Rattenbekämpfung auf Privatgrundstücken

Die Stadt Duisburg hat sich seit dem Frühjahr aus der Rattenbekämpfung auf Privatgrundstücken zurückgezogen. Jetzt ist jeder Grundstückseigentümer selbst verantwortlich.

Bitte beantworten Sie mir dazu die folgenden zwei Fragen:
1. Werden auch in den Stadtteilen Hamborn, Alt-Hamborn, Marxloh, Beeck, Laar, Hochfeld und Homberg-Hochheide ausnahmslos (!) keine Ratten durch die Stadt Duisburg auf Privatgrundstücken bekämpft?

2. Werden im gesamten Stadtgebiet Duisburgs ausnahmslos (!) auch keine Ratten auf Miet- oder Eigentumsgrundstücken von Körperschaften öffentlichen Rechts durch die Stadt Duisburg bekämpft?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    3. August 2019
  • Frist
    7. September 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Bürger- und Ordnungsamt Duisburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rattenbekämpfung auf Privatgrundstücken [#162531]
Datum
3. August 2019 11:17
An
Bürger- und Ordnungsamt Duisburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Stadt Duisburg hat sich seit dem Frühjahr aus der Rattenbekämpfung auf Privatgrundstücken zurückgezogen. Jetzt ist jeder Grundstückseigentümer selbst verantwortlich. Bitte beantworten Sie mir dazu die folgenden zwei Fragen: 1. Werden auch in den Stadtteilen Hamborn, Alt-Hamborn, Marxloh, Beeck, Laar, Hochfeld und Homberg-Hochheide ausnahmslos (!) keine Ratten durch die Stadt Duisburg auf Privatgrundstücken bekämpft? 2. Werden im gesamten Stadtgebiet Duisburgs ausnahmslos (!) auch keine Ratten auf Miet- oder Eigentumsgrundstücken von Körperschaften öffentlichen Rechts durch die Stadt Duisburg bekämpft?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Rattenbekämpfung auf Privatgrundstücken“ vom 03.…
An Bürger- und Ordnungsamt Duisburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Rattenbekämpfung auf Privatgrundstücken [#162531]
Datum
7. September 2019 09:58
An
Bürger- und Ordnungsamt Duisburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Rattenbekämpfung auf Privatgrundstücken“ vom 03.08.2019 (#162531) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 162531 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>