Raumnutzund durch Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung

Die Nutzungsvereinbarung/die Grundlage, auf der die Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung die Räumlichkeiten des Ministeriums nutzen konnte.
Die Kosten, die während der Nutzung der Räume durch die Kommission entstanden sind(Getränke u.ä) und die Information, wer diese zahlt.

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  • Datum
    17. Januar 2019
  • Frist
    19. Februar 2019
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Leonhard Lenz
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Nutzungsvere…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
Leonhard Lenz
Betreff
Raumnutzund durch Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung [#45348]
Datum
17. Januar 2019 20:21
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Nutzungsvereinbarung/die Grundlage, auf der die Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung die Räumlichkeiten des Ministeriums nutzen konnte. Die Kosten, die während der Nutzung der Räume durch die Kommission entstanden sind(Getränke u.ä) und die Information, wer diese zahlt.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Leonhard Lenz <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leonhard Lenz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Leonhard Lenz

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
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Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Via
Briefpost
Betreff
Datum
17. Februar 2019
Status
Anfrage abgeschlossen