RE2

Anfrage an: DB Netz AG

Wie ist die Zuverlässigkeit des RE2 auf der Fahrstrecke der Bahn zwischen Cottbus und Berlin bzw. Berlin und Cottbus seit dem Fahrplanwechsel 2015 bis 01.05.2016?
Bitte aufschlüsseln nach Monaten und
a) Verspätungen in Minuten
b) Totalausfälle

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    4. Mai 2016
  • Frist
    7. Juni 2016
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Gerd Bzdak
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie ist die Zuve…
An DB Netz AG Details
Von
Gerd Bzdak
Betreff
RE2 [#16656]
Datum
4. Mai 2016 10:39
An
DB Netz AG
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie ist die Zuverlässigkeit des RE2 auf der Fahrstrecke der Bahn zwischen Cottbus und Berlin bzw. Berlin und Cottbus seit dem Fahrplanwechsel 2015 bis 01.05.2016? Bitte aufschlüsseln nach Monaten und a) Verspätungen in Minuten b) Totalausfälle
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Gerd Bzdak <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Gerd Bzdak << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Gerd Bzdak
DB Netz AG
Antwort: Verspätungen des RE 2 auf der Bahnstrecke Cottbus - Berlin bzw. Berlin - Cottbus; Antrag nach dem IFG/UIG…
Von
DB Netz AG
Betreff
Antwort: Verspätungen des RE 2 auf der Bahnstrecke Cottbus - Berlin bzw. Berlin - Cottbus; Antrag nach dem IFG/UIG/VIG;
Datum
17. Mai 2016 09:08
Status
Anfrage abgeschlossen
1E899593.gif
7,2 KB


Sehr geehrter Herr Bzdak, wir haben Ihren Antrag vom 04.05.2016 per Mail erhalten. Leider sehen wir uns nicht in der Lage, Ihnen die gewünschten Daten zur Verfügung zu stellen. Unbeschadet der Frage, ob die DB Netz AG überhaupt auskunftspflichtige Stelle nach den genannten Vorschriften (IFG, UIG und VIG) ist, verfügen wir jedenfalls nicht über die erbetenen Informationen und es besteht kein Anspruch auf Erstellung derselben. Zunächst ist festzuhalten, dass die DB Netz AG weder auskunftspflichtige Stelle nach IFG, UIG noch nach dem VIG ist: Das IFG ist nach dessen § 1 Abs. 1 nur gegenüber den Behörden des Bundes sowie sonstigen Bundesorganen und -einrichtungen anzuwenden, soweit sie öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnehmen. Einer Behörde im Sinne dieser Vorschrift steht dabei eine natürliche Person oder juristische Person des Privatrechts gleich, soweit eine Behörde sich dieser Person zur Erfüllung ihrer öffentlich-rechtlichen Aufgaben bedient. Das Betreiben einer Eisenbahninfrastruktur in privat-rechtlicher Form (Art. 87e GG) fällt nicht hierunter. Ebenso sind nach dem UIG nur solche Stellen informationspflichtig, die - neben den in § 2 Abs. 1 Nr. 1 UIG genannten Behörden - nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 als natürliche oder juristische Personen des Privatrechts "öffentliche Aufgaben wahrnehmen oder öffentliche Dienstleistungen erbringen, die im Zusammenhang mit der Umwelt stehen, insbesondere solche der umweltbezogenen Daseinsvorsorge, und dabei der Kontrolle des Bundes oder einer unter der Aufsicht des Bundes stehenden juristischen Person des öffentlichen Rechts unterliegen.“ Das Betreiben einer Eisenbahninfrastruktur in privat-rechtlicher Form (Art. 87e GG) ist keine öffentliche Aufgabe oder Dienstleistung. Im Übrigen handelt es sich bei den von Ihnen erbetenen Informationen nicht um "Umweltinformation" i.S.d. UIG. Ein Anspruch nach dem VIG besteht ebenfalls nicht, da die DB Netz AG keine der in § 1 VIG genannten Erzeugnisse oder Produkte vertreibt. Unabhängig davon ist festzuhalten, dass ein evtl. Anspruch nach IFG, UIG und VIG auf die Herausgabe der tatsächlich bei der betreffenden Stelle vorhandenen Informationen beschränkt ist, eine Informationsbeschaffungspflicht hat die Stelle nicht. Die von Ihnen erbetenen Informationen liegen in dieser Form nicht vor. Die bei uns vorliegenden Daten beziehen sich auf die Pünktlichkeit in der Abfahrt/Ankunft in/ab Cottbus und Berlin-Zoo. Diese teilen wir Ihnen nachfolgend gern mit: Mit freundlichen Grüßen
Gerd Bzdak
AW: Antwort: Verspätungen des RE 2 auf der Bahnstrecke Cottbus - Berlin bzw. Berlin - Cottbus; Antrag nach dem IFG…
An DB Netz AG Details
Von
Gerd Bzdak
Betreff
AW: Antwort: Verspätungen des RE 2 auf der Bahnstrecke Cottbus - Berlin bzw. Berlin - Cottbus; Antrag nach dem IFG/UIG/VIG; [#16656]
Datum
17. Mai 2016 10:52
An
DB Netz AG
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich danke Ihnen für Ihre Antwort und besonders den übermittelten Anhang. Da es jedoch bei den wenigen hier gemachten schon Widersprüche zu vom MIL Brandenburg öffentlich gemachten Angaben gibt, würde ich dies gern weiter verifizieren. Können Sie mir bitte mitteilen, wer für den Bürger einsehbare Statistiken /Angaben über Verspätungen des RE2 auf den erbetenen Streckenabschnitten führt und an den ich mich ggf. wenden kann? Mit freundlichen Grüßen Gerd Bzdak Anfragenr: 16656 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Gerd Bzdak << Adresse entfernt >>
DB Netz AG
Antwort: Verspätungen des RE 2 auf der Bahnstrecke Cottbus - Berlin bzw. Berlin - Cottbus; Antrag nach dem IFG/UIG…
Von
DB Netz AG
Betreff
Antwort: Verspätungen des RE 2 auf der Bahnstrecke Cottbus - Berlin bzw. Berlin - Cottbus; Antrag nach dem IFG/UIG/VIG; [#16656]
Datum
25. Mai 2016 07:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Bzdak, bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen keinen persönlichen Ansprechpartner für Ihr Auskunftsbegehren benennen können. Unbeschadet der Tatsache, dass die DB Netz AG keine auskunftspflichtige Stelle nach IFG, UIG und VIG ist, haben wir Ihnen die erbetenen Daten ohne Anerkennung einer Rechtspflicht übermittelt und damit die in den v.g. Gesetzen geregelte Auskunft in der Sache erteilt. Eine Benennung eines bestimmten Ansprechpartners oder die Übermittlung in einer bestimmten Form ist von den genannten Gesetzen nicht vorgesehen und kommt insbesondere auch aus Gründen des Datenschutzes nicht in Betracht. Wir bitten um Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen

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Gerd Bzdak
AW: Antwort: Verspätungen des RE 2 auf der Bahnstrecke Cottbus - Berlin bzw. Berlin - Cottbus; Antrag nach dem IFG…
An DB Netz AG Details
Von
Gerd Bzdak
Betreff
AW: Antwort: Verspätungen des RE 2 auf der Bahnstrecke Cottbus - Berlin bzw. Berlin - Cottbus; Antrag nach dem IFG/UIG/VIG; [#16656]
Datum
25. Mai 2016 09:58
An
DB Netz AG
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich danke für die Antwort. und wie schon mitgeteilt auch für die Übermittlung der Anlage. Nun bin ich zwar verwundert, dass die Nennung von kompetenten offiziellen Ansprechpartner in Behörden oder der DB ( gehört doch dem Bund) dem Datenschutz unterliegen soll aber ich nehme es zur Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen Gerd Bzdak Anfragenr: 16656 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Gerd Bzdak << Adresse entfernt >>