) bin ich einverstanden.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 226491 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226491/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich weise vorsorglich darauf hin, dass die Antwortfrist des IFG NRW-Antrags vom 10…
An Kommunalverwaltung Bad Driburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ratssitzung 8.2.2021 - Beratungsgrundlagen und Beratungsergebnisse [#226491]
Datum
13. September 2021 16:53
An
Kommunalverwaltung Bad Driburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich weise vorsorglich darauf hin, dass die Antwortfrist des IFG NRW-Antrags vom 10.8.2021 mit dem heutigen Tag abläuft. Zur Erinnerung der Antrag: "- sämtliche Beratungsunterlagen/Verwaltungsvorlagen/Präsentationen/Beschlüsse etc. aus der Ratssitzung vom 8.2.2021 => Ich bitte um Antwort und Zusendung in elektronischer Form." Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 226491 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226491/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ratssitzung 8.2.2021 - Beratungsgrundlagen und…
An Kommunalverwaltung Bad Driburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ratssitzung 8.2.2021 - Beratungsgrundlagen und Beratungsergebnisse [#226491]
Datum
14. September 2021 09:21
An
Kommunalverwaltung Bad Driburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ratssitzung 8.2.2021 - Beratungsgrundlagen und Beratungsergebnisse“ vom 10.08.2021 (#226491) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 226491 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226491/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz No…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Ratssitzung 8.2.2021 - Beratungsgrundlagen und Beratungsergebnisse“ [#226491]
Datum
15. September 2021 09:28
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen, weil die Behörde nicht auf meine Nachrichten reagiert und die Frist nun - trotz Erinnerung - unbeantwortet verstrichen ist. https://fragdenstaat.de/a/226491/ Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 226491.pdf Anfragenr: 226491 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226491/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 15.09.2021 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert au…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Ratssitzung 8.2.2021 - Beratungsgrundlagen und Beratungsergebnisse“ [#226491]
Datum
15. September 2021 09:45
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 15.09.2021 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf. Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Mein AZ: 209.2.3.2.11-7575/21 Informationszugang zu Beratungsgrundlagen und Beratungsergebnisse der Ratssitzung vo…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Mein AZ: 209.2.3.2.11-7575/21 Informationszugang zu Beratungsgrundlagen und Beratungsergebnisse der Ratssitzung vom 08.02.2021
Datum
21. September 2021 08:24
Status
Warte auf Antwort
Mein AZ: 209.2.3.2.11-7575/21 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG-NRW) Antrag vom 10.08.2021 auf Informationszugang zu Beratungsgrundlagen und Beratungsergebnisse der Ratssitzung vom 08.02.2021 Sehr Antragsteller/in ich habe Ihr Begehren gegenüber der Stadt Bad Driburg mit Schreiben vom heutigen Tage aufgegriffen. Über den weiteren Fortgang werde ich Sie unaufgefordert unterrichten. Bis dahin bitte ich um Geduld. Außerdem bitte ich darum, dass Sie bei zukünftigen Schreiben an mich das o.g. Aktenzeichen mit angeben. Dies erleichtert hier eine Zuordnung und hilft, unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden. Vielen Dank für die Berücksichtigung, Bitte teilen Sie mir mit, wenn Sie von der Behörde eine Antwort erhalten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Herr Koch: IFG NRW [#226491] Sehr << Anrede >> Ich weise darauf hin, dass ich meine Anträge unter…
An Kommunalverwaltung Bad Driburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Herr Koch: IFG NRW [#226491]
Datum
4. Oktober 2021 10:54
An
Kommunalverwaltung Bad Driburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Ich weise darauf hin, dass ich meine Anträge unter dem Vorbehalt gestellt habe, dass ich auf eine Gebührenpflichtigkeit im Voraus hingewiesen werden und auch eine Mitteilung über die (vorläufige) Höhe erhalte. Dies betrifft auch sämtliche andere Anträge nach dem IFG NRW. Zitat: "Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben." Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 226491 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226491/
Kommunalverwaltung Bad Driburg
<<E-Mail-Adresse>>
Von
Kommunalverwaltung Bad Driburg
Via
Briefpost
Betreff
Datum
4. Oktober 2021
Status
<<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
AW: IFG Gebühren und Danke [#226491] Az: 10.IFG Sehr << Anrede >> bevor ich es vergesse: Ich danke I…
An Kommunalverwaltung Bad Driburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG Gebühren und Danke [#226491]
Datum
4. Oktober 2021 11:45
An
Kommunalverwaltung Bad Driburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Az: 10.IFG Sehr << Anrede >> bevor ich es vergesse: Ich danke Ihnen für den nun unproblematisch erfolgten Informationszugang! Ergänzend zur Nachricht wg. Gebührenschätzung: Die Gebühr i.H.v. 12 € halte ich für in Ordnung. Ich möchte nur darum bitten, dass in Zukunft die Bitte um eine vorhergehende Mitteilung berücksichtigt wird. Grundsätzlich ist eine solche Vorgehensweise immer empfehlenswert - auch ohne diese explizite Bitte. Bei umfangreicheren Anfragen besteht so dann z.B. auch die Möglichkeit der Einschränkung des Umfangs der Anfrage, um die Gebühr aber auch die Verwaltungslast entsprechend zu reduzieren. Für "einfache schriftliche Anfragen" oder "einfache Akteneinsichten" erübrigt sich dieser Hinweis natürlich. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 226491 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226491/
Kommunalverwaltung Bad Driburg
AW: Herr Koch: IFG NRW [#226491] Sehr Antragsteller/in eine Mitteilung im Voraus welche Gebühren genau festgesetz…
Von
Kommunalverwaltung Bad Driburg
Betreff
AW: Herr Koch: IFG NRW [#226491]
Datum
4. Oktober 2021 11:57
Status
Sehr Antragsteller/in eine Mitteilung im Voraus welche Gebühren genau festgesetzt werden, ist nicht möglich, da sich diese Gebühren nach dem Aufwand richten. Tatsächlich gebe ich zu, diese Bemerkung in der sehr unübersichtlichen Anfrage, die ich über das Portal erhalten habe, übersehen zu haben. Nehme daher die Festsetzung der Gebühren für die beiden bereits übermittelten Auskünfte zurück. Sie werden nicht festgesetzt. Dabei handelt es sich um die Anfragenummern 226491 und 226902, beide heute beantwortet. Hierbei handelt es sich jedoch ausdrücklich um eine Ausnahme auf Grund meines Versehens! Für zukünftige Auskünfte werden ggf. Gebühren erhoben. Gemäß Tarifnummer 1.2 Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz NRW wird eine Gebühr für Auskünfte mit erhöhtem Verwaltungsaufwand erhoben. Bei Auskünften mit niedrigem Verwaltungsaufwand wird nach Tarifstelle 1.1 keine Gebühr erhoben. Als niedriger Verwaltungsaufwand wird eine Auskunft angesehen, deren Beantwortung maximal 30 Minuten in Anspruch nimmt. Für jede darüber hinausgehende, angefangene halbe Stunde wird eine Gebühr in Höhe von 12 Euro, gemäß Tarifstelle 1d) Verwaltungsgebührenordnung der Stadt Bad Driburg, erhoben. Die Gebührenerhebung ist auf maximal 500 Euro begrenzt. Da der Verwaltungsaufwand für die Auskunftserteilung nicht im Vorfeld genau abgeschätzt werden kann, kann die Gebührenhöhe im Vorfeld nicht genau beziffert werden. Ich bitte Sie um Mitteilung, welche Anfragen Sie unter der Voraussetzung der ggf. zu erfolgenden Gebührenerhebung aufrechterhalten und welche Anfragen Sie ggf. zurückziehen. Entsprechend bitte ich um Angabe der Anfragenummer und des -datums der jeweiligen Anfrage. Bis dahin werde ich die Beantwortung der Anfragen aussetzen um keine unnötigen Kosten zu generieren. Für die Zukunft rege ich an, dass Sie entsprechende Anfragen direkt an uns richten und nicht über ein Portal. Natürlich bleibt es Ihnen unbenommen welchen Weg Sie für Anfragen wählen, jedoch wäre die Kontaktaufnahme zu Ihnen und damit verbunden auch die Bearbeitung einfacher und schneller möglich. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
IFG NRW [#226491] Sehr << Anrede >> für diese schnelle und bürgerfreundliche Reaktion danke ich! Glei…
An Kommunalverwaltung Bad Driburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
IFG NRW [#226491]
Datum
4. Oktober 2021 13:16
An
Kommunalverwaltung Bad Driburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> für diese schnelle und bürgerfreundliche Reaktion danke ich! Gleichzeitig finde ich die Berechnungsmethodik der Gebühren bürgerfreundlich und transparent. Zu den Gebühren: Es wäre sicherlich möglich einen "Gebührenrahmen" (z.B. "ca. 12-36 € je nach echtem Aufwand") grob abzuschätzen - so kenne ich es von anderen Behörden. Für das punktgenaue Abschätzen gebe ich Ihnen aber recht, dass dies schwierig bis unmöglich ist. Jedoch dürfte bei vielen Anfragen im voraus abschätzbar sein, ob die Gebühren eher "bis 36 €" oder "300-500 €" sein werden. Zu den einzelnen Anfragen: - Die Anfrage #228315 "Sulburgring 11 Beratungsgrundlagen und Beschlüsse (Letzte 10 Jahre)" vom 13.9 würde ich zurückziehen. - Die Anfrage #228080 "Wertgutachten der Immobilie Sulburgring 11" vom 9.9 halte ich aufrecht. Ich gehe dabei jedoch von einer einfachen schriftlichen Anfrage aus, da Gutachten in der Regel elektronisch vorliegen und auch keiner Schwärzung oder besonderen Prüfung bedürfen. Der § 7 Abs. 1 IFG NRW ist aus bereits genannten Gründen keinesfalls einschlägig. - Die Planungen Tegelweg sowie Dorfplätze/Haltestelle (#228454 #227304, 24.8 und 16.9): Hier würde ich einfach darum bitten, dass diese Planungen ins RIS gestellt werden. Für die Dorfplätze wurde dies ja auch bereits zugesagt. Diese Dinge wurden ja in öffentlicher Sitzung bereits der gesamten Öffentlichkeit gezeigt. Auch dürften diese Planungen für viele Bürger interessant sein. Diese Anträge können Sie insofern als erledigt ansehen. - Die Anfragen #228455 #227677 "Präsentationsfolien/NÖ-Vorlagen AfBSUK" vom 1.9 und "NÖ Einladung/Vorlagen AfBSUK": Hier reichen mir die öffentlichen Präsentationsfolien sowie die NÖ-Vorlage nur zum Sulburgring 11 aus. Ich gehe durch den nun reduzierten Umfang von einer einfachen Anfrage aus. Sollte dies nicht zutreffen, bitte ich um kurzen Hinweis. - #227252 "Vorkonzept Neubau eines Lebensmittelmarktes am Konrad-Adenauer-Ring": Diese Anfrage reduziere ich darauf, dass Sie mir einfach kurz mitteilen, welche "baurechtlichen Hindernisse" konkret vom Aldi bzw. für das Projekt angeführt werden. Zum Portal "FragDenStaat": Das mag ungewöhnlich sein, jedoch bietet es mir einige Vorteile, die Anfragen so zu stellen. Es gibt einerseits eine automatische Erinnerung, wenn die Monatsfrist abgelaufen ist. Weiter kann ich Informationen sehr einfach veröffentlichen und personenbezogene Daten (z.B. auch ihren Namen) sehr einfach dabei schwärzen. Auch erhalte ich so eine gute Übersicht über alle Anfragen. Dabei sind thematisch getrennte Anfragen dann auch nicht "zusammengewürfelt". Eventuell sind die "vielen" Mailadressen verwirrend. Diese dienen dazu, dass die Antworten dann im Nachgang in der richtigen Anfrage landen. Jede Anfrage generiert eine eigene Mailadresse. Sie können es als eine Art "E-Akte" für IFG-Anfragen sehen. Die Antwort auf die korrekte Mailadresse ist dabei das "Aktenzeichen" :) Bei größeren Anhängen bietet FragDenStaat z.B. auch die schöne Option des direkten Uploads (falls die Mailanhänge zu groß wären). Vielleicht können Sie mir ja mitteilen, was Sie am Portal "FragDenStaat" konkret stört? Falls für eine Anfrage auch z.B. mündlicher Rede/Nachfragebedarf besteht, reicht aber eine kurze Nachricht und ich würde dann zurückrufen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 226491 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226491/