Reale Pünktlichkeiten
Anfrage an:
Eisenbahn-Bundesamt
Regelmäßig werden Eisenbahn Unternehmen fiktive Pünktlichkeiten veröffentlicht, die im Widerspruch zur EU-Fahrgastrechteverordnung stehen.
Das Eisenbahnbundesamt als fachlich zuständige Behörde wird hiermit gebeten den realen Anteil an Zügen ohne Verspätung (Rechtsdefinition EU-Fahrgastrechteverordnung) nach Unternehmen aufgelistet für 2016 öffentlich zu machen.
Anfrage abgelehnt
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Datum22. Februar 2017
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28. März 2017
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