Empfangsbestätigung
Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.
Sehr
geehrteAntragsteller/in
vielen Dank für Ihre E-Mail an den allgemeinen Hörer- und Zuschauerservice des Hessischen Rundfunks.
Ihre Anfrage, Kritik oder Stellungnahme werden wir so schnell wie möglich bearbeiten bzw. an eine zuständige Stelle oder Redaktion weiterleiten, die wir Ihrem Anliegen zuordnen können.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass die Bearbeitung Ihrer E-Mail aufgrund des hohen Aufkommens uns erreichender Anfragen mitunter einige Zeit in Anspruch nehmen kann.
Beleidigende oder anonyme bzw. namentlich nicht gekennzeichnete E-Mails werden nicht bearbeitet.
Bitte antworten Sie nicht auf diese automatisch generierte Empfangsbestätigung.
Ihr hr-Hörer- und Zuschauerservice
Hörer- und Zuschauerservice
Hessischer Rundfunk
Anstalt des öffentlichen Rechts
Bertramstraße 8
60320 Frankfurt
Montag bis Freitag 08:00 - 22:00 Uhr
Wochenende und Feiertage 09:00 - 21:00 Uhr
Hörerservice 069 155-5100
Zuschauerservice 069 155-5111
Fax 069 155-5155
<<E-Mail-Adresse>>
www.hr.de
>>> "
Antragsteller/in Antragsteller/in [#169527]" <
<Name und E-Mail-Adresse>> 30.10.19 13:10 >>>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Über Traffic Message Channel (TMC) werden Informationen über Verkehrsbeeinträchtigungen im nichthörbaren Bereich des UKW-Signals in digitaler Form gesendet.
Navigationssysteme können Staumeldungen über TMC empfangen und damit Routen zur Umfahrung von Verkehrsstaus und Behinderungen (dynamische Zielführung) erstellen.
Siehe dazu auch:
https://de.wikipedia.org/wiki/Traffic_M…
Mit günstiger Hardware (< 300 EUR) und überschaubarem Software-Aufwand können falsche RDS-TMC-Meldungen von technisch Interessierten versendet werden,
siehe dazu:
https://www.bastibl.net/rds-tmc/
und
https://archive.fosdem.org/2015/schedul…
Dies wurde offensichtlich in der Vergangenheit auch tatsächlich praktiziert,
siehe dazu:
https://www.tz.de/auto/tmc-navi-warnt-s…
und
https://www.merkur.de/lokales/weilheim/…
Meine Fragen:
1) Verwenden Sie bei Ihren UKW-Sendern die Verschlüsselung von RDS-TMC-Daten, z.B. nach ISO 14819-1:2013 ?
Wenn nein, warum nicht ?
2) Welche Fälle von kompromittierten RDS-TMC-Meldungen sind Ihnen in Ihrem Versorgungsgebiet bekannt (ungefähre Anzahl, ungefähre geograhische Zuordnung) ?
Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen