Raumnutzungskonzept "Nördlicher Mittelrhein"

Meine Recherchen im Internet nach dem Raumnutzungskonzept "Nördlicher Mittelrhein" haben leider nicht dazu geführt, das genannte Konzept zu finden. Können Sie mir dieses in der aktuellsten Fassung digital zukommen lassen?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    25. Januar 2019
  • Frist
    27. Februar 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Meine Recherch…
An Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Raumnutzungskonzept "Nördlicher Mittelrhein" [#49885]
Datum
25. Januar 2019 14:46
An
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Meine Recherchen im Internet nach dem Raumnutzungskonzept "Nördlicher Mittelrhein" haben leider nicht dazu geführt, das genannte Konzept zu finden. Können Sie mir dieses in der aktuellsten Fassung digital zukommen lassen?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage wurde mir zur Beantwortung weitergeleitet. Nach § 11 Abs. 2 Satz 1 Lande…
Von
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
Betreff
WG: Raumnutzungskonzept "Nördlicher Mittelrhein" [#49885]
Datum
21. Februar 2019 14:11
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage wurde mir zur Beantwortung weitergeleitet. Nach § 11 Abs. 2 Satz 1 Landestransparenzgesetz (LTranspG) muss der Antrag die Identität der Antragstellerin oder des Antragstellers erkennen lassen. Hierzu ist die Angabe des Namens und der Anschrift erforderlich. Bei einem elektronischen Antrag genügt die bloße E-Mail-Adresse nicht. In Ihrer Anfrage zum Raumnutzungskonzept "Nördlicher Mittelrhein" vom 25. Januar 2019 bitten Sie um Zugang zum aktuellen Stand des Konzeptes in digitaler Form. Hierzu können wir Ihnen mitteilen, dass die Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald ein Konzept mit diesem Namen erstellen ließ, dessen analoge Fassung aus dem Jahr 1999 hier vorliegt. Eine Digitalisierung des Dokumentes erfordert einen hohen Aufwand und kann daher nicht angeboten werden. Allerdings besteht die Möglichkeit das Dokument in den Räumlichkeiten der SGD Nord nach vorheriger Terminabstimmung einzusehen. Den oben genannten Anforderungen des Landestransparenzgesetzes wäre in diesem Fall Rechnung zu tragen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Den Hinweis auf meine Identität verstehe ich nicht, da meine Anfrage mit meinem Kl…
An Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Raumnutzungskonzept "Nördlicher Mittelrhein" [#49885]
Datum
21. Februar 2019 15:12
An
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Den Hinweis auf meine Identität verstehe ich nicht, da meine Anfrage mit meinem Klarnamen unterzeichnet ist. Ohne dies hätten Sie mich auch nicht mit Nachnamen ansprechen können. Ferner möchte ich darauf hinweisen, dass der aktuelle regionale Raumordnungsplan das genannte Dokument konkret zitiert. Zum Verständnis des Raumordnungsplanes ist daher die Kenntnis der genannten Dokumentes notwendig. Ohne weitere Kenntnis des angeforderten Dokumentes ist eine korrekte Interpretation des regionalen Raumordnungsplans m.M.n. Nicht möglich. Daher macht eine allgemeine Bereitstellung mehr als Sinn. Der Vorgang der Digitalisierung des Dokumentes stellt sich für mich so dar, dass ein Mitarbeiter ohne größeren Aufwand das Kopiereinzugsfach eines entsprechenden Gerätes bedienen müsste. Ich bitte um eine nähere Darlegung der Beschränkung auf eine Einsichtnahme vor Ort und die damit verbundene Einschränkung der Zugänglichkeit des Dokumentes. Ich verweise ferner auf die gesetzlichen Grundlagen der INSPIRE-Richtlinie und des Geodatenzugangsgesetzes mit der Verpflichtung zur transparenten Bereitstellung solcher Planungsdaten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 49885 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
Sehr geehrtAntragsteller/in ich bestätige Ihnen den Eingang Ihrer E-Mail vom 21.02.2019 und bitte um Verständnis,…
Von
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
Betreff
AW: WG: Raumnutzungskonzept "Nördlicher Mittelrhein" [#49885]
Datum
6. März 2019 14:41
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in ich bestätige Ihnen den Eingang Ihrer E-Mail vom 21.02.2019 und bitte um Verständnis, dass eine Antwort noch etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihre Anfrage wird in der 10. Kalenderwoche von dem Transparenz- und Datenschutzbeauftragten der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Herrn Gerhard Lütke (Mail: <<E-Mail-Adresse>> beantwortet werden. Mit freundlichen Grüßen

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Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
Betr. Raumnutzungskonzept "Nördlicher Mittelrhein [#49885] Hier Ihre E-Mail vom 25.01.2019 und 21.02.2019 Akt…
Von
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
Betreff
Raumnutzungskonzept "Nördlicher Mittelrhein"
Datum
7. März 2019 11:49
Status
Betr. Raumnutzungskonzept "Nördlicher Mittelrhein [#49885] Hier Ihre E-Mail vom 25.01.2019 und 21.02.2019 Aktenzeichen: TrnspG - 41 - 01 -Just Sehr geehrtAntragsteller/in in meiner Funktion als Transparenzgesetzbeauftragter der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord hat mich die Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald um Prüfung der Angelegenheit und nachfolgende Beantwortung Ihrer erbetenen Akteneinsicht, bzw. Aktenauskunft -auf elektronischen Wege- ersucht. Dem Anliegen der Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald bei der Struktur-und Genehmigungsdirektion Nord - Referat 41- Raumordnung und Landesplanung, möchte ich hiermit nachkommen und zu den von Ihnen aufgeworfenen verfahrensrechtlichen Fragen, die im Zusammenhang mit den Vorschriften des Landestransparenzgesetz stehen, eine Antwort zukommen lassen. Hiernach ergibt sich nachfolgende Sach-und Rechtslage: 1. Einbindung des Konzeptes "Nördlicher Mittelrhein" in den Regionalen Raumordnungsplan: "Das Raumnutzungskonzept Nördlicher Mittelrhein diente als fachliche Grundlage für die Formulierung des Kapitels 4.7 "besonders planungsbedürftige Räume - Nördlicher Mittelrhein" des Regionalen Raumordnungsplans 2006, welches so in den Regionalen Raumordnungsplan 2017 übernommen worden ist. Sämtliche relevanten Aussagen des Raumnutzungskonzeptes finden sich hiernach im Regionalen Raumordnungsplan wieder." 2. Die zur Unterstützung Ihres Anliegens herangezogenen Vorschriften des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) kommen hier nicht zu Anwendung - die Vorschrift des § 2 IV VIG macht deutlich, dass der Anwendungsbereich des Landestransparenzgesetzes entsprechende und vor allem weitergehende Rechte vermittelt und mithin dem Verbraucherinformationsgesetz vorgeht. Auf die Anwendungsreichweite der Regelungen zu INSPIRE und Geodatenzugang verweise ich auf meine nachfolgenden Ausführungen zu Ziff. 3 3. Ihrem Begehren, hier ein Übermittlungsanspruch auf eine Übersendung des Raumnutzungskonzepts "Nördlicher Mittelrhein" auf elektronischem Weg zu folgen, lässt sich nicht realisieren, denn eine digitale Form der alten Planunterlagen - hier des seit 1999 bereits bestehenden Raumnutzungskonzeptes, ist nicht vorhanden. Allenfalls eine analoge Fassung liegt der Planungsgemeinschaft vor. Eine Digitalisierung der Planunterlagen kommt insofern nicht in Betracht, weil der hiermit verbunden sehr hohe Verwaltungs- und Kostenaufwand in keinem Verhältnis zu dem Informationsgehalt des mir vorliegenden Informationsinteresse mehr stünde. Darüber hinaus besteht bei alten Planunterlagen auch keine Einstellungspflicht in elektronischer Form, wenn die Umweltinformationen vor dem 28.01.2003 erhoben worden sind (vgl. hierzu § 4 IV LTranspG). Zudem ergibt sich im vorliegenden Fall auch nichts anderes aus den INSPIRE-Richtlinien oder den Normen zum Geodatenzugangsgesetz. Denn die gewünschten Dokumente sind in dem Regionalen Raumordnungsplan 2017, sogar unter Einbeziehung des Regionalen Raumordnungsplans 2006, bereits implementiert. Demzufolge kann eine Bereitstellung der begehrten Planunterlagen - in analoger Form - nur im Wege einer Akteneinsicht gewährleistet werden. Auf diese Weise kann auf der Grundlage der Vorschrift des § 12 I LTranspG Ihrem Auskunftsersuchen mittels Gewährung von Akteneinsicht in die gewünschten Dokumente entsprechend Rechnung getragen werden. 4. Um Ihrem Anspruch auf Informationszugang, hier Auskunftsersuchen in Form der Akteneinsicht in die Planunterlagen, zur Durchsetzung zu verhelfen, bedarf es einer Abstimmung Ihrerseits mit dem ltd. Planer, Herrn Andreas Eul, Geschäftsstelle der Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald bei der Struktur-und Genehmigungsdirektion Nord - Referat 41- Raumordnung und Landesplanung, Stresemannstraße 3-5, 56068 Koblenz (Tel.: 0261/120-2146). Zwingende Voraussetzung hierfür ist nach den Regelungen des § 11 II LTranspG i. V. m. der VV. zum LTranspG- hier Ziff. 11.2.1, dass die Identität des Antragstellers eindeutig und unmissverständlich für die auskunftserteilende Behörde erkennbar ist. Hierzu genügen bloße Angaben wie E-Mail - Adresse, "Klarnamen" oder Pseudonyme nicht aus. Die Verwaltungsvorschrift zu §12 II LTranspG lässt keinen Zweifel aufkommen, dass Auskunftsersuchende Ihren vollständigen Namen und Adresse offenbaren müssen. Andernfalls handelt es sich um einen nach Maßgabe in Ziff. 11.4.1.der VV zum LTranspG "anonymen Antrag" oder nicht hinreichend individualisierbaren Antrag, der keiner weiteren Bearbeitung mehr bedarf... Nach alledem sind zur Sicherung der Durchführung eines ordnungsgemäßen Verwaltungsverfahrens auf der Grundlage der Vorschriften des Landestransparenzgesetzes konkrete Angaben zu Ihrer Person unausweichlich. Erst nach Erhalt dieser Angaben kann eine Abstimmung über eine zu gewährende Akteneinsicht bei der o.a. Planungsgemeinschaft erfolgen. Mit freundlichen Grüßen