Reality-TV "Die Ermittler"; Vereinbarung mit dem WDR

Ihre Vereinbarung mit dem WDR zur Reality-TV-Serie "Die Ermittler" unter anderem mit Beschäftigten der Polizeipräsidien Oberhausen und Essen.

Die resultierenden Fernsehsendungen wurden im Oktober 2012 ausgestrahlt. Ich habe den WDR auf die Verstöße gegen die Menschenwürde, das Persönlichkeitsrecht und das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung aufmerksam gemacht, die durch die Aufzeichnungen stattgefunden haben. Der WDR hat darauf hingewiesen, dass er sich an die Vereinbarung mit Ihrem Haus gehalten und daher keine Grundrechte verletzt habe.

Ich würde die Vereinbarung gerne prüfen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. Mai 2013
  • Frist
    28. Juni 2013
  • 8 Follower:innen
Jörg Leiwandner (Penforce )
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW Details
Von
Jörg Leiwandner (Penforce )
Betreff
Reality-TV "Die Ermittler"; Vereinbarung mit dem WDR
Datum
27. Mai 2013 22:24
An
Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ihre Vereinbarung mit dem WDR zur Reality-TV-Serie "Die Ermittler" unter anderem mit Beschäftigten der Polizeipräsidien Oberhausen und Essen. Die resultierenden Fernsehsendungen wurden im Oktober 2012 ausgestrahlt. Ich habe den WDR auf die Verstöße gegen die Menschenwürde, das Persönlichkeitsrecht und das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung aufmerksam gemacht, die durch die Aufzeichnungen stattgefunden haben. Der WDR hat darauf hingewiesen, dass er sich an die Vereinbarung mit Ihrem Haus gehalten und daher << Adresse entfernt >> Grundrechte verletzt habe. Ich würde die Vereinbarung gerne prüfen. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Jörg Leiwandner
Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW
20130528_010_EXT_110002_Reality-TV "Die Ermittler", Vereinbarung mit dem WDR Sehr geehrter Herr Leiwandn…
Von
Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW
Betreff
20130528_010_EXT_110002_Reality-TV "Die Ermittler", Vereinbarung mit dem WDR
Datum
28. Mai 2013 11:36
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Leiwandner, Ihr Ersuchen ist eingegangen und wird an die zuständige Abteilung meines Hauses weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen (Hülsmann), KHK Karsten Hülsmann Kriminalhauptkommissar Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei Nordrhein-Westfalen Im Sundern 1, 59739 Selm Zentralabteilung, ZA 2.1 Telefon 02592 68-6213 CN-Pol 07-481-6213 Telefax 02592 68-6299 <<E-Mail-Adresse>>
Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW
Anfrage vom 27. Mai 2013 Sehr geehrter Herr Leiwandner, mit Ihrer Anfrage vom 27. Mai 2013 begehren Sie Auskun…
Von
Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW
Betreff
Anfrage vom 27. Mai 2013
Datum
7. Juni 2013 08:21
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Leiwandner, mit Ihrer Anfrage vom 27. Mai 2013 begehren Sie Auskunft nach dem IFG NRW, dem UIG NRW bzw. dem VIG: Da es bei Ihrer Anfrage weder um Umweltinformationen noch um Aspekte des Lebensmittel- und Futtermittelbereichs geht, kann ausschließlich das IFG NRW Anwendung finden. Nach § 4 Abs. 1 IFG NRW hat nur eine natürliche Person Anspruch auf Zugang zu vorhandenen amtlichen Informationen. Da somit sichergestellt werden muss, dass tatsächlich eine natürliche Person die Anfrage gestellt hat, werden Informationen nur an postalische, nicht jedoch Emailadressen versandt. Ich muss Sie daher bitten, mir Ihre postalische Anschrift mitzuteilen. Sobald mir diese vorliegt, werde ich Ihren Antrag weiter bearbeiten. Mit freundlichen Grüßen Georg Uhlig Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW - Dezernat 51.2 (Allgemeine Personalangelegenheiten / Stufenverfahren) Im Sundern 1, 59379 Selm Tel.: 02592/68-5121 Fax.: 02592/68-5139 Pol.: 07-481-5121 Email: <<E-Mail-Adresse>> - Diese E-Mail kann vertrauliche und / oder rechtlich geschützte Informationen enthalten. Wenn Sie nicht der richtige Adressat sind oder diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte unverzüglich den Absender und vernichten Sie diese E-Mail (incl. aller Anlagen). Das unerlaubte Kopieren oder die unbefugte Weitergabe dieser E-Mail und deren Anlagen ist nicht gestattet.-
Jörg Leiwandner (Penforce )
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. D…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Jörg Leiwandner (Penforce )
Betreff
Vermittlung bei der IFG-Anfrage "Reality-TV "Die Ermittler"; Vereinbarung mit dem WDR"
Datum
9. Juni 2013 18:53
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/4234 Ich bin der Meinung, die Auskunft wurde zu unrecht davon abhängig gemacht, dass ich meine postalische Anschrift mitteile. Eine postalische Anschrift ist nicht dazu geeignet, meine Eigenschaft als natürliche Person zu beweisen. Ich möchte zudem die Information per E-Mail erhalten und sehe << Adresse entfernt >>n Grund für die Behörde, ein anderes Format zu wählen. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Jörg Leiwandner
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 09.06.2013 wird hiermit bestätigt.
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei der IFG-Anfrage "Reality-TV "Die Ermittler"; Vereinbarung mit dem WDR"
Datum
10. Juni 2013 09:03
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 09.06.2013 wird hiermit bestätigt.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
IFG NRW Von: <<E-Mail-Adresse>> An: <<E-Mail-Adresse>> Bearbeitung: Frau Füth, Tel. 02…
Von: <<E-Mail-Adresse>> An: <<E-Mail-Adresse>> Bearbeitung: Frau Füth, Tel. 0211/38424-52 Aktenzeichen: 49.2.3.1.5-1758/13 Betreff: Ihre E-Mail vom 09.06.2013 Sehr geehrter Herr Leiwandner, ich bestätige den Eingang Ihrer E-Mail. Der Vorgang wird hier im Referat 4 unter dem oben aufgeführten Aktenzeichen bearbeitet. Sie erhalten sobald wie möglich weitere Nachricht. Ich weise allerdings darauf hin, dass wegen der hohen Zahl von Eingängen eventuell mit Verzögerungen in der Bearbei-tung gerechnet werden muss. Diese Nachricht wurde maschinell erstellt und deshalb nicht unterschrieben. ------------------------------------------------------------------------------------------------ Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Kavalleriestraße 2 - 4, 40213 Düsseldorf Tel.: 0211-38424-0 Fax: 0211-38424-10 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Öffentlicher Schlüssel: www.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt/key_ldi.asc www: www.ldi.nrw.de
Jörg Leiwandner (Penforce )
AW: IFG NRW, Anfrage vom 27. Mai 2013 Sehr geehrter Herr Uhlig, Ich bin der Meinung, dass Sie die Auskunft zu unr…
An Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW Details
Von
Jörg Leiwandner (Penforce )
Betreff
AW: IFG NRW, Anfrage vom 27. Mai 2013
Datum
28. Juni 2013 21:23
An
Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW
Status
Sehr geehrter Herr Uhlig, Ich bin der Meinung, dass Sie die Auskunft zu unrecht davon abhängig machen, dass ich meine postalische Anschrift mitteile. Eine postalische Anschrift ist nicht dazu geeignet, meine Eigenschaft als natürliche Person zu beweisen. Ich möchte zudem die Information per E-Mail erhalten und sehe keinen Grund für Sie, ein anderes Format zu wählen. Ich bitte Sie daher, Ihre Anforderung zu überdenken und meinem Antrag nachzukommen. Vorsorglich habe ich den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit um Unterstützung gebeten. Mit freundlichen Grüßen Jörg Leiwandner Postanschrift Jörg Leiwandner Penforce
Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW
AW: IFG NRW, Anfrage vom 27. Mai 2013 Sehr geehrter Herr Leiwandner, die gesetzliche Regelung in § 4 Abs. 1 IFG N…
Von
Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW
Betreff
AW: IFG NRW, Anfrage vom 27. Mai 2013
Datum
1. Juli 2013 08:09
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Leiwandner, die gesetzliche Regelung in § 4 Abs. 1 IFG NRW, dass nur eine natürliche Person Anspruch auf Zugang zu vorhandenen amtlichen Informationen hat, beinhaltet für die um Auskunft gebetene Behörde naturgemäß die Verpflichtung zu prüfen, dass das Auskunftsersuchen auch tatsächlich von einer natürlichen Person gestellt wurde. Dies ist nur möglich, wenn die Identität der Person, die das Auskunftsersuchen stellt, festgestellt werden kann. Daher wird die postalische Anschrift benötigt. Mit freundlichen Grüßen Georg Uhlig
Jörg Leiwandner (Penforce )
Sachstand zu meiner Eingabe vom 09.06.2013, Ihr Az.: 49.2.3.1.5-1758/13 [#4234] Sehr geehrte Damen und Herren, bi…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Jörg Leiwandner (Penforce )
Betreff
Sachstand zu meiner Eingabe vom 09.06.2013, Ihr Az.: 49.2.3.1.5-1758/13 [#4234]
Datum
17. Februar 2014 22:56
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte teilen Sie mir den Sachstand in der o.g. Angelegenheit mit. Mit freundlichen Grüßen Jörg Leiwandner Anfragenr: 4234 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Jörg Leiwandner Penforce
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
AW: Sachstand zu meiner Eingabe vom 09.06.2013, Ihr Az.: 49.2.3.1.5-1758/13 [#4234] Der Eingang Ihrer E-Mail v…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Sachstand zu meiner Eingabe vom 09.06.2013, Ihr Az.: 49.2.3.1.5-1758/13 [#4234]
Datum
18. Februar 2014 09:33
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 17.02.2014 wird hiermit bestätigt.
Jörg Leiwandner (Penforce )
AW: Sachstand zu meiner Eingabe vom 09.06.2013, Ihr Az.: 49.2.3.1.5-1758/13 [#4234] Sehr geehrte Damen und Herren,…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Jörg Leiwandner (Penforce )
Betreff
AW: Sachstand zu meiner Eingabe vom 09.06.2013, Ihr Az.: 49.2.3.1.5-1758/13 [#4234]
Datum
9. November 2014 22:55
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte teilen Sie mir den Sachstand in der o.g. Angelegenheit mit. Mit freundlichen Grüßen Jörg Leiwandner Anfragenr: 4234 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Jörg Leiwandner Penforce
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
AW: Sachstand zu meiner Eingabe vom 09.06.2013, Ihr Az.: 49.2.3.1.5-1758/13 [#4234] Der Eingang Ihrer E-Mail vom…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Sachstand zu meiner Eingabe vom 09.06.2013, Ihr Az.: 49.2.3.1.5-1758/13 [#4234]
Datum
10. November 2014 13:43
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 09.11.2014 wird hiermit bestätigt. Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf Tel.: 0211-38424-0 Fax: 0211-38424-10 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Öffentlicher Schlüssel: www.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt/key_ldi.asc www.ldi.nrw.de -------------------------------------------------------------------------------------------
Jörg Leiwandner (Penforce )
Sachstand zu meiner Eingabe vom 09.06.2013, Ihr Az.: 49.2.3.1.5-1758/13 [#4234] Sehr geehrte Damen und Herren, bi…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Jörg Leiwandner (Penforce )
Betreff
Sachstand zu meiner Eingabe vom 09.06.2013, Ihr Az.: 49.2.3.1.5-1758/13 [#4234]
Datum
16. Februar 2015 14:03
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte teilen Sie mir den Sachstand in der o. g. Angelegenheit mit. Seit meiner Eingabe vom 09.06.2013, deren Eingang Sie bestätigt haben, habe ich - auch nach meinen Erinnerungen im Februar und im November 2014 - keine inhaltliche Antwort von Ihnen erhalten. Ihre Bearbeitungszeit beträgt damit nun 1 Jahr und 7 Monate. Falls Sie sich entschieden haben sollten, meine Eingabe nicht zu beantworten, bitte ich Sie darum, mir dies mit Gründen mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen Jörg Leiwandner Anfragenr: 4234 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Jörg Leiwandner Penforce
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
AW: Sachstand zu meiner Eingabe vom 09.06.2013, Ihr Az.: 49.2.3.1.5-1758/13 [#4234] Der Eingang Ihrer E-Mail vom…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Sachstand zu meiner Eingabe vom 09.06.2013, Ihr Az.: 49.2.3.1.5-1758/13 [#4234]
Datum
17. Februar 2015 14:27
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 16.02.2015 wird hiermit bestätigt. Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf Tel.: 0211-38424-0 Fax: 0211-38424-10 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Öffentlicher Schlüssel: www.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt/key_ldi.asc www.ldi.nrw.de -------------------------------------------------------------------------------------------
Jörg Leiwandner (Penforce )
Sachstand zu meiner Eingabe vom 09.06.2013, Ihr Az.: 49.2.3.1.5-1758/13 [#4234] Sehr geehrte Damen und Herren, bi…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Jörg Leiwandner (Penforce )
Betreff
Sachstand zu meiner Eingabe vom 09.06.2013, Ihr Az.: 49.2.3.1.5-1758/13 [#4234]
Datum
14. April 2015 20:49
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte teilen Sie mir den Sachstand in der o. g. Angelegenheit mit. Seit meiner Eingabe vom 09.06.2013, deren Eingang Sie bestätigt haben, habe ich - auch nach meinen Erinnerungen im Februar und im November 2014 und im Februar 2015 - keine inhaltliche Antwort von Ihnen erhalten. Ihre Bearbeitungszeit beträgt damit nun 1 Jahr und 10 Monate. Falls Sie sich entschieden haben sollten, meine Eingabe nicht zu beantworten, bitte ich Sie darum, mir dies mit Gründen mitzuteilen. Ich darf Sie daran erinnern, dass sich nicht nur aus Ihrer Aufgabe als Informationsfreiheitsbeauftragter, sondern auch aus dem Petitionsrecht des Grundgesetzes Ihre Pflicht ergibt, sich zumindest mit einem Anliegen auseinanderzusetzen und zu antworten. Mit freundlichen Grüßen Jörg Leiwandner Anfragenr: 4234 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Jörg Leiwandner Penforce
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
AW: Sachstand zu meiner Eingabe vom 09.06.2013, Ihr Az.: 49.2.3.1.5-1758/13 [#4234] Der Eingang Ihrer E-Mail vom…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Sachstand zu meiner Eingabe vom 09.06.2013, Ihr Az.: 49.2.3.1.5-1758/13 [#4234]
Datum
15. April 2015 10:23
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 14.04.2015 wird hiermit bestätigt. Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf Tel.: 0211-38424-0 Fax: 0211-38424-10 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Öffentlicher Schlüssel: www.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt/key_ldi.asc www.ldi.nrw.de -------------------------------------------------------------------------------------------
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Ihre E-Mails, zuletzt vom 10.11.2014 Sehr geehrter Herr Leiwandner, ich habe Ihr Begehren gegenüber dem Landesamt…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihre E-Mails, zuletzt vom 10.11.2014
Datum
12. Juni 2015 14:07
Status
Warte auf Antwort
23,0 KB
Sehr geehrter Herr Leiwandner, ich habe Ihr Begehren gegenüber dem Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW mit Schreiben vom heutigen Tage aufgegriffen. Zu Ihrer Kenntnis füge ich in der Anlage ein PDF dieses Schreibens bei. In den letzten Monaten sind wiederkehrend Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern sowie von öffentlichen Stellen eingegangen, die sich um die Probleme von elektronischen Antragstellungen - auch mittels entsprechender Internetplattformen - ranken. Auch wenn nicht jede Einzeleingabe zeitnah beantwortet werden konnte, sind die aufgeworfenen Fragen und Probleme doch in eine grundsätzliche Aufarbeitung des Themenkomplexes eingeflossen und im nun erschienenen 22. Datenschutz- und Informationsfreiheitsbericht 2015 (22. DIB 2015) zusammengefasst. Sie finden dort nun unter Punkt 12.3 "Überfragt zu `fragdenstaat`?!", S. 100 ff, Erläuterungen zu der von Ihnen aufgeworfenen Frage sowie einige ergänzende Informationen. Der 22. DIB 2015 ist elektronisch unter www.ldi.nrw.de abrufbar. Über den weiteren Fortgang in der Sache werde ich Sie unaufgefordert unterrichten. Bis dahin bitte ich nochmals um Geduld. Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
IFG NRW Von: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> An: <<E-Mail-Adresse>> Bearbeit…
Von: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> An: <<E-Mail-Adresse>> Bearbeitung: Frau Seelen, Tel. 0211/38424-52 Aktenzeichen: 49.2.3.1.5-1758/13 Betreff: Mein Schreiben vom 08.06.2015 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Erinnerung Mein Schreiben vom 08.06.2015 Sehr geehrter Herr Leiwander, , leider liegt mir zu meinem oben genannten Schreiben bislang noch keine Antwort vor. Ich habe daher heute an die Erledigung erinnert. Mit freundlichen Grüßen
Jörg Leiwandner (Penforce )
Anfrage nach IFG NRW; Erinnerung [#4234] Sehr geehrt<< Anrede >> sehr geehrte Damen und Herren, mein…
An Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW Details
Von
Jörg Leiwandner (Penforce )
Betreff
Anfrage nach IFG NRW; Erinnerung [#4234]
Datum
30. August 2015 21:28
An
Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Reality-TV "Die Ermittler"; Vereinbarung mit dem WDR" vom 27.05.2013 (#4234) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 794 Tage überschritten. Der LDI hat Sie inzwischen darüber informiert, dass die Angabe einer Postanschrift keine Antragsvoraussetzung ist. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Jörg Leiwandner Anfragenr: 4234 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Jörg Leiwandner Penforce
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
IFG NRW Von: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> An: <<E-Mail-Adresse>> Bearbeit…
Von: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> An: <<E-Mail-Adresse>> Bearbeitung: Frau Seelen, Tel. 0211/38424-52 Aktenzeichen: 49.2.3.1.5-1758/13 Betreff: Mein Schreiben vom 17.08.2015 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Nochmalige Erinnerung Mein Schreiben vom 17.08.2015 Sehr geehrter Herr Leiwander, zu meinem oben genannten Schreiben liegt mir immer noch keine Antwort vor. Ich habe die öffentliche Stelle daher unter Fristsetzung aufgefordert, mir ihre Stellungnahme nunmehr unverzüglich zu übersenden. Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
IFG NRW Von: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> An: <<E-Mail-Adresse>> Bearbeit…
Von: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> An: <<E-Mail-Adresse>> Bearbeitung: Frau Seelen, Tel. 0211/38424-52 Aktenzeichen: 49.2.3.1.5-1758/13 Betreff: Mein Schreiben vom 17.08.2015 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Nochmalige Erinnerung Mein Schreiben vom 17.08.2015 Sehr geehrter Herr Leiwandner, zu meinem oben genannten Schreiben liegt mir immer noch keine Antwort vor. Ich habe die öffentliche Stelle daher unter Fristsetzung aufgefordert, mir ihre Stellungnahme nunmehr unverzüglich zu übersenden. Mit freundlichen Grüßen
Jörg Leiwandner (Penforce )
Sachstand zu meiner Eingabe vom 09.06.2013, Ihr Az.: 49.2.3.1.5-1758/13 [#4234] Sehr geehrt<< Anrede >>…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Jörg Leiwandner (Penforce )
Betreff
Sachstand zu meiner Eingabe vom 09.06.2013, Ihr Az.: 49.2.3.1.5-1758/13 [#4234]
Datum
7. April 2016 21:35
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> bitte teilen Sie mir den Sachstand mit. Mit freundlichen Grüßen, Jörg Leiwandner Anfragenr: 4234 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Jörg Leiwandner Penforce
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
AW: Sachstand zu meiner Eingabe vom 09.06.2013, Ihr Az.: 49.2.3.1.5-1758/13 [#4234] Der Eingang Ihrer E-Mail vom…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Sachstand zu meiner Eingabe vom 09.06.2013, Ihr Az.: 49.2.3.1.5-1758/13 [#4234]
Datum
8. April 2016 11:48
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 07.04.2016 wird hiermit bestätigt.
Jörg Leiwandner (Penforce )
Sachstand zu meiner Eingabe vom 09.06.2013, Ihr Az.: 49.2.3.1.5-1758/13 [#4234] Sehr geehrte Damen und Herren, au…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Jörg Leiwandner (Penforce )
Betreff
Sachstand zu meiner Eingabe vom 09.06.2013, Ihr Az.: 49.2.3.1.5-1758/13 [#4234]
Datum
7. Juni 2016 22:16
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, auf meine Bitte um Sachstandsmitteilung vom 7. April 2016 habe ich noch keine Antwort erhalten. Meine ursprüngliche IFG-Anfrage ist nun mehr als 3 Jahre nicht beschieden. Meine Bitte um Ihre Unterstützung wird übermorgen 3 Jahre alt. Bitte teilen Sie mir den Sachstand mit. Mit freundlichen Grüßen Jörg Leiwandner Anfragenr: 4234 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Jörg Leiwandner Penforce
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
AW: Sachstand zu meiner Eingabe vom 09.06.2013, Ihr Az.: 49.2.3.1.5-1758/13 [#4234] Der Eingang Ihrer E-Mail vom 0…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Sachstand zu meiner Eingabe vom 09.06.2013, Ihr Az.: 49.2.3.1.5-1758/13 [#4234]
Datum
8. Juni 2016 14:48
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 07.06.2016 wird hiermit bestätigt. --------------------------------------------------------------------------------------------------------- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf Tel.: 0211-38424-0 Fax: 0211-38424-10 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Öffentlicher Schlüssel: www.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt/key_ldi.asc www.ldi.nrw.de ----------------------------------------------------------------------------------------------------------
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Ihr Antrag beim LAFP NRW vom 27.5.2013 Bearbeitung: Frau Weggen Durchwahl: 0211/38424-…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihr Antrag beim LAFP NRW vom 27.5.2013
Datum
5. Juli 2016 12:13
Status
Warte auf Antwort
Bearbeitung: Frau Weggen Durchwahl: 0211/38424-52 Aktenzeichen: 49.2.3.1.5-1758/13 Betreff: Ihr Antrag beim LAFP NRW vom 27.05.2013 ________________________________ Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen Ihr Antrag beim LAFP NRW vom 27.05.2013 Anhang: Schreiben des LAFP NRW vom 17.05.2016 ________________________________ Sehr geehrter Herr Leiwandner, zu Ihrer Kenntnis füge ich Ihnen im Anhang das o.g. Schreiben bei. Auf dieses Schreiben wird unsererseits noch eine Reaktion erfolgen, die Sie selbstverständlich zur Kenntnis erhalten werden. Bis dahin bitte ich noch um ein wenig Geduld. Mit freundlichen Grüßen
Jörg Leiwandner (Penforce )
AW: Ihr Antrag beim LAFP NRW vom 27.5.2013, Ihr Az.: 49.2.3.1.5-1758/13 [#4234] Sehr geehrt<< Anrede >>…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Jörg Leiwandner (Penforce )
Betreff
AW: Ihr Antrag beim LAFP NRW vom 27.5.2013, Ihr Az.: 49.2.3.1.5-1758/13 [#4234]
Datum
10. Juli 2016 15:02
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Zwischennachricht. Aufgrund der Antwort des LAFP NRW weise ich rein vorsorglich auf Folgendes hin: - Ich bin eine natürliche Person. - Ich verwende ein Pseudonym. Das macht mich nicht zu einer "fiktiven" Person. - Ich handele für mich selbst und im eigenen Interesse. Daran ändert mein Engagement für Penforce Germany (http://penforce.twoday.net) nichts. - Die Frage, ob und wie Behörden Verursacher gerichtlich zur Verantwortung ziehen können, wenn sie Informationen falsch oder verzerrt wiedergeben, ist nicht Gegenstand des IFG NRW. Die falsche oder verzerrte Wiedergabe von Informationen ist unabhängig davon möglich, ob eine Information aufgrund des IFG NRW gegeben wurde. Für die behördlichen Möglichkeiten sind die allgemeinen Regeln ausreichend und es besteht kein Anlass, den IFG-Anspruch einzuschränken. - Soweit kein Gebührentatbestand erfüllt ist, werden auch keine Angaben zur Vollstreckung von Gebühren benötigt. So ist es hier. - In seinem letzten Schreiben an mich vom 7.6.2013 war das LAFP der Ansicht, es könne mittels einer Postadresse sicherstellen, dass ein Antrag von einer natürlichen Person gestellt wird. Da ich keine Adresse angegeben habe, wurde der Antrag nicht weiter bearbeitet. Im aktuellen Schreiben des LAFP an Sie wird nun der Eindruck erweckt, dass mein Antrag für unzulässig gehalten wird, da er von einer "fiktiven" und damit wohl nicht natürlichen Person stamme. Gleichwohl hat das LAFP mich nicht adressiert und meinen Antrag weiterhin nicht abgelehnt. Die Bearbeitungsdauer beträgt damit nun mehr als 3 Jahre. Mit freundlichen Grüßen Jörg Leiwandner Anfragenr: 4234 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Jörg Leiwandner Penforce
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
AW: Ihr Antrag beim LAFP NRW vom 27.5.2013, Ihr Az.: 49.2.3.1.5-1758/13 [#4234] Der Eingang Ihrer E-Mail vom 10.…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Ihr Antrag beim LAFP NRW vom 27.5.2013, Ihr Az.: 49.2.3.1.5-1758/13 [#4234]
Datum
11. Juli 2016 14:40
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 10.07.2016 wird hiermit bestätigt.
Jörg Leiwandner (Penforce )
IFG-Antrag beim LAFP NRW vom 27.5.2013, Ihr Az.: 49.2.3.1.5-1758/13 [#4234] Sehr geehrt<< Anrede >> i…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Jörg Leiwandner (Penforce )
Betreff
IFG-Antrag beim LAFP NRW vom 27.5.2013, Ihr Az.: 49.2.3.1.5-1758/13 [#4234]
Datum
16. Oktober 2016 14:29
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> ich warte nun mehr als 3 Jahre darauf, dass mich der/die LDI in meinem Informationsrecht unterstützt. Ich bitte um Zwischennachricht, wann ich mit einer abschließenden Bearbeitung rechnen kann. Mit freundlichen Grüßen Jörg Leiwandner Anfragenr: 4234 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Jörg Leiwandner Penforce
Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW
Returned mail: see transcript for details The original message was received at Sun, 16 Oct 2016 14:55:30 +0200 fro…
Von
Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW
Betreff
Returned mail: see transcript for details
Datum
16. Oktober 2016 14:55
Status
Warte auf Antwort
The original message was received at Sun, 16 Oct 2016 14:55:30 +0200 from sitdue40x6.service.it.nrw.de [10.65.96.136]
Jörg Leiwandner (Penforce )
IFG-Antrag beim LAFP NRW vom 27.5.2013, Ihr Az.: 49.2.3.1.5-1758/13 [#4234] Sehr geehrt<< Anrede >> i…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Jörg Leiwandner (Penforce )
Betreff
IFG-Antrag beim LAFP NRW vom 27.5.2013, Ihr Az.: 49.2.3.1.5-1758/13 [#4234]
Datum
18. Oktober 2016 20:15
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> ich warte nun mehr als 3 Jahre darauf, dass mich der/die LDI in meinem Informationsrecht wirksam unterstützt. Ich bitte um Zwischennachricht, wann ich mit einer abschließenden Bearbeitung rechnen kann. Mit freundlichen Grüßen Jörg Leiwandner Anfragenr: 4234 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Jörg Leiwandner Penforce
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
AW: IFG-Antrag beim LAFP NRW vom 27.5.2013, Ihr Az.: 49.2.3.1.5-1758/13 [#4234] Der Eingang Ihrer E-Mail vom 18.…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: IFG-Antrag beim LAFP NRW vom 27.5.2013, Ihr Az.: 49.2.3.1.5-1758/13 [#4234]
Datum
19. Oktober 2016 13:49
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 18.10.2016 wird hiermit bestätigt.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
209.2.3.1.5-1758/13 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Übersendung der Vereinbarung mit dem…
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Übersendung der Vereinbarung mit dem WDR zu Reality-TV-Serie "Die Ermittler" Ihre E-Mail vom 18.10.2016 Sehr geehrter Herr Leiwandner, ich habe mit Schreiben vom 09.11.2016 das Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW aufgefordert Ihren Antrag auf Informationszugang erneut zu prüfen, da in der Innenausschusssitzung des Landtags am 30.06.2016 die Landesregierung nun ausdrücklich klarstellte, dass Anträge, die über die Internetplattform Fragenstaat gestellt werden, grundsätzlich beantwortet werden. Ich werde Sie in der Sache weiterhin unaufgefordert unterrichten. Mit freundlichen Grüßen

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Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW
Ihr Auskunftsbegehren nach dem IFG NRW vom 27.05.3013 LAFP NRW - TD 51.2-30.01.07-0/13 …
Von
Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW
Betreff
Ihr Auskunftsbegehren nach dem IFG NRW vom 27.05.3013
Datum
9. Dezember 2016 12:57
Status
Anfrage abgeschlossen
LAFP NRW - TD 51.2-30.01.07-0/13 Selm, den 09.12.2016 Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Portals "FragdenStaat", angefügt übersende ich Ihnen das Antwortschreiben bezüglich Ihres Auskunftsbegehrens vom 27. Mai 2013 mit der Vertragsvereinbarung zwischen dem LAFP NRW und dem WDR. Mit freundlichen Grüßen