Rauchwarnmelder-Pflicht / Bilanz

Eine wissenschaftlich fundierte Bewertung der Rauchwarnmelder-Pflicht.

Aus dieser Bewertung soll hervorgehen, wie es nach 2007 zu dem Anstieg der Rauchvergiftungen (ICD-10 T58 und T59) kommen konnte, und wieso ein Knick nach unten bei den finalen Unfällen durch Exposition gegenüber Feuer, Rauch und Flammen (X0) ausblieb und sogar ein Ende des seit 1980 erkennbaren Abwärtstrends erkennbar ist.

Bilder:
https://commons.wikimedia.org/wiki/File:F.Rep.Germ_t58,t59,x0,x76,y26.svg
https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Fire_and_smoke_deaths_per_inhabitant_(F.Rep.GERM).svg

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  • Datum
    19. Januar 2020
  • Frist
    22. Februar 2020
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Arne Wörner
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine wiss…
An Landesfeuerwehrschule Saarland Details
Von
Arne Wörner
Betreff
Rauchwarnmelder-Pflicht / Bilanz [#174540]
Datum
19. Januar 2020 23:03
An
Landesfeuerwehrschule Saarland
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine wissenschaftlich fundierte Bewertung der Rauchwarnmelder-Pflicht. Aus dieser Bewertung soll hervorgehen, wie es nach 2007 zu dem Anstieg der Rauchvergiftungen (ICD-10 T58 und T59) kommen konnte, und wieso ein Knick nach unten bei den finalen Unfällen durch Exposition gegenüber Feuer, Rauch und Flammen (X0) ausblieb und sogar ein Ende des seit 1980 erkennbaren Abwärtstrends erkennbar ist. Bilder: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:F.Rep.Germ_t58,t59,x0,x76,y26.svg https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Fire_and_smoke_deaths_per_inhabitant_(F.Rep.GERM).svg
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Wörner Anfragenr: 174540 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/174540 Postanschrift Arne Wörner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Wörner

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Landesfeuerwehrschule Saarland
Guten Tag Herr Wörner, Ihre Anfrage möchte ich Ihnen gerne beantworten. Ich muss Ihnen allerdings leider mitteil…
Von
Landesfeuerwehrschule Saarland
Betreff
AW: Rauchwarnmelder-Pflicht / Bilanz [#174540]
Datum
21. Januar 2020 13:39
Status
Anfrage abgeschlossen
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Guten Tag Herr Wörner, Ihre Anfrage möchte ich Ihnen gerne beantworten. Ich muss Ihnen allerdings leider mitteilen, dass die Landesfeuerwehrschule Saarland als Ausbildungseinrichtung für den abwehrenden Brandschutz und die Technische Hilfe keine wissenschaftliche Tätigkeit im Vorbeugenden Brandschutz durchführt. Das Aufgabenfeld der Landesfeuerwehrschule ergibt sich aus der Verordnung über die Feuerwehrschule des Saarlandes vom 23. November 2007 (Amtsblatt 2007 Seite 2469), geändert durch das Gesetz vom 11. September 2017 (Amtsbl. I S. 910) wie folgt: "Der Landesfeuerwehrschule obliegt die Aus- und Fortbildung von Führungskräften der Freiwilligen Feuerwehren, der Pflicht- und der Werkfeuerwehren sowie des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes der Berufsfeuerwehr und anderer Behörden oder Stellen, welche zur Aufgabenerfüllung die Laufbahn des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes eingerichtet haben. Darüber hinaus obliegt der Landesfeuerwehrschule die Durchführung von Lehrgängen und Seminaren zur Vermittlung spezieller Fachkenntnisse. Sie hat die Träger des Brandschutzes und der Technischen Hilfe in Ausbildungsfragen zur beraten und auf eine einheitliche Ausbildung hinzuwirken." Die Einführung der Rauchwarnmelderpflicht für alle bestehenden Wohnungen im Saarland erfolgte mit der Novelle der Landesbauordnung im Jahr 2015. Näheres zur Rauchwarnmelderpflicht im Saarland ist ersichtlich im Saarland-Themenportal "Bauen und Wohnen", eine wissenschaftliche Bewertung ist jedoch dort leider nicht aufgeführt. https://www.saarland.de/218755.htm Die Einführung einer Rauchwarnmelderpflicht in allen Bundesländern in Deutschland wurde in der Vergangenheit von vielen verschiedenen Dachverbänden gefordert. Dazu möchte Ihnen folgenden Informations-Hinweis geben, das Info-Portal der Initiative "Rauchmelder retten Leben" des Forums "Brandrauchprävention e.V.". https://www.rauchmelder-lebensretter.de/ Unterstützer des Forum Brandrauchprävention ist u.a. auch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV). Ich könnte mir vorstellen, dass Sie dort nähere Angaben zu einer wissenschaftlich fundierten Bewertung der Rauchmelder-Pflicht erhalten könnten. Ich hoffe, ich konnte Sie informieren. Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zu Verfügung! Mit freundlichen Grüßen