Ratten

Durch Unsauberkeit und Messi-Verhalten durch eine Firma auf unserem Hof haben sich mittlerweile Ratten angesiedelt und der Gestank ist nicht auszuhalten. Mehrfach haben wir den Besitzer des Druckstudios Le Atelier, Herr Fröhlich, auf der Brückelstrasse 86-88 um Beseitigung dieser Gesundheitsschädlichen Gegenstände gebeten, doch er weigert sich. Bitte, schreiten Sie schnell ein, bevor wir alle krank werden. Ich habe Angst.

Vielen Dank für Ihre Hilfe

Information nicht vorhanden

  • Datum
    11. Juni 2019
  • Frist
    13. Juli 2019
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Iris Flesch
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden …
An Gesundheitsamt Duisburg Details
Von
Iris Flesch
Betreff
Ratten [#150153]
Datum
11. Juni 2019 22:11
An
Gesundheitsamt Duisburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Durch Unsauberkeit und Messi-Verhalten durch eine Firma auf unserem Hof haben sich mittlerweile Ratten angesiedelt und der Gestank ist nicht auszuhalten. Mehrfach haben wir den Besitzer des Druckstudios Le Atelier, Herr Fröhlich, auf der Brückelstrasse 86-88 um Beseitigung dieser Gesundheitsschädlichen Gegenstände gebeten, doch er weigert sich. Bitte, schreiten Sie schnell ein, bevor wir alle krank werden. Ich habe Angst. Vielen Dank für Ihre Hilfe
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Iris Flesch <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Iris Flesch

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Gesundheitsamt Duisburg
Sehr geehrte Frau Flesch, am 14.06. wurde durch Mitarbeiter des Ordnungsamtes das von Ihnen angesprochene Grunds…
Von
Gesundheitsamt Duisburg
Betreff
WG: Ratten [#150153]
Datum
17. Juni 2019 13:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Flesch, am 14.06. wurde durch Mitarbeiter des Ordnungsamtes das von Ihnen angesprochene Grundstück überprüft. Ihr Ehemann war bei der Überprüfung anwesend und kann Ihnen dazu genauere Mitteilungen machen. Eine konkrete Gefahr durch Ratten ergibt sich danach in diesem öffentlichen Bereich nicht. Mit freundlichen Grüßen