REACH - Liste Unternehmen/Substanzen & Registrierungsnummern (BfR)

In Bezug auf die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung senden Sie mir bitte folgende 3 Listen in Maschinenlesbarer Form (z.B. CSV, XLS, XLSX) zu:

- Liste Unternehmen/Substanzen "Vorregistrierung REACH" (Pre-registration REACH)
- Liste Unternehmen/Substanzen "späte Vorregistrierung REACH" (Late pre-registration REACH) registriert
- Liste Unternehmen/Substanzen "REACH registriert" (REACH registered)

Aufbau der Listenspalten: Unternehmen, Anschrift, PLZ, Ort, Land, Substanz, CAS Nr., EINECS Nr, Reach Registrierungsnummer

Vielen Dank im Voraus für Ihre Mühe.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    23. Juli 2018
  • Frist
    24. August 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In Bezug auf die…
An Bundesinstitut für Risikobewertung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
REACH - Liste Unternehmen/Substanzen & Registrierungsnummern (BfR) [#32209]
Datum
23. Juli 2018 22:51
An
Bundesinstitut für Risikobewertung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In Bezug auf die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung senden Sie mir bitte folgende 3 Listen in Maschinenlesbarer Form (z.B. CSV, XLS, XLSX) zu: - Liste Unternehmen/Substanzen "Vorregistrierung REACH" (Pre-registration REACH) - Liste Unternehmen/Substanzen "späte Vorregistrierung REACH" (Late pre-registration REACH) registriert - Liste Unternehmen/Substanzen "REACH registriert" (REACH registered) Aufbau der Listenspalten: Unternehmen, Anschrift, PLZ, Ort, Land, Substanz, CAS Nr., EINECS Nr, Reach Registrierungsnummer Vielen Dank im Voraus für Ihre Mühe.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesinstitut für Risikobewertung
Ihr Antrag nach den Informationszugangsgesetzen vom 23. Juli 2018 Listen zu Unternehmen / Substanzen nach REACH Se…
Von
Bundesinstitut für Risikobewertung
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag nach den Informationszugangsgesetzen vom 23. Juli 2018 Listen zu Unternehmen / Substanzen nach REACH
Datum
27. Juli 2018
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
726,6 KB
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail, welche uns am 23. Juli 2018, um 22:52 Uhr, erreichte. Wir weisen darauf hin, dass für den Informationszugang nach den Informationszugangsgesetzen des Bundes Gebühren und Auslagen erhoben werden können. Die konkrete Summe hängt vom Umfang und Aufwand für die Bearbeitung ab und kann derzeit noch nicht beurteilt werden. Die Prüfung Ihrer Anträge kann allerdings einige Zeit in Anspruch nehmen, insbesondere sofern Beteiligungen Dritter erforderlich werden sollten. Wir bitten um Verständnis. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte unter o.g. Aktenzeichen an folgende Adresse: Bundesinstitut für Risikobewertung Justiziariat Max-Dohrn-Str. 8-10 10589 Berlin E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen
Bundesinstitut für Risikobewertung
Ihr Antrag nach den Informationszugangsgesetzen vom 23. Juli 2018 Sehr geehrtAntragsteller/in auf Ihrem o.g. Antr…
Von
Bundesinstitut für Risikobewertung
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag nach den Informationszugangsgesetzen vom 23. Juli 2018
Datum
8. August 2018
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in auf Ihrem o.g. Antrag ergeht nach § 4 Abs. 1 S. 1 Umweltinformationsgesetz (UIG) folgender Bescheid 1. Der Antrag auf Informationszugang wird abgelehnt. 2. Der Bescheid ergeht auslagen- und gebührenfrei. Begründung: Mit der E-Mail vom 23. Juli 2018 beantragen Sie, Ihnen gemäß "IFG/UIG/VIG" Folgendes zuzusenden: 1. Liste Unternehmen/Substanzen "Vorregistrierung REACH" (Pre-registration REACH) 2. Liste Unternehmen/Substanzen "späte Vorregistrierung REACH" (Late pre-registration REACH) registriert 3. Liste Unternehmen/Substanzen "REACH registriert" (REACH registered) Sie bitten um Aufbereitung dergestallt, dass die Listenspalten lauten sollen: Unternehmen, Anschrift, PLZ, Ort, Land, Substanz, CAS Nr., EINECS Nr., REACH Registrierungsnummer. Ihr Antrag ist zulässig aber abzulehnen. Nach § 3 Abs. 1 S. 1 UIG hat jeder nach Maßgabe dieses Gesetzes Anspruch auf freien Zugang zu Umweltinformationen, über die eine Informationspflichtige Stelle im Sinne des § 2 Absatz 1 verfügt, ohne ein rechtliches Interesse darlegen zu müssen. Als natürliche Person sind Sie gemäß § 3 Abs. 1 S. 1 UIG antragsberechtigt. Zudem handelt es sich bei den von Ihnen begehrten Informationen um Umweltinformationen im Sinne des § Abs. 3 Nr. 2 UIG. Ein Anspruch besteht aber nur auf vorhandene Umweltinformationen. Listen in der von Ihnen gewünschten Form liegen beim Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) nicht vor. Ansprüche auf Beschaffung der Informationen in der von Ihnen gewünschten Listenform sind im Gesetz nicht gesehen. Eine Weiterleitung Ihres Antrages nach § 4 Abs. 3 UIG an die Europäische Chemikalienagentur (ECHA), die für die Registrierung von Chemikalien zuständig ist, scheidet aus, da Sie der Weitergabe Ihrer Daten widersprochen haben. Mehr Informationen zu dem Thema Registrierung und Vorregistrierung finden Sie auf der Internetseite der ECHA unter folgenden Links: https://echa.europa.eu/de/information-on-chemicals/registered-substances, https://echa.europa.eu/de/information-on-chemicals/pre-registered-substances. Ob und inwieweit die dort ersichtlichen Informationen vollständig sind, kann hier allerdings nicht beurteilt werden. Die Nebenentscheidung folgt aus § 12 Abs. 1 UIG in Verbindung mit der Umweltinformationsgebührenverordnung (UIGGebV). Für ablehnende Ausgangsbescheid sind danach keine Auslagen- und Gebühren vorgesehen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Montags nach Bekanntgabe Widerspruch beim Bundesinstitut für Risikobewertung, Max-Dohrn-Str. 8-10, 10589 Berlin, erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Re: Ihr Schreiben vom 08.08.2018 - 1710-0-10078499 [#32209] Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für I…
An Bundesinstitut für Risikobewertung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Re: Ihr Schreiben vom 08.08.2018 - 1710-0-10078499 [#32209]
Datum
9. August 2018 21:23
An
Bundesinstitut für Risikobewertung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihr Schreiben vom 08.08.2018, welches mir sehr weiterhalf. Darauf aufbauend bitte ich freundlich mir alle Listen/Dateien (CSV, XLS, XLSX) zu Senden, welche sich mit folgenden Themen/Informationen befassen, unabhängig vom Aufbau der Dateien: REACH, Substanzen, Stoffe, Gemische, Gefahrstoffe, Gefahrgüter, CLP, GHS, EINECS, EG Nummer Vielen Dank im Voraus für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 32209 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Bundesinstitut für Risikobewertung
Ihr Antrag nach den Informationszugangsgesetzen vom 09. August 2018 ListenDateien zu REACH, Substanzen, Stoffen, e…
Von
Bundesinstitut für Risikobewertung
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag nach den Informationszugangsgesetzen vom 09. August 2018 ListenDateien zu REACH, Substanzen, Stoffen, etc.
Datum
16. August 2018
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail, welche uns am 09. August 2018, um 21:26 Uhr, erreichte. Wir verstehen Ihre Anfrage als neuen Antrag, der hier zum o.g. neuen Geschäftszeichen geführt wird. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte unter der Nennung des Geschäftszeichens 1710-0-10102690 an uns. Wir weisen darauf hin, dass für den Informationszugang nach den Informationszugangsgesetzen des Bundes Gebühren und Auslagen erhoben werden können. Die konkrete Summe hängt vom Umfang und Aufwand für die Bearbeitung ab und kann derzeit noch nicht beurteilt werden. Die Prüfung Ihrer Anträge kann allerdings einige Zeit in Anspruch nehmen, insbesondere sofern Beteiligungen Dritter erforderlich werden sollten. Wir bitten um Verständnis. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesinstitut für Risikobewertung
Der Antrag auf Informationszugang wird abgelehnt
Von
Bundesinstitut für Risikobewertung
Via
Briefpost
Betreff
Der Antrag auf Informationszugang wird abgelehnt
Datum
12. September 2018
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
2,9 MB