Räumung Hambacher Wald

Die Summe, welche die Amtshilfe durch die Polizei für die Stadt Kerpen, wegen angeblicher Brandschutzmängel gekostet hat. (z.B. in Form der Abrechnung)

Information nicht vorhanden

  • Datum
    18. November 2018
  • Frist
    21. Dezember 2018
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Ulrich Scharfenort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Kerpen Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
Räumung Hambacher Wald [#34741]
Datum
18. November 2018 08:30
An
Kommunalverwaltung Kerpen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Summe, welche die Amtshilfe durch die Polizei für die Stadt Kerpen, wegen angeblicher Brandschutzmängel gekostet hat. (z.B. in Form der Abrechnung)
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort

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Kommunalverwaltung Kerpen
Guten Tag Herr Scharfenort, da die Polizei für die Vollzugshilfe bei der Räumung der Baumhäuser im Hambacher Fo…
Von
Kommunalverwaltung Kerpen
Betreff
Räumung Hambacher Wald
Datum
22. November 2018 14:18
Status
Anfrage abgeschlossen
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Guten Tag Herr Scharfenort, da die Polizei für die Vollzugshilfe bei der Räumung der Baumhäuser im Hambacher Forst keine Rechnung gestellt hat, kann ich Ihnen die Kosten des Polizeieinsatzes nicht nennen. Bitte wenden Sie sich daher an den Polizeipräsidenten in Aachen als zuständige Behörde. Mit freundlichen Grüßen