Rauchvergiftungen

(A)
Die Beschreibung der Ursachen der seit 2007 stark zunehmenden Zahl der finalen Rauchvergiftungen.
(B)
Die Zeitpunkte der Wirksamwerdung der diversen größeren SGB-Reformen nebst einer URL, unter der man den Charakter der jeweiligen Stufe nachlesen kann.

Begründung:
(I)
Ich bin besorgt, dass die Wirksamwerdung der Rauchwarnmelder-Pflicht durch komplizierte und unzureichend erforschte Psychotechniken (gemäß ICD-10 F68.1 und F24) angewendet von höchstfragwürdigen Personen, die völlig haltlos „Lebensrettung“ und „Sicherheitsgewinn“ zu verkaufen vorgeben, und die äußerst bedrohlich auftreten (so sei der Bürger bereits der widerrechtlichen Tötung schuldig, wenn man ihnen nicht gehorche), und die sich aber an die selbstgegebenen Regeln nicht halten (so ist einer meiner Rauchwarnmelder deutlich weniger als 50cm von der Wand entfernt), zu einem Anstieg der Rauchvergiftungen (gemäß ICD-10 T58) in Folge von vorsätzlicher Selbstvergiftung durch Kohlenstoffmonoxid (gemäß ICD-10 X67) geführt haben könnte.
(II)
Es kommt hier auch eine Manipulation der Ärzte in Betracht, die seit 2007 schleichend geänderte Diagnose-Regeln anwenden, um diesen höchstfragwürdigen Personen zu gefallen.
(III)
Es kommt aber auch in Betracht, dass der ominöser Weise nur schleichend eintretende Nutzen der Rauchwarnmelder durch die Wirksamwerdung von mörderischen Hartz-IV-Stufen ausgelöscht wird.
(IV)
Da es sich hier um hunderte Sterbefälle pro Jahr zuzüglich Tausender zusätzlicher finaler Stürze pro Jahr (gemäß ICD-10 W0 und W1) handelt, halte ich diese meine Anfrage trotz der derzeitigen Situation für wichtig genug, zumal sie von Sachverständigen ja auch von zuhause aus vollumfänglich bearbeitet werden kann.
(V)
Die Vielzahl der vermeidbaren Todesfälle durch das Tabak-Rauchen lässt die Motivation dieser höchstfragwürdigen Personen noch fragwürdiger erscheinen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    4. April 2020
  • Frist
    8. Mai 2020
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Arne Wörner
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: (A) Die Bes…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
Arne Wörner
Betreff
Rauchvergiftungen [#183975]
Datum
4. April 2020 14:54
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
(A) Die Beschreibung der Ursachen der seit 2007 stark zunehmenden Zahl der finalen Rauchvergiftungen. (B) Die Zeitpunkte der Wirksamwerdung der diversen größeren SGB-Reformen nebst einer URL, unter der man den Charakter der jeweiligen Stufe nachlesen kann. Begründung: (I) Ich bin besorgt, dass die Wirksamwerdung der Rauchwarnmelder-Pflicht durch komplizierte und unzureichend erforschte Psychotechniken (gemäß ICD-10 F68.1 und F24) angewendet von höchstfragwürdigen Personen, die völlig haltlos „Lebensrettung“ und „Sicherheitsgewinn“ zu verkaufen vorgeben, und die äußerst bedrohlich auftreten (so sei der Bürger bereits der widerrechtlichen Tötung schuldig, wenn man ihnen nicht gehorche), und die sich aber an die selbstgegebenen Regeln nicht halten (so ist einer meiner Rauchwarnmelder deutlich weniger als 50cm von der Wand entfernt), zu einem Anstieg der Rauchvergiftungen (gemäß ICD-10 T58) in Folge von vorsätzlicher Selbstvergiftung durch Kohlenstoffmonoxid (gemäß ICD-10 X67) geführt haben könnte. (II) Es kommt hier auch eine Manipulation der Ärzte in Betracht, die seit 2007 schleichend geänderte Diagnose-Regeln anwenden, um diesen höchstfragwürdigen Personen zu gefallen. (III) Es kommt aber auch in Betracht, dass der ominöser Weise nur schleichend eintretende Nutzen der Rauchwarnmelder durch die Wirksamwerdung von mörderischen Hartz-IV-Stufen ausgelöscht wird. (IV) Da es sich hier um hunderte Sterbefälle pro Jahr zuzüglich Tausender zusätzlicher finaler Stürze pro Jahr (gemäß ICD-10 W0 und W1) handelt, halte ich diese meine Anfrage trotz der derzeitigen Situation für wichtig genug, zumal sie von Sachverständigen ja auch von zuhause aus vollumfänglich bearbeitet werden kann. (V) Die Vielzahl der vermeidbaren Todesfälle durch das Tabak-Rauchen lässt die Motivation dieser höchstfragwürdigen Personen noch fragwürdiger erscheinen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Wörner Anfragenr: 183975 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183975 Postanschrift Arne Wörner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Wörner
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr geehrter Herr Wörner, vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Zuschrift wurde zur Bearbeitung und Beantwortung um…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
AW: SOR Rauchvergiftungen [#183975]
Datum
14. April 2020 12:14
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Wörner, vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Zuschrift wurde zur Bearbeitung und Beantwortung umgehend an ein Fachreferat weitergeleitet. Dieses Schreiben ist im Auftrag und mit Genehmigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durch das Kommunikationscenter erstellt worden und dient Ihrer Information. Mit freundlichem Gruß

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Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr geehrter Herr Wörner, mit Ihrer E-Mail vom 04. April 2020 beantragen Sie Zugang zu folgenden Informationen d…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
AW: Rauchvergiftungen [#183975]
Datum
22. April 2020 10:41
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Wörner, mit Ihrer E-Mail vom 04. April 2020 beantragen Sie Zugang zu folgenden Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS): 1. Beschreibung der Ursachen der seit 2007 stark zunehmenden Zahl der finalen Rauchvergiftungen. 2. Die Zeitpunkte der Wirksamwerdung der diversen größeren SGB-Reformen nebst einer URL, unter der man den Charakter der jeweiligen Stufe nachlesen kann. Sie stützen Ihren Antrag auf § 1 Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (Informationsfreiheitsgesetz - IFG). Nach dieser Vorschrift hat jeder nach Maßgabe des IFG gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Dabei ist der Informationsanspruch auf die bei der informationspflichtigen Stelle zum Zeitpunkt der Antragstellung tatsächlich vorhandenen Informationen beschränkt. Des Weiteren gewährt das IFG keinen Anspruch auf die Zusammenstellung oder Aufbereitung von Informationen durch die Behörde, die über die Einsichtnahme in vorhandene amtliche Informationen hinausgeht. Zu 1. Das BMAS verfügt über keine Beschreibungen zu den Ursachen von Rauchvergiftungen, sodass die von Ihnen begehrte Information hier nicht vorliegt. Zu 2. Das BMAS verfügt nicht über eine Übersicht der Zeitpunkte des in Krafttretens der einzelnen Reformen der Sozialgesetzbücher. Die von Ihnen erbetene Information liegt hier nicht vor. Es besteht auch kein Anspruch darauf, die erbetenen Informationen zusammenzustellen. Mit freundlichen Grüßen