Guten Tag Herr Wörner,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen gerne beantworten. Ich muss Ihnen allerdings leider mitteilen, dass die Landesfeuerwehrschule Saarland als Ausbildungseinrichtung für den abwehrenden Brandschutz und die Technische Hilfe keine wissenschaftliche Tätigkeit im Vorbeugenden Brandschutz durchführt.
Das Aufgabenfeld der Landesfeuerwehrschule ergibt sich aus der Verordnung über die Feuerwehrschule des Saarlandes vom 23. November 2007 (Amtsblatt 2007 Seite 2469), geändert durch das Gesetz vom 11. September 2017 (Amtsbl. I S. 910) wie folgt:
"Der Landesfeuerwehrschule obliegt die Aus- und Fortbildung von Führungskräften der Freiwilligen Feuerwehren, der Pflicht- und der Werkfeuerwehren sowie des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes der Berufsfeuerwehr und anderer Behörden oder Stellen, welche zur Aufgabenerfüllung die Laufbahn des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes eingerichtet haben. Darüber hinaus obliegt der Landesfeuerwehrschule die Durchführung von Lehrgängen und Seminaren zur Vermittlung spezieller Fachkenntnisse. Sie hat die Träger des Brandschutzes und der Technischen Hilfe in Ausbildungsfragen zur beraten und auf eine einheitliche Ausbildung hinzuwirken."
Die Einführung der Rauchwarnmelderpflicht für alle bestehenden Wohnungen im Saarland erfolgte mit der Novelle der Landesbauordnung im Jahr 2015.
Näheres zur Rauchwarnmelderpflicht im Saarland ist ersichtlich im Saarland-Themenportal "Bauen und Wohnen", eine wissenschaftliche Bewertung ist jedoch dort leider nicht aufgeführt.
https://www.saarland.de/218755.htm
Die Einführung einer Rauchwarnmelderpflicht in allen Bundesländern in Deutschland wurde in der Vergangenheit von vielen verschiedenen Dachverbänden gefordert. Dazu möchte Ihnen folgenden Informations-Hinweis geben, das Info-Portal der Initiative "Rauchmelder retten Leben" des Forums "Brandrauchprävention e.V.".
https://www.rauchmelder-lebensretter.de/
Unterstützer des Forum Brandrauchprävention ist u.a. auch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV). Ich könnte mir vorstellen, dass Sie dort nähere Angaben zu einer wissenschaftlich fundierten Bewertung der Rauchmelder-Pflicht erhalten könnten.
Ich hoffe, ich konnte Sie informieren.
Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zu Verfügung!
Mit freundlichen Grüßen