REACH - Liste Unternehmen/Substanzen & Registrierungsnummern (BMWi)

In Bezug auf die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung senden Sie mir bitte folgende 3 Listen in Maschinenlesbarer Form (z.B. CSV, XLS, XLSX) zu:

- Liste Unternehmen/Substanzen "Vorregistrierung REACH" (Pre-registration REACH)
- Liste Unternehmen/Substanzen "späte Vorregistrierung REACH" (Late pre-registration REACH) registriert
- Liste Unternehmen/Substanzen "REACH registriert" (REACH registered)

Aufbau der Listenspalten: Unternehmen, Anschrift, PLZ, Ort, Land, Substanz, CAS Nr., EINECS Nr, Reach Registrierungsnummer

Vielen Dank im Voraus für Ihre Mühe.

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  • Datum
    23. Juli 2018
  • Frist
    24. August 2018
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In Bezug auf die…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
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Betreff
REACH - Liste Unternehmen/Substanzen & Registrierungsnummern (BMWi) [#32208]
Datum
23. Juli 2018 22:50
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In Bezug auf die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung senden Sie mir bitte folgende 3 Listen in Maschinenlesbarer Form (z.B. CSV, XLS, XLSX) zu: - Liste Unternehmen/Substanzen "Vorregistrierung REACH" (Pre-registration REACH) - Liste Unternehmen/Substanzen "späte Vorregistrierung REACH" (Late pre-registration REACH) registriert - Liste Unternehmen/Substanzen "REACH registriert" (REACH registered) Aufbau der Listenspalten: Unternehmen, Anschrift, PLZ, Ort, Land, Substanz, CAS Nr., EINECS Nr, Reach Registrierungsnummer Vielen Dank im Voraus für Ihre Mühe.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr geehrtAntragsteller/in beiliegend übersende ich Ihnen die Antwort auf Ihre Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
WG: REACH - Liste Unternehmen/Substanzen & Registrierungsnummern (BMWi) [#32208]
Datum
25. Juli 2018 13:44
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in beiliegend übersende ich Ihnen die Antwort auf Ihre Anfrage. Mit freundlichen Grüßen