Räumung der Baumhäuser im Hambacher Wald im September 2019

Eine Übersicht der Aktentitel, die dem MIK im Zusammenhang mit der Räumung der Baumhäuser im Hambacher Wald im September 2019 vorliegen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    15. September 2019
  • Frist
    18. Oktober 2019
  • 3 Follower:innen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden …
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Räumung der Baumhäuser im Hambacher Wald im September 2019 [#166663]
Datum
15. September 2019 23:04
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Übersicht der Aktentitel, die dem MIK im Zusammenhang mit der Räumung der Baumhäuser im Hambacher Wald im September 2019 vorliegen
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Räumung der Baumhäuser im Hambacher Wald…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Räumung der Baumhäuser im Hambacher Wald im September 2019 [#166663]
Datum
18. Oktober 2019 09:09
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Räumung der Baumhäuser im Hambacher Wald im September 2019“ vom 15.09.2019 (#166663) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 166663 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrter Herr Semsrott, mit Ihrem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) …
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: 2019-09-16 - KOM BD an Abt. 4 - Semsrott, Arne - Räumung der Baumhäuser im Hambacher Wald im September 2019 [#166663]
Datum
25. Oktober 2019 16:01
Status
Warte auf Antwort
image001.png
13,1 KB


Sehr geehrter Herr Semsrott, mit Ihrem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) vom 15. September 2019 begehrten Sie eine Übersicht der Aktentitel, die dem MIK im Zusammenhang mit der Räumung der Baumhäuser im Hambacher Wald im September 2019 stehen. Die Ordnung der Akten basiert auf dem Aktenplan des Ministeriums des Innern NRW. Dieser ist dieser E-Mail beigefügt und spiegelt die Aufgabengebiete des Ministeriums wieder. Die Akten werden im Ministerium des Innern NRW dezentral in den jeweiligen Referaten geführt. In den Referaten werden somit unter identischen Aktenzeichen unterschiedliche und regelmäßig eine Vielzahl von Akten geführt. Aktentitel werden von jedem Referat eigenständig für jede Akte hinsichtlich der Aufgaben des Referates und des konkreten Anlasses gewählt. Einheitliche Aktentitel bestehen daher nicht. Eine Auswertung, welche Aktentitel im Zusammenhang mit der Räumung der Baumhäuser im Hambacher Wald stehen, ist aufgrund des unverhältnismäßigen Aufwandes nicht möglich. Gemäß § 5 Abs. 1 Satz 3 IFG NRW muss ein Antrag auf Information hinreichend bestimmt sein und insbesondere erkennen lassen, auf welche Information er gerichtet ist. Der von Ihnen gewählte, alleinige Bezug auf die Aktentitel im Zusammenhang mit der Räumung der Baumhäuser im Hambacher Wald ist nicht bestimmt genug. Um Ihren Antrag auf Informationszugang bearbeiten zu können, bitte ich Sie daher, Ihren Antrag zu konkretisieren. Freundliche Grüße
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrte<< Anrede >> na dann gehen wir mal den Aktenplan durch. Bitte senden Sie mir die entsprec…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: WG: 2019-09-16 - KOM BD an Abt. 4 - Semsrott, Arne - Räumung der Baumhäuser im Hambacher Wald im September 2019 [#166663]
Datum
10. November 2019 12:15
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> na dann gehen wir mal den Aktenplan durch. Bitte senden Sie mir die entsprechenden Aktentitel durch, die unter den Aktenzeichen 60-15-02 zu finden sind. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 166663 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/166663
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Räumung der Baumhäuser im Hambacher Wald…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: WG: 2019-09-16 - KOM BD an Abt. 4 - Semsrott, Arne - Räumung der Baumhäuser im Hambacher Wald im September 2019 [#166663]
Datum
23. Februar 2020 12:41
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Räumung der Baumhäuser im Hambacher Wald im September 2019“ vom 15.09.2019 (#166663) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 129 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 166663 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/166663 Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>

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Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen vom 15. September 2019 - Az. 432-30.01 Semsro…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen vom 15. September 2019 - Az. 432-30.01 Semsrott
Datum
18. März 2020 11:05
Status
Warte auf Antwort
image001.png
13,1 KB


Sehr geehrter Herr Semsrott, Ihre E-Mail vom 10. November 2019, mit welcher Sie Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) vom 15. September 2019 konkretisierten, lag mir bisher nicht vor. Daher wurde mit deren Bearbeitung erst aufgrund Ihrer Erinnerungs-E-Mail vom 23. Februar 2020 begonnen. Der in § 4 Abs. 1 IFG NRW niedergelegte Informationsanspruch erstreckt sich auf tatsächliche, bei der jeweiligen angefragten Stelle -hier dem Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalenvorhandenen amtlichen Informationen. Zu dem von Ihnen angefragten Aktenzeichen 60-15-02 liegen dem Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen keine Aktentitel, die im Zusammenhang mit der Räumung der Baumhäuser im Hambacher Wald im September 2019 stehen, vor. Freundliche Grüße