Räumung von Radwegen

1.) Alle Dokumente, die den Winterdienst durch die BSR auf Radwegen in Berlin regeln. Das umfasst insbesondere sowohl interne Dienstanweisungen wie auch Weisungen des/Vereinbarungen mit dem Senat oder Bezirken. Hervorgehen sollte u.a. eine eventuelle Priorisierung verschiedener Wegearten oder Gebiete.

2.) Falls eine Statistik existiert, aus der hervorgeht, welcher Anteil der Radwege tatsächlich geräumt wurde, bitte ich auch um Zusendung dieser.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    5. Januar 2016
  • Frist
    6. Februar 2016
  • 4 Follower:innen
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie …
An Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) Details
Von
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Betreff
Räumung von Radwegen [#12373]
Datum
5. Januar 2016 06:43
An
Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR)
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1.) Alle Dokumente, die den Winterdienst durch die BSR auf Radwegen in Berlin regeln. Das umfasst insbesondere sowohl interne Dienstanweisungen wie auch Weisungen des/Vereinbarungen mit dem Senat oder Bezirken. Hervorgehen sollte u.a. eine eventuelle Priorisierung verschiedener Wegearten oder Gebiete. 2.) Falls eine Statistik existiert, aus der hervorgeht, welcher Anteil der Radwege tatsächlich geräumt wurde, bitte ich auch um Zusendung dieser.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach nach § 3 Abs. 1 Umweltinformationsgesetz (UIG) in Verbindung mit § 18a Abs. 1 IFG, soweit Umweltinformationen nach § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn nach § 13 Abs. 1 Satz 4 IFG bzw. § 4 Abs. 3 UIG bzw. § 6 Abs. 2 VIG an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG bitten. Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachsuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR)
Eingangsbestätigung Vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Anfrage bzw. Information wurde an den zuständigen Fachbereic…
Von
Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR)
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
5. Januar 2016 08:35
Status
Warte auf Antwort
Vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Anfrage bzw. Information wurde an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR)
Ihr Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Sehr ge…
Von
Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR)
Betreff
Ihr Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
7. Januar 2016 14:09
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir am 5. Januar 2016 erhalten haben. Gern beantworten wir Ihnen Ihr Anliegen. Es gelten die Regelungen des Straßenreinigungsgesetzes zum Winterdienst (§ 3 StrReinG). Die BSR führt für das Land Berlin den Winterdienst nach einem vor Beginn der Wintersaison aufzustellenden Streuplan und entsprechend der Wetterlage durch. Dieser Streuplan hat zwei Einsatzstufen. Daraus ergibt sich der Umfang des Winterdienstes auf den Fahrbahnen einschließlich der Radwege und Parkflächen sowie den im Gesetz festgelegten Fußgängerzonen und öffentlichen Plätzen. In die Einsatzstufe 1 werden die Straßen von besonderer Verkehrsbedeutung und die Straßen mit liniengebundenem öffentlichen Personennahverkehr einschließlich der mit anderen Straßen gebildeten Kreuzungs- und Einmündungsbereiche, besondere Gefahrenstellen sowie die im Gesetz genannten Fußgängerzonen und öffentlichen Plätze - in die Einsatzstufe 2 die übrigen Straßen - aufgenommen. Anbei senden wir Ihnen das Straßenreinigungsgesetz (StrReinG) sowie die Übersicht aller Straßen, Fußgängerzonen und öffentlichen Plätze der Einsatzstufe 1 zu. Für die Einsicht in spezifische Arbeits- und Dienstanweisungen der BSR bitten wir Sie, im Sekretariat der Geschäftseinheit Reinigung unter der Telefonnummer 030/75924292 einen Termin zu vereinbaren. Freundliche Grüße Sabrina Dies Geschäftseinheit Reinigung Berliner Stadtreinigung Ringbahnstraße 96 12103 Berlin Tel.: +49 30 75924900 Fax: +49 30 75922262 <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> www.BSR.de<http://www.bsr.de/> ________________________________ Berliner Stadtreinigungsbetriebe, Anstalt des öffentlichen Rechts, Sitz: Ringbahnstraße 96, 12103 Berlin, HRA 33 292, AG Berlin-Charlottenburg Vorstand: Dr. Tanja Wielgoß (Vorsitzende), Werner Kehren, Martin Urban Vorsitzender des Aufsichtsrates: Dr. Matthias Kollatz-Ahnen
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AW: Ihr Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#…
An Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#12373]
Datum
7. Januar 2016 14:30
An
Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR)
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> Ich danke Ihnen für Ihre rasche Anwtort und die bereitgestellten Informationen. Sie schreiben, für die Einsicht in die Arbeits- und Dienstantweisungen müsse ich einen Termin vor Ort vereinbaren. Können Sie dies bitte näher begründen? Ich habe erwartet, dass Ihre Arbeits- und Dienstanweisungen in schriftlicher Form vorliegen und dass damit eine Versendung auf elektronischem oder postalischem Weg möglich ist. Ich interessiere mich nur für jene Anweisungen, die das Räumen von Fahrradwegen (mit-) betreffen, in denen also beispielsweise eine genauere Priorisierung oder die Art der Räumung geregelt wird. Ich gehe davon aus, dass es dich um eine überschaubare Anzahl von Dokumenten handelt. Ein weiterer Punkt meiner initialen Anfrage war noch die Frage nach einer Statistik über tatsächlich geräumte Radwege. Erheben Sie eine solche Statistik? Wenn ja, dann möchte ich Sie bitten, mir auch diese zukommen zu lassen, beispielsweise für die letzten beiden Winter. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 12373 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR)
Eingangsbestätigung Vielen Dank für Ihre E-Mail. Sie wurde an den zuständigen Fachbereich zur Bearbeitung weiterge…
Von
Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR)
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
7. Januar 2016 14:30
Status
Warte auf Antwort
Vielen Dank für Ihre E-Mail. Sie wurde an den zuständigen Fachbereich zur Bearbeitung weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR)
Ihr Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Sehr ge…
Von
Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR)
Betreff
Ihr Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
11. Januar 2016 16:53
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr erneutes Schreiben haben wir am 7. Januar 2016 erhalten. Sie haben uns auf Ihr Recht auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft hingewiesen. Dieses gewähren wir Ihnen gern - wie aus unserem Schreiben vom 7. Januar 2016 hervorgeht. Wir bitten Sie um Verständnis dafür, dass es uns nicht möglich ist, Ihnen unsere internen Dokumente per E-Mail oder Post zukommen zu lassen. Bitte vereinbaren Sie hierfür einen Termin unter der Telefonnummer 030/75924292. Gern beantworten wir Ihre Fragen dann persönlich. Freundliche Grüße Sabrina Dies Geschäftseinheit Reinigung Berliner Stadtreinigung Ringbahnstraße 96 12103 Berlin Tel.: +49 30 75924900 Fax: +49 30 75922262 <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> www.BSR.de<http://www.bsr.de/> ________________________________ Berliner Stadtreinigungsbetriebe, Anstalt des öffentlichen Rechts, Sitz: Ringbahnstraße 96, 12103 Berlin, HRA 33 292, AG Berlin-Charlottenburg Vorstand: Dr. Tanja Wielgoß (Vorsitzende), Werner Kehren, Martin Urban Vorsitzender des Aufsichtsrates: Dr. Matthias Kollatz-Ahnen
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AW: Ihr Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#…
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Von
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Betreff
AW: Ihr Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#12373]
Datum
11. Januar 2016 23:37
An
Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR)
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> Sie haben mich erneut darauf hingewiesen, dass Sie es ablehnen, Ihre internen Arbeits- und Dienstantweisungen in Kopie elekronisch oder postalisch an mich zu schicken. Begründet haben Sie dies leider nicht näher. Aus meiner Sicht ist aber genau das Sinn des "Gesetz zur Förderung der Informationsfreiheit im Land Berlin". Gemäß §13 (5) sind Sie verpflichtet, mir Kopien zur Verfügung zu stellen. Ich gehe zudem davon aus, dass Ihre internen Arbeits- und Dienstantweisungen (auch) in eletronischer Form existieren, sodass aus meiener Sicht auch §13 (6) greift, wonach Sie mir auf Antrag eine elektronische Kopie zur Verfügung stellen müssen. Diese Form bevorzuge ich und beantrage ich hiermit erneut. Für den Fall dass Sie dennoch bei Ihrer Ablehnung bleiben, darf ich Sie auffordern, dies im Detail zu begründen. Denn eine Begründung sind Sie mir bislang schuldig geblieben. Weshalb können Sie mir die Dokumente nicht zur Verfügung stellen? Sehen Sie technische Probleme? Sehen Sie das Urheberrecht betroffen? Bitte nennen Sie mir auch die berührten Gesetze und Paragraphen, anhand derer Sie die Zusendung verweigern. Allein dass es sich um "interne" Dokumente handelt, scheint mir kein hinreichender Grund, denn genau für diesen Fall ist das besagte Gesetz gedacht. Zudem haben Sie nach wie vor nicht auf einen weiteren Aspekt meiner Anfrage geantwortet. Ich wiederhole deshalb meine Frage: Ein weiterer Punkt meiner initialen Anfrage war noch die Frage nach einer Statistik über tatsächlich geräumte Radwege. Erheben Sie eine solche Statistik? Wenn ja, dann möchte ich Sie bitten, mir auch diese zukommen zu lassen, beispielsweise für die letzten beiden Winter. Auch hier bitte nach Möglichkeit in elektronischer Form. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 12373 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR)
Eingangsbestätigung Vielen Dank für Ihre E-Mail. Sie wurde an den zuständigen Fachbereich zur Bearbeitung weiterge…
Von
Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR)
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
11. Januar 2016 23:37
Status
Warte auf Antwort
Vielen Dank für Ihre E-Mail. Sie wurde an den zuständigen Fachbereich zur Bearbeitung weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR)
Ihr Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Sehr ge…
Von
Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR)
Betreff
Ihr Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
15. Januar 2016 15:36
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Schreiben vom 11. Januar 2016 haben wir an unsere Rechtsabteilung weitergeleitet, die sich mit Ihnen in Verbindung setzen wird. Für die Beantwortung Ihres Anliegens benötigen wir allerdings noch etwas Zeit. Wir danken für Ihr Verständnis. Freundliche Grüße Sabrina Dies Geschäftseinheit Reinigung Berliner Stadtreinigung Ringbahnstraße 96 12103 Berlin Tel.: +49 30 75924900 Fax: +49 30 75922262 <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> www.BSR.de<http://www.bsr.de/> ________________________________ Berliner Stadtreinigungsbetriebe, Anstalt des öffentlichen Rechts, Sitz: Ringbahnstraße 96, 12103 Berlin, HRA 33 292, AG Berlin-Charlottenburg Vorstand: Dr. Tanja Wielgoß (Vorsitzende), Werner Kehren, Martin Urban Vorsitzender des Aufsichtsrates: Dr. Matthias Kollatz-Ahnen
Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR)
Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Antragsnr. …
Von
Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR)
Betreff
Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Antragsnr. 12373
Datum
20. Januar 2016 13:11
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in zunächst möchten wir darauf hinweisen, dass das Umweltinformationsgesetz für Auskünfte, die den Winterdienst auf Radwegen betreffen, nach unserer Auffassung nicht einschlägig ist. Wir erteilen Ihnen insoweit nachfolgend Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft auf der Grundlage eines Antrags nach § 13 IFG: zu 1.) Die internen Regelungen zum Winterdienst sind nicht spezifisch auf die Bearbeitung von Radwegen bezogen, sondern enthalten Vorgaben, die für alle zu bearbeitenden Winterdienstobjekte gelten. Die interne Prozessbeschreibung zur Durchführung des Winterdienstes fügen wir bei. Die Beschränkung der Aktenauskunft durch die vorgenommenen Schwärzungen gemäß § 12 IFG Bln bezieht sich auf die enthaltenen personenbezogenen Informationen zu Mitarbeitern und deren Funktionsbezeichnungen (Schutz personenbezogener Daten gemäß § 6 IFG Bln) bzw. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse (§ 7 IFG Bln). Die Tourenplanung unter Einbeziehung der konkreten Winterdienstobjekte, die auch die zu bearbeitenden Radwege enthält, liegt nicht in elektronisch übermittelbarer Dateiform vor. Da die Dokumente zur allgemeinen Tourenplanung / Vergabe von Fremdleistungen bezüglich des Winterdienstes sehr umfangreich sind, empfehlen wir Ihnen weiter, die Akten vor Ort einzusehen, so dass Sie ggf. nur Kopien für die Unterlagen erhalten, die für Sie tatsächlich relevant sind. Ansonsten entstehen für Sie unnötig hohe Kosten. Die Kosten betragen bei direkter Akteneinsicht gemäß der Verwaltungsgebührenordnung 0,50 € für die ersten 10 Kopien und für jede weitere Kopie 0,15 €. zu 2.) Die BSR führt keine Statistik über tatsächlich geräumte Radwege. Bitte teilen Sie uns ggf. Ihre Terminvorschläge zur Akteneinsichtnahme vor Ort mit. Gerald Leinius Leiter Justiziariat/Gremienbetreuung Berliner Stadtreinigung Ringbahnstr. 96, 12103 Berlin Tel.: +49 30 7592-4995 Fax: +49 30 7592-2419 Mobil: + 49 160 7400991 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> http://www.BSR.de<http://www.bsr.de/> ________________________________ Berliner Stadtreinigungsbetriebe, Anstalt des öffentlichen Rechts, Sitz: Ringbahnstraße 96, 12103 Berlin, HRA 33 292, AG Berlin-Charlottenburg Vorstand: Dr. Tanja Wielgoß (Vorsitzende), Werner Kehren, Martin Urban Vorsitzender des Aufsichtsrates: Dr. Matthias Kollatz-Ahnen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Antrags…
An Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Antragsnr. 12373 [#12373]
Datum
20. Januar 2016 15:42
An
Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR)
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> ich danke Ihnen für Ihre Antwort. Eine Einsicht in konkrete Tourenplanung ist für mich nicht erforderlich, mir geht es lediglich darum, die Koordination, Priorisierung und Qualitätskontrolle des Winterdienstes im Bezug auf Radwege zu verstehen. Insofern werde ich von Ihrem Angebot zur Akteneinsicht in konkrete Tourenplanung keinen Gebrauch machen. Ich danke Ihnen auch für den bereitgestellten "Hauptprozess-Steckbrief" zum Winterdienst. Mit besonderem Interesse habe ich in den Punkten 7 und 8 festgestellt, dass eine Leistungsrückmeldung und Qualitätskontrolle vorgesehen ist. Neben der "gerichtsbeständigen" Dokumentation der Streueinsätze ist ausdrücklich die Erstellung von Qualitätsbewertungen erwähnt. Sie haben mir jedoch zur Antwort gegeben, dass keine Statistik über tatsächlich geräumte Radwege existiert. Wie passt dies zusammen, wo es ausdrücklich heißt, "die Qualität der Leistung wurde ausgewertet und zeitnah mit konkreten Ortsangaben (...) übergeben"? Ich möchte Sie bitten, mir mitzuteilen, in welcher Form die Qualitätsbewertung der Räumung von Radwegen erfolgt. Des Weiteren gestatten Sie mir noch folgenden Hinweis: Die Schwärzungen in dem von Ihnen übermittelten Dokument waren unzureichend; bei jeder Schwärzung war es mir problemlos möglich, den darunterliegenden Text zu lesen. Ich habe aus diesem Grunde vor der Veröffentlichung Ihrer Antwort auf Fragdenstaat.de jede einzelne der dutzenden Stellen digital nachgeschwärzt und selbst keine ungeschwärzte Kopie behalten, um Ihr Anliegen zu wahren und da die Textstellen aus meiner Sicht für meine Anfrage tatsächlich nicht relevant sind. Dies war durchaus mit Aufwand verbunden. Ich hoffe daher, dass Sie im Gegenzug auch meine Nachfrage wohlwollend bearbeiten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 12373 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR)
AW: Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Antrags…
Von
Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR)
Betreff
AW: Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Antragsnr. 12373 [#12373]
Datum
25. Januar 2016 10:29
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in zunächst vielen Dank für Ihren Hinweis zur unzureichenden Schwärzung und Ihre nachträglichen Unkenntlichmachungen. Zu Ihrer Nachfrage in Bezug auf Rückmeldungen und Qualitätskontrollen im Winterdienstprozess: Für die winterliche Bearbeitung insbesondere von Radwegen, Haltestellen und Gehwegen vor Flächen ohne Anlieger (Bewertungsobjekte) werden private Winterdienstfirmen von uns beauftragt. Die Einsätze der Fremdfirmen werden über ein Web-Tool überwacht und deren Leistungserbringung wird sowohl von der zentralen Abteilung Qualitätssicherung, als auch von den örtlichen Einsatzleitungen der Regionalzentren stichprobenartig kontrolliert. Zeitrahmen und Umfang der Winterdienstkontrollen werden durch den Winterdienstverantwortlichen festgelegt und per Rundspruch angewiesen. Die zu kontrollierenden Winterdienstobjekte werden im Anschluss webbasiert stichprobenartig ermittelt. Sie sind in dem festgelegten Zeitrahmen vollständig zu überprüfen. Festgestellte Mängel werden umgehend an die entsprechende Fremdfirma gemeldet und Nachbesserungen angeordnet. In diesen Fällen sind durch die zentrale Abteilung Qualitätssicherung oder die entsprechende örtliche Einsatzleitung der Regionalzentren in einem angemessenen zeitlichen Abstand zur Erstkontrolle grundsätzlich Nachkontrollen durchzuführen. Finden die Nachbesserungen der Fremdfirmen nicht zeitnah oder nur unzureichend statt, treten wir in (für die Fremdfirmen kostenpflichtige) Ersatzleistung. Zeitpunkt, Straßenabschnitt, Bewertungsobjekt und Ergebnis (1 – ordnungsgemäß geräumt und gestreut, 2 – nicht ausreichend geräumt und gestreut, 3 – nicht geräumt und nicht gestreut) der jeweiligen Stichprobenkontrollen werden in das Web-Tool übertragen. Dies lässt sich in der Tat für konkrete Zeiträume auswerten. Jedoch ist zu beachten, dass es sich bei den Daten lediglich um Stichprobenkontrollen handelt und dass neben Radwegen auch weitere Winterdienstobjekte enthalten sind. Es findet im Prozess insoweit keine gezielte Auswertungen speziell zu Radwegen statt, sondern eine Auswahl aus allen Winterdienstobjekten. Anbei finden Sie beispielhaft eine Übersicht aller am 18. Januar 2016 durchgeführten Winterdienstkontrollen inkl. der Ergebnisse. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: AW: Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Ant…
An Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) Details
Von
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Betreff
AW: AW: Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Antragsnr. 12373 [#12373]
Datum
25. Januar 2016 17:24
An
Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR)
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre hilfreiche Antwort. Können Sie mir eine solche Liste der Stichproben von Beginn des Winterdienstes Ende 2015 bis heute per E-Mail zusenden? Am besten wäre es, wenn nur die Radwege enthalten sind (die Art des Objekts wird ja mit aufgeführt). Dies sollte möglichst in maschinenlesbarer Form sein, also z.B. als Excel-Tabelle oder CSV-Datei oder ähnliches. Dann könnte ich Nicht-Radwege zur Not auch selbst rausfiltern, falls das für Sie einen hohen Aufwand bedeutet. Dies entspräche ziemlich genau dem, was ich mit meiner initialen Anfrage erhalten wollte. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 12373 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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AW: AW: Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Ant…
Von
Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR)
Betreff
AW: AW: Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Antragsnr. 12373 [#12373]
Datum
5. Februar 2016 12:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in wir haben Ihre Anfrage weiter geprüft. Da die Datei im unmittelbaren Zusammenhang mit den Auswertungsmerkmalen Rückschluss auf die Verhängung von Vertragsstrafen im Rahmen der bestehenden Drittbeauftragungen ermöglicht, würden mit der Übertragung Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der betroffenen Firmen offenbart. Durch den damit verbundenen Wettbewerbsnachteil droht den Firmen ein nicht nur unwesentlicher wirtschaftlicher Schaden im Sinne von § 7 des IFG, sodass eine Übermittlung der Datei im Hinblick auf § 7 IFG gegenwärtig nicht erfolgen kann. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: AW: AW: Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG)…
An Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: AW: Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Antragsnr. 12373 [#12373]
Datum
5. Februar 2016 14:18
An
Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR)
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> danke für die Antwort. Sie beziehen sich auf den Schutz von Firmengehemnissen, deren Veröffentlichung wirtschaftlichen Schaden verursachen könnte. Ich kann diese Begründung nicht ganz nachvollziehen. Ich bin nicht interessiert an Daten zu Drittfirmen. Aus der von mir angefragten Liste muss nicht hervorgehen, welche Firma für die Räumung verantwortlich war. Einzig Objekttyp (Radweg), Ort, Datum und Ergebnis der Stichprobe sind für mich relevant. Eine solche Liste, sogar mit darüberhinausgehenden Daten, haben Sie mir am 25.01.16 auch bereits zukommen lassen, ohne Bedenken anzumelden. Mir scheint es anhand dieser Liste nicht möglich, Rückschlüsse auf Drittfirmen zu ziehen. Vor diesem Hintergrund möchte ich Sie bitten, genauer darzulegen, wie eine solche Liste einen "nicht nur unwesentlichen wirtschaftlichen Schaden" verursachen kann. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 12373 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Betreff
AW: AW: AW: Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Antragsnr. 12373 [#12373]
Datum
15. Februar 2016 09:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in die in der Datei aufgeführten Lose waren Gegenstand einer europaweiten Ausschreibung. Den am Verfahren beteiligten Firmen ist daher bekannt, welche Bestbieter für die jeweiligen Lose den Zuschlag erhalten haben. Die Übermittlung und Veröffentlichung der Gesamtdatei würde eine umfassende Auswertung ermöglichen, in welchem Umfang Vertragsstrafen gegenüber diesen Firmen verwirkt worden sind. Die auf einen Tag bezogene Auswertung, die wir übermittelt haben, lässt diese Rückschlüsse nur begrenzt zu, so dass eine Übermittlung auch unter Berücksichtigung des Geheimhaltungsinteresses der betroffenen Firmen gerechtfertigt war. Wir bieten Ihnen aber gerne an, bei uns Vor-Ort-Einsicht in die Datei zu nehmen. Mit freundlichen Grüßen