"Realität der TTIP-Verhandlungen übertrifft die dunklen Ahnungen noch"

Akten, die nachvollziehbar machen:
- ob die Bekanntmachung von in [1] geschilderten Sachverhalten, nämlich "Offiziöse Lügerei über den Stand des TTIP-Abkommens" irgendeine aktenkundige Vorgänge beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie verursacht haben?
- ob ihre Behörde in Zusammenhang mit der Bekanntmachung der "Offiziösen Lügerei über den Stand des TTIP-Abkommens" einen Handlungsbedarf sieht?

[1] Realität der TTIP-Verhandlungen übertrifft die dunklen Ahnungen noch, 01.05.2016 -
http://www.sueddeutsche.de/politik/ttip-papiere-realitaet-der-ttip-verhandlungen-uebertrifft-die-dunklen-ahnungen-noch-1.2975119

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  • Datum
    11. Mai 2016
  • Frist
    14. Juni 2016
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Gustav Wall
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Akten, die nachv…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
Gustav Wall
Betreff
"Realität der TTIP-Verhandlungen übertrifft die dunklen Ahnungen noch" [#16757]
Datum
11. Mai 2016 12:14
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Akten, die nachvollziehbar machen: - ob die Bekanntmachung von in [1] geschilderten Sachverhalten, nämlich "Offiziöse Lügerei über den Stand des TTIP-Abkommens" irgendeine aktenkundige Vorgänge beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie verursacht haben? - ob ihre Behörde in Zusammenhang mit der Bekanntmachung der "Offiziösen Lügerei über den Stand des TTIP-Abkommens" einen Handlungsbedarf sieht? [1] Realität der TTIP-Verhandlungen übertrifft die dunklen Ahnungen noch, 01.05.2016 - http://www.sueddeutsche.de/politik/ttip-papiere-realitaet-der-ttip-verhandlungen-uebertrifft-die-dunklen-ahnungen-noch-1.2975119
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Gustav Wall <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Gustav Wall << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Gustav Wall

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Ihre E-Mail vom 11. Mai 2016 Sehr geehrter Herr Wall, im Hinblick auf den von Ihnen mit E-Mail vom 11. Mai 2016 g…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
Ihre E-Mail vom 11. Mai 2016
Datum
10. Juni 2016 15:36
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Wall, im Hinblick auf den von Ihnen mit E-Mail vom 11. Mai 2016 gestellten IFG-Antrag ergeht ein gesonderter Bescheid, der Ihnen in den nächsten Tagen per Post zugestellt werden wird. Im Übrigen möchten wir auf Folgendes hinweisen: Die Mitgliedstaaten der EU haben die EU-Kommission durch ein entsprechendes Verhandlungsmandat dazu ermächtigt, die Verhandlungen für alle Mitgliedstaaten zu führen. Das Mandat ist auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie unter http://www.bmwi.de/DE/Themen/Aussenwirt… abrufbar. Die EU-Kommission hat eine Reihe von Textvorschlägen für das Abkommen veröffentlicht, die von EU-Seite an den US-Verhandlungspartner übermittelt worden sind. Um das Verständnis dieser Rechtstexte zu erleichtern, hat die EU-Kommission zusätzlich Lesehilfen, ein Glossar mit Abkürzungen und eine Reihe von Kurzübersichten (sog. factsheets) zu wichtigen Verhandlungsthemen wie Warenhandel und Zölle, Dienstleistungen, öffentliche Beschaffung, Ursprungsregeln, wichtige Exportindustrien etc. veröffentlicht. Sämtliche Texte können über die Internetseite http://ec.europa.eu/trade/policy/in-foc… abgerufen werden. Auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie gibt es zudem die Rubrik "Häufig gestellte Fragen zur Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP)". Unter der Adresse http://www.bmwi.de/DE/Themen/Aussenwirt… werden die gängigsten Fragen zu den vielfältigen Aspekten des Abkommens beantwortet. Zudem hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die Broschüre "TTIP: Behauptungen und Fakten" veröffentlicht. Das Papier setzt sich mit Behauptungen, die in der Öffentlichkeit im Umlauf sind, auseinander und stellt sie der bestehenden Faktenlage gegenüber. Die Publikation kann unter der Adresse http://www.bmwi.de/DE/Mediathek/publika… heruntergeladen oder als Print-version kostenfrei bestellt werden. Mit freundlichen Grüßen