Räumliche Aufschlüsselung der Beteiligung am Bürgerentscheid Langenhorn 73

Eine Aufschlüsselung der Beteiligung am Bürgerentscheid "Für den Erhalt von grünem und günstigem Wohnraum – kein Siedlungsabriss in Hamburgs Norden!" (Bebauungsplan Langenhorn 73) nach Stadtteilen und/oder Postleitzahlgebieten.

Hilfsweise das Stimmregister, in dem die Beteiligung der einzelnen Bürger am o.g. Bürgerentscheid registriert ist, wobei persönliche Daten wie Namen, Straßen und Hausnummern unkenntlich gemacht werden sollten.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. Oktober 2012
  • Frist
    7. November 2012
  • Kosten dieser Information:
    22,50 Euro
  • Ein:e Follower:in
Burkhard Masseida
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Bezirksamt Hamburg-Nord Details
Von
Burkhard Masseida
Betreff
Räumliche Aufschlüsselung der Beteiligung am Bürgerentscheid Langenhorn 73
Datum
6. Oktober 2012 16:04
An
Bezirksamt Hamburg-Nord
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Eine Aufschlüsselung der Beteiligung am Bürgerentscheid "Für den Erhalt von grünem und günstigem Wohnraum – kein Siedlungsabriss in Hamburgs Norden!" (Bebauungsplan Langenhorn 73) nach Stadtteilen und/oder Postleitzahlgebieten. Hilfsweise das Stimmregister, in dem die Beteiligung der einzelnen Bürger am o.g. Bürgerentscheid registriert ist, wobei persönliche Daten wie Namen, Straßen und Hausnummern unkenntlich gemacht werden sollten.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Burkhard Masseida
Mit freundlichen Grüßen Burkhard Masseida
Burkhard Masseida
Sehr geehrter Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Räumliche Aufschlüsselung der Beteiligun…
An Bezirksamt Hamburg-Nord Details
Von
Burkhard Masseida
Betreff
AW: Räumliche Aufschlüsselung der Beteiligung am Bürgerentscheid Langenhorn 73
Datum
13. November 2012 11:07
An
Bezirksamt Hamburg-Nord
Status
Sehr geehrter Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Räumliche Aufschlüsselung der Beteiligung am Bürgerentscheid Langenhorn 73" vom 06.10.2012 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 6 Tage, 11 Stunden überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Burkhard Masseida
Bezirksamt Hamburg-Nord
Sehr geehrter Herr Masseida, hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Nachfrage. Die von Ihnen genannte Anfr…
Von
Bezirksamt Hamburg-Nord
Betreff
AW: Räumliche Aufschlüsselung der Beteiligung am Bürgerentscheid Langenhorn 73
Datum
14. November 2012 11:00
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Masseida, hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Nachfrage. Die von Ihnen genannte Anfrage ist im Bezirksamt Hamburg-Nord nicht eingegangen. Damit Ihre Anfrage bearbeiten werden kann, möchte ich Sie bitten, diese zuzusenden. Mit freundlichen Grüßen Franziska Block
Bezirksamt Hamburg-Nord
Sehr geehrter Herr Masseida, Ihr Antrag auf Gewährung von Zugang zu Informationen nach dem Hamburgischen Transpar…
Von
Bezirksamt Hamburg-Nord
Betreff
AW: Räumliche Aufschlüsselung der Beteiligung am Bürgerentscheid Langenhorn 73
Datum
22. November 2012 11:05
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Masseida, Ihr Antrag auf Gewährung von Zugang zu Informationen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) ist hier am 19.11.2012 eingegangen. Ob Ihnen ein Informationszugang gewährt werden kann, wird durch das Fachamt Interner Service (Ansprechpartnerin Frau Block) geprüft. Abschließend weise ich darauf hin, dass die Gewährung von Zugang zu Informationen nach § 13 (4) HmbTG gebührenpflichtig ist. Die Höhe der Gebühr ist abhängig von dem mit dem Informationszugang verbundenen Verwaltungsaufwand. Hierzu kann Ihnen ggf. der o. g. Ansprechpartner Auskunft geben. Mit freundlichen Grüßen Franziska Block Bezirksamt Hamburg-Nord Fachamt Interner Service -Geschäftsstelle Wahlen und Abstimmungen- N / IS-W, Kleine Halle Lenhartzstraße 28, 20249 Hamburg Telefon: 040 / 428 04 - 2870 <<E-Mailadresse>>
Burkhard Masseida
Sehr geehrte Frau Block, vielen Dank für Ihre Antwort. Sollte meine Anfrage tatsächlich Gebühren verursachen, tei…
An Bezirksamt Hamburg-Nord Details
Von
Burkhard Masseida
Betreff
AW: AW: Räumliche Aufschlüsselung der Beteiligung am Bürgerentscheid Langenhorn 73
Datum
22. November 2012 11:38
An
Bezirksamt Hamburg-Nord
Status
Sehr geehrte Frau Block, vielen Dank für Ihre Antwort. Sollte meine Anfrage tatsächlich Gebühren verursachen, teilen Sie mir die voraussichtliche Höhe bitte im Vorhinein mit. Mit freundlichen Grüßen, Burkhard Masseida
Bezirksamt Hamburg-Nord
Sehr geehrter Herr Masseida, die Bearbeitung Ihres Antrages hat einen Umfang erreicht, der eine Gebührenpflicht e…
Von
Bezirksamt Hamburg-Nord
Betreff
Räumliche Aufschlüsselung der Beteiligung am Bürgerentscheid Langenhorn 73
Datum
14. Dezember 2012 13:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Masseida, die Bearbeitung Ihres Antrages hat einen Umfang erreicht, der eine Gebührenpflicht entstehen lässt. Die von Ihnen gewünschte Auskunft liegt dem Bezirksamt Hamburg-Nord nicht vor und müsste erst für Sie zusammengestellt werden. Die voraussichtliche Höhe der Gebühr wird mindesten 22,50 € betragen. Bitte teilen Sie mir bis zum 18.12.2012 mit, ob Sie Ihren Antrag aufrecht erhalten wollen. Wenn ja, teilen Sie mir bitte eine postalische Anschrift mit, damit der Gebührenbescheid Ihnen zugeschickt werden kann. Mit freundlichen Grüßen Franziska Block
Burkhard Masseida
Sehr geehrte Frau Block, ich erhalte den Antrag aufrecht und bin bereit, die Gebühr in der angegebenen Größenordn…
An Bezirksamt Hamburg-Nord Details
Von
Burkhard Masseida
Betreff
AW: Räumliche Aufschlüsselung der Beteiligung am Bürgerentscheid Langenhorn 73
Datum
14. Dezember 2012 14:24
An
Bezirksamt Hamburg-Nord
Status
Sehr geehrte Frau Block, ich erhalte den Antrag aufrecht und bin bereit, die Gebühr in der angegebenen Größenordnung zu bezahlen. Vielen Dank für Ihre Bemühungen. Mit freundlichen Grüßen Burkhard Masseida Postanschrift Burkhard Masseida << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bezirksamt Hamburg-Nord
Sehr geehrter Herr Masseida, Ihre Anfrage "Räumliche Aufschlüsselung der Beteiligung am Bürgerentscheid Lang…
Von
Bezirksamt Hamburg-Nord
Betreff
AW: Räumliche Aufschlüsselung der Beteiligung am Bürgerentscheid Langenhorn 73
Datum
19. Dezember 2012 16:15
Status
Anfrage erfolgreich
Sehr geehrter Herr Masseida, Ihre Anfrage "Räumliche Aufschlüsselung der Beteiligung am Bürgerentscheid Langenhorn 73" vom 19.11.2012 kann wie folgt beantwortet werden: Abgestimmt haben 32.434 Personen, die sich wie folgt auf die Stadtteile verteilen: (Stadtteil: Abstimmende) Hoheluft-Ost: 937 Eppendorf: 2502 Groß Borstel: 953 Alsterdorf: 1509 Winterhude: 5384 Uhlenhorst: 1734 Hohenfelde: 823 Barmbek-Süd: 3300 Dulsberg: 1161 Barmbek-Nord: 3837 Ohlsdorf: 1798 Fuhlsbüttel: 1572 Langenhorn: 6924 Der Gebührenbescheid geht Ihnen in den nächsten Tagen mit der Post zu. Mit freundlichen Grüßen Franziska Block