RDS-TMC-Verschlüsselung bei UKW-Sendern des HR

Über Traffic Message Channel (TMC) werden Informationen über Verkehrsbeeinträchtigungen im nichthörbaren Bereich des UKW-Signals in digitaler Form gesendet.
Navigationssysteme können Staumeldungen über TMC empfangen und damit Routen zur Umfahrung von Verkehrsstaus und Behinderungen (dynamische Zielführung) erstellen.
Siehe dazu auch:
https://de.wikipedia.org/wiki/Traffic_Message_Channel

Mit günstiger Hardware (< 300 EUR) und überschaubarem Software-Aufwand können falsche RDS-TMC-Meldungen von technisch Interessierten versendet werden,
siehe dazu:
https://www.bastibl.net/rds-tmc/
und
https://archive.fosdem.org/2015/schedule/event/sdr_rds_tmc/attachments/slides/682/export/events/attachments/sdr_rds_tmc/slides/682/rds.pdf

Dies wurde offensichtlich in der Vergangenheit auch tatsächlich praktiziert,
siehe dazu:
https://www.tz.de/auto/tmc-navi-warnt-schusswechsel-luftalarm-autobahn-steckt-dahinter-meta-5918171.html
und
https://www.merkur.de/lokales/weilheim/sindelsdorf-ort77949/a-95-navi-meldet-terroranschlag-uebler-verdacht-5670406.html

Meine Fragen:

1) Verwenden Sie bei Ihren UKW-Sendern die Verschlüsselung von RDS-TMC-Daten, z.B. nach ISO 14819-1:2013 ?
Wenn nein, warum nicht ?

2) Welche Fälle von kompromittierten RDS-TMC-Meldungen sind Ihnen in Ihrem Versorgungsgebiet bekannt (ungefähre Anzahl, ungefähre geograhische Zuordnung) ?

Vielen Dank.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. Oktober 2019
  • Frist
    3. Dezember 2019
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Über Traffic Mes…
An Hessischer Rundfunk AdöR Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
RDS-TMC-Verschlüsselung bei UKW-Sendern des HR [#169527]
Datum
30. Oktober 2019 13:10
An
Hessischer Rundfunk AdöR
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Über Traffic Message Channel (TMC) werden Informationen über Verkehrsbeeinträchtigungen im nichthörbaren Bereich des UKW-Signals in digitaler Form gesendet. Navigationssysteme können Staumeldungen über TMC empfangen und damit Routen zur Umfahrung von Verkehrsstaus und Behinderungen (dynamische Zielführung) erstellen. Siehe dazu auch: https://de.wikipedia.org/wiki/Traffic_Message_Channel Mit günstiger Hardware (< 300 EUR) und überschaubarem Software-Aufwand können falsche RDS-TMC-Meldungen von technisch Interessierten versendet werden, siehe dazu: https://www.bastibl.net/rds-tmc/ und https://archive.fosdem.org/2015/schedule/event/sdr_rds_tmc/attachments/slides/682/export/events/attachments/sdr_rds_tmc/slides/682/rds.pdf Dies wurde offensichtlich in der Vergangenheit auch tatsächlich praktiziert, siehe dazu: https://www.tz.de/auto/tmc-navi-warnt-schusswechsel-luftalarm-autobahn-steckt-dahinter-meta-5918171.html und https://www.merkur.de/lokales/weilheim/sindelsdorf-ort77949/a-95-navi-meldet-terroranschlag-uebler-verdacht-5670406.html Meine Fragen: 1) Verwenden Sie bei Ihren UKW-Sendern die Verschlüsselung von RDS-TMC-Daten, z.B. nach ISO 14819-1:2013 ? Wenn nein, warum nicht ? 2) Welche Fälle von kompromittierten RDS-TMC-Meldungen sind Ihnen in Ihrem Versorgungsgebiet bekannt (ungefähre Anzahl, ungefähre geograhische Zuordnung) ? Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Hessischer Rundfunk AdöR
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail an den allgemeinen Hörer- und Zuschauerservice des Hessi…
Von
Hessischer Rundfunk AdöR
Betreff
Antw: RDS-TMC-Verschlüsselung bei UKW-Sendern des HR [#169527] (Automatische Eingangsbestätigung)
Datum
30. Oktober 2019 13:10
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail an den allgemeinen Hörer- und Zuschauerservice des Hessischen Rundfunks. Ihre Anfrage, Kritik oder Stellungnahme werden wir so schnell wie möglich bearbeiten bzw. an eine zuständige Stelle oder Redaktion weiterleiten, die wir Ihrem Anliegen zuordnen können. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass die Bearbeitung Ihrer E-Mail aufgrund des hohen Aufkommens uns erreichender Anfragen mitunter einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Beleidigende oder anonyme bzw. namentlich nicht gekennzeichnete E-Mails werden nicht bearbeitet. Bitte antworten Sie nicht auf diese automatisch generierte Empfangsbestätigung. Ihr hr-Hörer- und Zuschauerservice Hörer- und Zuschauerservice Hessischer Rundfunk Anstalt des öffentlichen Rechts Bertramstraße 8 60320 Frankfurt Montag bis Freitag 08:00 - 22:00 Uhr Wochenende und Feiertage 09:00 - 21:00 Uhr Hörerservice 069 155-5100 Zuschauerservice 069 155-5111 Fax 069 155-5155 <<E-Mail-Adresse>> www.hr.de >>> "Antragsteller/in Antragsteller/in [#169527]" <<Name und E-Mail-Adresse>> 30.10.19 13:10 >>> Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Über Traffic Message Channel (TMC) werden Informationen über Verkehrsbeeinträchtigungen im nichthörbaren Bereich des UKW-Signals in digitaler Form gesendet. Navigationssysteme können Staumeldungen über TMC empfangen und damit Routen zur Umfahrung von Verkehrsstaus und Behinderungen (dynamische Zielführung) erstellen. Siehe dazu auch: https://de.wikipedia.org/wiki/Traffic_M… Mit günstiger Hardware (< 300 EUR) und überschaubarem Software-Aufwand können falsche RDS-TMC-Meldungen von technisch Interessierten versendet werden, siehe dazu: https://www.bastibl.net/rds-tmc/ und https://archive.fosdem.org/2015/schedul… Dies wurde offensichtlich in der Vergangenheit auch tatsächlich praktiziert, siehe dazu: https://www.tz.de/auto/tmc-navi-warnt-s… und https://www.merkur.de/lokales/weilheim/… Meine Fragen: 1) Verwenden Sie bei Ihren UKW-Sendern die Verschlüsselung von RDS-TMC-Daten, z.B. nach ISO 14819-1:2013 ? Wenn nein, warum nicht ? 2) Welche Fälle von kompromittierten RDS-TMC-Meldungen sind Ihnen in Ihrem Versorgungsgebiet bekannt (ungefähre Anzahl, ungefähre geograhische Zuordnung) ? Vielen Dank. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Hessischer Rundfunk AdöR
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage zur RDS-TMC-Verschlüsselung bei UKW-Sendern des hr. …
Von
Hessischer Rundfunk AdöR
Betreff
Antw: RDS-TMC-Verschlüsselung bei UKW-Sendern des HR [#169527]
Datum
13. November 2019 13:23
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage zur RDS-TMC-Verschlüsselung bei UKW-Sendern des hr. Ihre Anfrage ist beim Hessischen Rundfunk eingegangen und an den Bereich Zentraltechnik des Chefingenieurs weitergeleitet worden. Die gewünschten Antworten gehen Ihnen bis Mitte Dezember zu. Freundliche Grüße
Hessischer Rundfunk AdöR
Sehr geehrteAntragsteller/in gerne antworte ich auf Ihre beiden Fragen. 1) Verwenden Sie bei Ihren UKW-Sendern d…
Von
Hessischer Rundfunk AdöR
Betreff
Antw: RDS-TMC-Verschlüsselung bei UKW-Sendern des HR [#169527]
Datum
5. Dezember 2019 14:56
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in gerne antworte ich auf Ihre beiden Fragen. 1) Verwenden Sie bei Ihren UKW-Sendern die Verschlüsselung von RDS-TMC-Daten, z.B. nach ISO 14819-1:2013 ? Nein. Wenn nein, warum nicht ? Das Protokoll der Codierung nach ISO 14819 kommt zum Einsatz, jedoch erfolgt keine Verschlüsselung. TMC öffentlich-rechtlicher Sender ist grundsätzlich nicht nach ISO 14819-6 verschlüsselt und soll frei in jedem TMC Empfänger decodiert werden können. Diese Möglichkeit ist nicht bei allen im Markt befindlichen Empfangsgeräten garantiert. 2) Welche Fälle von kompromittierten RDS-TMC-Meldungen sind Ihnen in Ihrem Versorgungsgebiet bekannt (ungefähre Anzahl, ungefähre geographische Zuordnung) ? Dem Hessischen Rundfunk sind Vorfälle dieser Art in seinem Sendegebiet nicht bekannt. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die ausführlichen Antworten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/…
An Hessischer Rundfunk AdöR Details
Von
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Betreff
AW: Antw: RDS-TMC-Verschlüsselung bei UKW-Sendern des HR [#169527]
Datum
5. Dezember 2019 21:57
An
Hessischer Rundfunk AdöR
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die ausführlichen Antworten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 169527 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/169527