Räumlicher Geltungsbereich eines bestimmtes Gesetzes
Eine offizielle, räumlich klare, Definition des Geltungsbereiches des OWiG. Ein Originalzitat aus §5 dieses Gesetz über Ordnungswidrigkeiten lautet "Wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, können nur Ordnungswidrigkeiten geahndet werden, die im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes (...)".
Daraus ergeben sich bei mir die folgenden Fragen:
Welches Gesetz kann bzgl. des OWiG einen anderen Geltungsbereich bestimmen? (Wenn es das Gesetz selber ist würde dort vermutlich ebenfalls "(...) dieses Gesetz (...)" wie nach dem Komma stehen.
Im OWiG selber ist kein räumlicher Geltungsbereich angegeben und es wurde auf kein weiteres Gesetz verwiesen welches diesen Bereich genauer definiert.
Bitte nennen Sie mir eine offizielle Quelle in welcher der Geltungsbereich des OWiG eindeutig definiert wird.
Anfrage teilweise erfolgreich
-
Datum7. Februar 2015
-
3. April 2015
-
2 Follower:innen
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!