Reaktionsteam für Cybersicherheit der EU

alle Unterlagen zum so genannten "Reaktionsteam für Cybersicherheit der EU". Personenbezogene Daten können geschwärzt werden.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    22. Februar 2022
  • Frist
    24. März 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: alle Unterlagen z…
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Reaktionsteam für Cybersicherheit der EU [#241676]
Datum
22. Februar 2022 21:15
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle Unterlagen zum so genannten "Reaktionsteam für Cybersicherheit der EU". Personenbezogene Daten können geschwärzt werden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 241676 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/241676/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Via
Briefpost
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Datum
21. März 2022
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,4 MB
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Reaktionsteam für Cybersicherheit der EU“ vom …
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Reaktionsteam für Cybersicherheit der EU [#241676]
Datum
25. März 2022 09:26
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Reaktionsteam für Cybersicherheit der EU“ vom 22.02.2022 (#241676) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in

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Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Sehr Antragsteller/in ich habe die Bescheide zu Ihren beiden Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) …
Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Betreff
AW: Reaktionsteam für Cybersicherheit der EU [#241676]
Datum
29. März 2022 09:02
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in ich habe die Bescheide zu Ihren beiden Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) letzten Montag ( 21.03.2022) in die Post gegeben. Da ich selbst noch keinen Postrückläufer habe, vermute ich, dass diese leider nicht versandt wurden. Ich werde Ihnen die Bescheide heute erneut in die Post geben. Die Unannehmlichkeiten bitte ich zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen