Sehr
Antragsteller/in
mit Einführung zentraler Prüfungen (Zentralabitur, ZP10) im Jahr 2007 hat das Schulministerium festgelegt, dass die Prüfungsunterlagen der jeweils letzten drei Prüfungsjahre den jeweils betroffenen Schulen kostenfrei zu Lehr- und Lernzwecken zur Verfügung gestellt werden. Inzwischen wurde Qualitäts- und UnterstützungsAgentur – Landesinstitut für Schule (QUA-LiS) als nachgeordnete Landesbehörde mit der Vorbereitung und Durchführung der zentralen Prüfungen beauftragt. QUA-LiS ist an die Festlegungen gebunden, die das Ministerium bzgl. der Veröffentlichung von Prüfungsunterlagen getroffen hat.
Aus Kostengründen geschieht die Bereitstellung gemäß § 46 UrhG als Sammlung in einem passwortgeschützten Bereich des Bildungsportals NRW, zu dem ausschließlich Schulen - leider nicht Bildungsträger, Privatpersonen etc. - zum Zweck der Prüfungsvorbereitung Ihrer Schülerinnen und Schüler Zugang haben. Die Abrechnung der mit dieser Bereitstellung verbundenen Nutzungsrechte erfolgt über die Verwertungsgesellschaft VG WORT und ist u. a. abhängig von der Anzahl der Adressaten. Eine Ausweitung des Adressatenkreises für diesen passwortgeschützten Bereich etwa auf Privatpersonen oder privatwirtschaftliche Einrichtungen würde zu deutlich höheren Kosten für den Erwerb der Nutzungsrechte an Fremdmaterialien führen, sodass davon abgesehen wird.
Bitte wenden Sie sich an die Schulleitung der Schule, an der Ihr Schützling die schriftlichen Prüfungen ablegt. Sollte dies Schwierigkeiten bereiten, machen Sie bitte die Schulleitung auf den folgenden Passus im Bildungsportal (
https://www.standardsicherung.schulmi...) aufmerksam:
Prüfungsaufgaben und zugehörige Bewertungsvorgaben aus den vorangegangenen drei Prüfungsjahren stehen den Schulen hier zum Download zur Verfügung. Die zum Download nötigen schulspezifischen Zugangsdaten können die Schulleitungen anfordern. Die Schulleitungen wurden gebeten, diese Zugangsdaten den Lehrerinnen und Lehrern sowie auch den Schülerinnen und Schülern bekannt zu machen. Schülerinnen und Schüler, die sich mit den Aufgaben vertraut machen wollen, wenden sich daher an die jeweilige Fachlehrkraft oder die Klassenlehrerin bzw. den Klassenlehrer.
Die Bereitstellung der Aufgaben geschieht als Sammlung gemäß § 46 UrhG mit der Absicht, dass die Aufgaben ausschließlich zu Lehr- und Lernzwecken genutzt werden. Die Aufgaben können im Unterricht eingesetzt werden, bieten aber auch Schülerinnen und Schülern selbst Möglichkeiten für eine individuelle und selbstständige Prüfungsvorbereitung. Über die Nutzung für Lehr- und Lernzwecke hinaus ist eine weitergehende Veröffentlichung der Aufgaben - z. B. auf der Homepage einer Schule – nicht zulässig.
Mit freundlichen Grüßen