"Rautenplan" der Frequenzzuteilungsgebiete

Anfrage an: Bundesnetzagentur

In den "Verwaltungsvorschriften für Frequenzzuteilungen im nichtöffentlichen mobilen Landfunk - VVnömL"
unter
https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/Verwaltungsvorschriften/VVn%C3%B6mL.pdf?__blob=publicationFile&v=14
schreiben Sie:

"1.1.2 Frequenzen nach Frequenzverteilungsplan
Frequenzen nach Frequenzverteilungsplan sind Frequenzzuteilungsgebieten zugeordnet.
Für die einzelnen Frequenzbereiche wurde das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland mit einem „Rautenplan“ überzogen.
Jeweils neun Frequenzzuteilungsgebiete sind als „Kleinrauten“ nach einem bestimmten Schema nummeriert und bilden eine „Großraute“.
Die der jeweiligen Bedarfsträgergruppe zur Verfügung stehenden Frequenzen sind auf die neun Frequenzzuteilungsgebiete in jeder „Großraute“ aufgeteilt.

Mit diesem Schema wird erreicht, dass in einem bestimmten Frequenzzuteilungsgebiet genutzte Frequenzen erst in Wiederholungsgebieten mit einem bestimmten Mindestabstand erneut eingesetzt werden.
Die Größe und die Anzahl der Rauten sind so gewählt, dass die zur Nutzung in einer Kleinraute mit standardisierten Parametern - insbesondere für Strahlungsleistung und Antennenhöhe - zugeteilten Einzelfrequenzen in Frequenzwiederholungsgebieten im Allgemeinen nur noch mit Störfeldstärken auftreten, die einen ausreichenden Schutzabstand gegenüber den Nutzfeldstärken der hier erneuten Nutzung dieser Frequenzen einhalten.

Um an Verkehrsschwerpunkten (Großstädten) den größeren Frequenzkanalbedarf abzudecken, wurden die Rautenschnittpunkte in die Mitte der zu versorgenden Schwerpunktgebiete verschoben.
[...]"

Mein Anliegen:

Bitte stellen Sie den "Rautenplan" der Frequenzzuteilungsgebiete zur Verfügung, mit Darstellung der "Kleinrauten" und "Großrauten".

Vielen Dank.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. Januar 2021
  • Frist
    13. Februar 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: In den "Verwal…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
"Rautenplan" der Frequenzzuteilungsgebiete [#208240]
Datum
8. Januar 2021 22:53
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In den "Verwaltungsvorschriften für Frequenzzuteilungen im nichtöffentlichen mobilen Landfunk - VVnömL" unter https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/Verwaltungsvorschriften/VVn%C3%B6mL.pdf?__blob=publicationFile&v=14 schreiben Sie: "1.1.2 Frequenzen nach Frequenzverteilungsplan Frequenzen nach Frequenzverteilungsplan sind Frequenzzuteilungsgebieten zugeordnet. Für die einzelnen Frequenzbereiche wurde das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland mit einem „Rautenplan“ überzogen. Jeweils neun Frequenzzuteilungsgebiete sind als „Kleinrauten“ nach einem bestimmten Schema nummeriert und bilden eine „Großraute“. Die der jeweiligen Bedarfsträgergruppe zur Verfügung stehenden Frequenzen sind auf die neun Frequenzzuteilungsgebiete in jeder „Großraute“ aufgeteilt. Mit diesem Schema wird erreicht, dass in einem bestimmten Frequenzzuteilungsgebiet genutzte Frequenzen erst in Wiederholungsgebieten mit einem bestimmten Mindestabstand erneut eingesetzt werden. Die Größe und die Anzahl der Rauten sind so gewählt, dass die zur Nutzung in einer Kleinraute mit standardisierten Parametern - insbesondere für Strahlungsleistung und Antennenhöhe - zugeteilten Einzelfrequenzen in Frequenzwiederholungsgebieten im Allgemeinen nur noch mit Störfeldstärken auftreten, die einen ausreichenden Schutzabstand gegenüber den Nutzfeldstärken der hier erneuten Nutzung dieser Frequenzen einhalten. Um an Verkehrsschwerpunkten (Großstädten) den größeren Frequenzkanalbedarf abzudecken, wurden die Rautenschnittpunkte in die Mitte der zu versorgenden Schwerpunktgebiete verschoben. [...]" Mein Anliegen: Bitte stellen Sie den "Rautenplan" der Frequenzzuteilungsgebiete zur Verfügung, mit Darstellung der "Kleinrauten" und "Großrauten". Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 208240 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208240/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesnetzagentur
Sehr geehrteAntragsteller/in anliegend die von Ihnen gewünschten Rautenpläne. Wie Sie der Legende auf den Plänen…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
WG: "Rautenplan" der Frequenzzuteilungsgebiete [#208240]
Datum
12. Januar 2021 12:41
Status
Anfrage abgeschlossen
4,0 MB
Sehr geehrteAntragsteller/in anliegend die von Ihnen gewünschten Rautenpläne. Wie Sie der Legende auf den Plänen entnehmen können, sind diese viele Jahrzehnte alt. Sie werden intern noch benutzt als Grundgerüst. Eine Ablösung durch eine elektronische Koordinierung der einzelnen Frequenzen ist in der Umsetzung. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage und das zügige Bereitstellen der Dokum…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: "Rautenplan" der Frequenzzuteilungsgebiete [#208240]
Datum
12. Januar 2021 21:24
An
Bundesnetzagentur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage und das zügige Bereitstellen der Dokumente. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 208240 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208240/