Rauchmelderpflicht Rheinland-Pfalz

den Volltext des Rundschreibens des Ministeriums der Finanzen vom 05.03.2012 bzgl. der Rauchmelderpflicht in Rheinland-Pfalz.

Ein Teil des betreffenden Rundschreibens wird hier im Internet zitiert: http://www.rauchmelderpflicht.eu/rauchmelderpflicht/deutschland/rauchmelderpflicht-rheinland-pfalz/

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. Oktober 2017
  • Frist
    14. November 2017
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: den Volltext d…
An Ministerium der Finanzen des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rauchmelderpflicht Rheinland-Pfalz [#24890]
Datum
11. Oktober 2017 07:54
An
Ministerium der Finanzen des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
den Volltext des Rundschreibens des Ministeriums der Finanzen vom 05.03.2012 bzgl. der Rauchmelderpflicht in Rheinland-Pfalz. Ein Teil des betreffenden Rundschreibens wird hier im Internet zitiert: http://www.rauchmelderpflicht.eu/rauchmelderpflicht/deutschland/rauchmelderpflicht-rheinland-pfalz/
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium der Finanzen des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr geehrtAntragsteller/in die angesprochene Information steht auf der von Ihnen genannten Internetseite vollstä…
Von
Ministerium der Finanzen des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
WG: Rauchmelderpflicht Rheinland-Pfalz [#24890]
Datum
11. Oktober 2017 10:16
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in die angesprochene Information steht auf der von Ihnen genannten Internetseite vollständig zur Verfügung (http://www.rauchmelderpflicht.eu/download/rundschreiben_mdf_rp_20120305.pdf). Darüber hinaus steht sie auf den Internetseiten des Ministeriums der Finanzen (www.fm.rlp.de) zum Download unter dem folgenden Link zur Verfügung: https://fm.rlp.de/fileadmin/fm/PDF-Datei/Bauen_und_Wohnen/Baurecht_und_Bautechnik/Bauvorschriften/Rauchwarnmelder/Rauchwarnmelder.pdf Nur zur begrifflichen Klarstellung möchte ich erläutern, dass ein gesondertes Rundschreiben zu diesem Informationsblatt nicht besteht. Mit freundlichen Grüßen