Reaktion zum Jobcenterv*tzen

Bitte teilen Sie mir die interne Reaktion zum Songtitel Jobcenterv*tzen von der Band Die toten Crackh*ren im Kofferraum mit.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. März 2019
  • Frist
    24. April 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG<< Adresse entfernt >>UIG<< Adresse entfernt >>VIG Sehr geehrte Damen …
An Bundesagentur für Arbeit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Reaktion zum Jobcenterv*tzen [#62347]
Datum
17. März 2019 23:43
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG<< Adresse entfernt >>UIG<< Adresse entfernt >>VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte teilen Sie mir die interne Reaktion zum Songtitel Jobcenterv*tzen von der Band Die toten Crackh*ren im Kofferraum mit.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG<< Adresse entfernt >>§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG<< Adresse entfernt >>§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesagentur für Arbeit
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht vom 17. März 2019. Die "interne Reaktion", …
Von
Bundesagentur für Arbeit
Betreff
AW: Reaktion zum Jobcenterv*tzen [#62347]
Datum
17. April 2019 09:48
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht vom 17. März 2019. Die "interne Reaktion", mit der Sie vermutlich die Rezension des Songs im Intranet der Bundesagentur für Arbeit meinen, wurde bereits mehrfach von Dritten im Internet verbreitet und ist bei Eingabe der Suchbegriffe "Bandname + Jobcenter" leicht aufzufinden. Daher ist die Information bereits allgemein zugänglich im Sinne des § 9 Abs. 3 Informationsfreiheitsgesetz. Mit freundlichen Grüßen