Rattenbefall

Seit 3 Monaten hat mein Sohn im Haus die ratten kein Amt fühlt sich nicht verantwortlich bitte helfen sie ihm die Bewohner haben Angst wegen Seuche

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. Mai 2020
  • Frist
    16. Juni 2020
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rattenbefall [#186646]
Datum
13. Mai 2020 17:31
An
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Seit 3 Monaten hat mein Sohn im Haus die ratten kein Amt fühlt sich nicht verantwortlich bitte helfen sie ihm die Bewohner haben Angst wegen Seuche
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 186646 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186646 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Mail vom 13. Mai 2020 erreichte die Bürgerberatung des Regierenden Bürgermeiste…
Von
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Betreff
Rattenbefall
Datum
23. Juni 2020 15:51
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Mail vom 13. Mai 2020 erreichte die Bürgerberatung des Regierenden Bürgermeisters von Berlin. Ich wurde gebeten Ihnen zu antworten. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass aufgrund der von der Senatskanzlei Berlin getroffenen personellen Maßnahmen als Beitrag zur Eindämmung des Corona Virus SARS-CoV-2 und der enormen Menge der hier eingehenden Zuschriften sowie Telefonate Ihre Mail nicht umgehend beantwortet werden konnte. Ihre "Instruktionen" hinsichtlich des in der Senatskanzlei durchaus bekannten Berliner Informationsfreiheitsgesetzes wurden zur Kenntnis genommen. Ich kann Ihnen versichern, dass jeder hier eingehende Schriftverkehr selbstverständlich streng vertraulich behandelt wird und eine Weitergabe von personenbezogenen Daten an Dritte keinesfalls erfolgt. Das ist allein aufgrund des Datenschutzgesetzes untersagt. Zu der von Ihnen beschriebenen "Rattenplage" im Hause Ihres Sohnes möchte ich darauf hinweisen, dass viele Städte, nicht nur Berlin, ein Rattenproblem haben, denn wo Menschen leben, besteht die Gefahr, dass die Rattenpopulation zunimmt. Einer der Gründe hierfür ist, dass bspw. immer mehr Essensreste auf den Boden geworfen werden, sei es in Parks, auf den Gehwegen oder an Imbissbuden. Da der Rattenzuwachs stark an die Nahrungsaufnahme gekoppelt ist finden die Ratten hier ideale Bedingungen vor. Nur wenn man es den Tieren schwer macht an Nahrung zu kommen, verhindert man ihre Ausbreitung. Daher muss in erster Linie ein Umdenken in der Bevölkerung erfolgen und vor allem damit einhergehend ein verantwortungsvoller Umgang des Einzelnen mit seiner Umgebung. Berlin hat als eines der wenigen Bundesländer seit 2011 eine Schädlingsbekämpfungsverordnung u.a. zur Bekämpfung der Rattenplage. Danach sind Hauseigentümer und Hausverwaltungen verpflichtet, dem zuständigen Gesundheitsamt unverzüglich den Befall mit Gesundheitsschädlingen (dazu zählen auch Ratten) zu melden. Auch als Mieter kann sich Ihr Sohn oder die anderen Bewohnerinnen und Bewohner des Hauses direkt an das fachlich zuständige Gesundheitsamt wenden. Es ist wichtig, jede Rattensichtung im jeweiligen Bezirk zu melden. Da mir die Adresse Ihres Sohnes nicht bekannt ist, muss ich Sie bzw. Ihren Sohn bitten, unter der Behördenhotline Tel. 115 die Telefonnummer des zuständigen Gesundheitsamtes des Wohnbezirks zu erfragen. Mit freundlichen Grüßen