Sehr geehrteAntragsteller/in
Ihre Mail vom 13. Mai 2020 erreichte die Bürgerberatung des Regierenden Bürgermeisters von Berlin. Ich wurde gebeten Ihnen zu antworten. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass aufgrund der von der Senatskanzlei Berlin getroffenen personellen Maßnahmen als Beitrag zur Eindämmung des Corona Virus SARS-CoV-2 und der enormen Menge der hier eingehenden Zuschriften sowie Telefonate Ihre Mail nicht umgehend beantwortet werden konnte.
Ihre "Instruktionen" hinsichtlich des in der Senatskanzlei durchaus bekannten Berliner Informationsfreiheitsgesetzes wurden zur Kenntnis genommen. Ich kann Ihnen versichern, dass jeder hier eingehende Schriftverkehr selbstverständlich streng vertraulich behandelt wird und eine Weitergabe von personenbezogenen Daten an Dritte keinesfalls erfolgt. Das ist allein aufgrund des Datenschutzgesetzes untersagt.
Zu der von Ihnen beschriebenen "Rattenplage" im Hause Ihres Sohnes möchte ich darauf hinweisen, dass viele Städte, nicht nur Berlin, ein Rattenproblem haben, denn wo Menschen leben, besteht die Gefahr, dass die Rattenpopulation zunimmt. Einer der Gründe hierfür ist, dass bspw. immer mehr Essensreste auf den Boden geworfen werden, sei es in Parks, auf den Gehwegen oder an Imbissbuden. Da der Rattenzuwachs stark an die Nahrungsaufnahme gekoppelt ist finden die Ratten hier ideale Bedingungen vor. Nur wenn man es den Tieren schwer macht an Nahrung zu kommen, verhindert man ihre Ausbreitung. Daher muss in erster Linie ein Umdenken in der Bevölkerung erfolgen und vor allem damit einhergehend ein verantwortungsvoller Umgang des Einzelnen mit seiner Umgebung.
Berlin hat als eines der wenigen Bundesländer seit 2011 eine Schädlingsbekämpfungsverordnung u.a. zur Bekämpfung der Rattenplage. Danach sind Hauseigentümer und Hausverwaltungen verpflichtet, dem zuständigen Gesundheitsamt unverzüglich den Befall mit Gesundheitsschädlingen (dazu zählen auch Ratten) zu melden. Auch als Mieter kann sich Ihr Sohn oder die anderen Bewohnerinnen und Bewohner des Hauses direkt an das fachlich zuständige Gesundheitsamt wenden. Es ist wichtig, jede Rattensichtung im jeweiligen Bezirk zu melden. Da mir die Adresse Ihres Sohnes nicht bekannt ist, muss ich Sie bzw. Ihren Sohn bitten, unter der Behördenhotline Tel. 115 die Telefonnummer des zuständigen Gesundheitsamtes des Wohnbezirks zu erfragen.
Mit freundlichen Grüßen