RBStV Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten

Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:

Nach
ZITAT RBStV: "§ 12 Ordnungswidrigkeiten ... (3) Die Ordnungswidrigkeit wird nur auf Antrag der Landesrundfunkanstalt verfolgt; sie ist vom Ausgang des Verfahrens zu benachrichtigen. ..."ZITAT ENDE
ist die Landesrundfunkanstalt nicht ermächtigt, selbsttätig Ordnungswidrigkeiten zu verfolgen. - Bei welcher Behörde bzw. sonstigen legitimierten Stelle wird ein solcher Antrag nach § 12 (3) RBStV von der LRA gestellt? - In welcher Vorschrift oder in welchem Gesetz ist diese Ermächtigung festgelegt? - Wer benachrichtigt die LRA vom Ausgang des Verfahrens?

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    13. September 2018
  • Frist
    16. Oktober 2018
  • 0 Follower:innen
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie …
An Behörde für Kultur und Medien Details
Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
RBStV Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten [#33458]
Datum
13. September 2018 02:11
An
Behörde für Kultur und Medien
Status
Warte auf Antwort Nachricht wurde nicht gesendet
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden: Nach ZITAT RBStV: "§ 12 Ordnungswidrigkeiten ... (3) Die Ordnungswidrigkeit wird nur auf Antrag der Landesrundfunkanstalt verfolgt; sie ist vom Ausgang des Verfahrens zu benachrichtigen. ..."ZITAT ENDE ist die Landesrundfunkanstalt nicht ermächtigt, selbsttätig Ordnungswidrigkeiten zu verfolgen. - Bei welcher Behörde bzw. sonstigen legitimierten Stelle wird ein solcher Antrag nach § 12 (3) RBStV von der LRA gestellt? - In welcher Vorschrift oder in welchem Gesetz ist diese Ermächtigung festgelegt? - Wer benachrichtigt die LRA vom Ausgang des Verfahrens? Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Pinz www.gez-boykott.de <<E-Mail-Adresse>>
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „RBStV Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten“ vom…
An Behörde für Kultur und Medien Details
Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
AW: RBStV Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten [#33458]
Datum
13. März 2019 16:22
An
Behörde für Kultur und Medien
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „RBStV Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten“ vom 13.09.2018 (#33458) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 149 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 33458 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgeset…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „RBStV Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten“ [#33458] [#33458]
Datum
22. März 2019 20:20
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/33458 Die Behörde antwortet nicht. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anhänge: - 33458.pdf Anfragenr: 33458 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „RBStV Verfolgung von Ordnungswidrigkeite…
An Behörde für Kultur und Medien Details
Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
Erinnerung Anfrage „RBStV Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten“ [#33458] [#33458]
Datum
19. September 2019 09:25
An
Behörde für Kultur und Medien
Status
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „RBStV Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten“ vom 13.09.2018 (#33458) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 339 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 33458 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sebastian Pinz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>