Rauchwarnmelder-Pflicht vis-à-vis Rauchvergiftung

Ihre Stellungnahme zu dem galoppierenden Anstieg der Rauchvergiftungen seit 2007, die folgende Frage beantwortet: „Bedeutet die Bildung des Irrglaubens, man könne einen frühzeitig bemerkten angeblichen Brand ohne Schutzausrüstung auf Echtheit überprüfen und sogar vielleicht auch noch löschen, dass die Staatsgrenze am Schildaburger Tor errichtet wurde, und sind Sie bereit, dieser Tatsache mit allen Konsequenzen Rechnung zu tragen?“

Bild: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:F.Rep.Germ_t58,t59,x0,x76,y26.svg

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  • Datum
    22. Januar 2020
  • Frist
    25. Februar 2020
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Arne Wörner
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden …
An Institut der Feuerwehr NRW Details
Von
Arne Wörner
Betreff
Rauchwarnmelder-Pflicht vis-à-vis Rauchvergiftung [#175027]
Datum
22. Januar 2020 13:00
An
Institut der Feuerwehr NRW
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ihre Stellungnahme zu dem galoppierenden Anstieg der Rauchvergiftungen seit 2007, die folgende Frage beantwortet: „Bedeutet die Bildung des Irrglaubens, man könne einen frühzeitig bemerkten angeblichen Brand ohne Schutzausrüstung auf Echtheit überprüfen und sogar vielleicht auch noch löschen, dass die Staatsgrenze am Schildaburger Tor errichtet wurde, und sind Sie bereit, dieser Tatsache mit allen Konsequenzen Rechnung zu tragen?“ Bild: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:F.Rep.Germ_t58,t59,x0,x76,y26.svg
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Wörner Anfragenr: 175027 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/175027 Postanschrift Arne Wörner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Wörner

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Institut der Feuerwehr NRW
Sehr geehrter Herr Wörner, vielen Dank für Ihre Anfrage. Das Institut der Feuerwehr NRW ist die zentrale Ausbildu…
Von
Institut der Feuerwehr NRW
Betreff
Anfrage: Rauchwarnmelder-Pflicht vis-à-vis Rauchvergiftung [#175027]
Datum
27. Januar 2020 10:52
Status
Anfrage abgeschlossen
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2,3 KB


Sehr geehrter Herr Wörner, vielen Dank für Ihre Anfrage. Das Institut der Feuerwehr NRW ist die zentrale Ausbildungseinrichtung zur Ausbildung von Feuerwehrangehörigen im Land Nordrhein-Westfalen. Ihre Anfrage zielt nicht auf Fragestellungen ab, die aus dem Zuständigkeitsbereich des Institut der Feuerwehr NRW heraus beantwortet werden können. Darüber hinaus ist ein inhaltlicher Zusammenhang in Ihrer Anfrage nicht erkennbar. Ich sehe mich daher nicht in der Lage, Ihre Anfrage selbst zu beantworten oder an eine zuständige Behörde des Landes Nordrhein-Westfalen weiterzuleiten. Mit freundlichen Grüßen