Reaktionen von Lebensmittelbetrieben auf VIG-Anfragen
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung des Landkreises Waldeck-Frankenberg
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Wie viele Anfragen von Verbrauchern wurden im Rahmen des Verbraucherinformationsgesetzes im Jahr 2019 durch den Fachdienst bearbeitet?
- In wie vielen Fällen davon verlangten Lebensmittelbetriebe den Namen der jeweiligen Antragssteller*in?
- In wie vielen Fällen davon wurde ein Widerspruch ausgesprochen oder anderweitige Gegenmaßnahmen getroffen seitens des Lebensmittelbetriebs?
- In wie vielen Fällen davon wurden die Kontrollberichte der Antragssteller*in zugesandt?
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises des Landkreises Waldeck-Frankenberg (Informationsfreiheitssatzung Waldeck-Frankenberg).
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 6 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen.
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen
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Datum24. Mai 2019
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26. Juni 2019
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