Realschulabschluss-Aufgaben im Fach Mathematik im Jahr 2013 in Nordrhein-Westfalen

Die Aufgaben, Erwartungshorizonte und Lösungen für die Realschulabschluss-Prüfung im Fach Mathematik aus dem Jahr 2013 in Nordrhein-Westfalen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    30. Januar 2021
  • Frist
    3. März 2021
  • 0 Follower:innen

Für die Abschlussvorbereitung eignen sich Aufgaben aus den Vorjahren besonders gut. Allerdings weigern sich zahlreiche Bundesländer, die alten Aufgaben zur Verfügung stellen. Sie bleiben Verschlusssache! Einige Bundesländer verkaufen die Aufgaben sogar für kleines Geld an private Verlage, die sich mit dem Verkauf von Vorbereitungsheften eine goldene Nase verdienen.

Mit dieser Ungerechtigkeit muss Schluss sein: Prüfungsvorbereitung darf nicht vom Einkommen abhängig sein. Daher kämpfen wir mit unserer Kampagne „Verschlusssache Prüfung“ für die Veröffentlichung der Klausuren und machen jetzt öffentlichen Druck mit unserer Petition. Jetzt unterschreiben!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Verschlusssache Prüfung“ gestellt.

Die Anfrage „Realschulabschluss-Aufgaben im Fach Mathematik im Jahr 2013 in Nordrhein-Westfalen“ hat Dokumente erhalten, die wir nicht veröffentlichen dürfen. Allerdings kann jede Person Zugang zu diesen Dokumenten erhalten, indem sie diese selbst hier anfragt.

Stellen Sie eine identische Anfrage in Ihrem Namen, um Zugang zu den Informationen zu erhalten.

Nicht öffentlich. Sie müssen diese Adresse bestätigen.
Ihre Adresse wird nicht öffentlich angezeigt und wird nur für den Fall verwendet, dass eine Behörde Ihnen etwas per Post zusenden muss.
Ihr Name wird an die Behörde gesendet, aber wir werden ihn nach Möglichkeit nicht öffentlich anzeigen. Wir können jedoch aus technischen Gründen keine komplette Anonymität garantieren.
Bitte beantworten Sie diese Frage, um einen Beleg zu liefern, dass Sie ein Mensch sind.

Bisher haben 0 weitere Personen dieses Dokument angefragt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Antragsteller/in bitte senden Sie mir…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Realschulabschluss-Aufgaben im Fach Mathematik im Jahr 2013 in Nordrhein-Westfalen [#210154]
Datum
30. Januar 2021 18:05
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Aufgaben, Erwartungshorizonte und Lösungen für die Realschulabschluss-Prüfung im Fach Mathematik aus dem Jahr 2013 in Nordrhein-Westfalen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 210154 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/210154/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Empfangsbestätigung Sehr geehrte Antragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten wi…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Empfangsbestätigung
Datum
30. Januar 2021 18:05
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Antragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten wir um Verständnis dafür, dass eine inhaltliche Antwort darauf nicht - wie das wohl häufig erwartet wird - in jedem Fall kurzfristig erfolgen kann. Die Erklärung liegt einfach darin, dass hier täglich sehr viele Briefe und E-Mails von Bürgerinnen und Bürgern eingehen, die sich mit ihren Anliegen an Frau Ministerin Yvonne Gebauer oder das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Wir versuchen natürlich, diese Schreiben grundsätzlich in der chronologischen Reihenfolge ihres Eingangs und nach ihrer Dringlichkeit so rasch wie eben möglich zu beantworten. Das gelingt allerdings nicht immer so zügig, wie das wünschenswert wäre. Wir möchten Sie daher bitten, sich mit einer inhaltlichen Antwort auf Ihr Anliegen noch ein wenig zu gedulden. Mit Blick auf die Fülle des Schriftverkehrs bitten wir auch um Nachsicht, dass wir bei unaufgefordert übersandten Firmen- oder Produktinformationen nicht in jedem Fall antworten können. Wir sind dennoch bemüht, Ihrem Anliegen angemessen Rechnung zu tragen. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr Antragsteller/in mit Einführung zentraler Prüfungen (Zentralabitur, ZP10) im Jahr 2007 hat das Schulminister…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: Realschulabschluss-Aufgaben im Fach Mathematik im Jahr 2013 in Nordrhein-Westfalen [#210154]
Datum
10. März 2021 18:30
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
805 Bytes
image002.png
992 Bytes
image003.png
908 Bytes
image004.png
11,2 KB


Sehr Antragsteller/in mit Einführung zentraler Prüfungen (Zentralabitur, ZP10) im Jahr 2007 hat das Schulministerium festgelegt, dass die Prüfungsunterlagen der jeweils letzten drei Prüfungsjahre den jeweils betroffenen Schulen kostenfrei zu Lehr- und Lernzwecken zur Verfügung gestellt werden. Inzwischen wurde Qualitäts- und UnterstützungsAgentur – Landesinstitut für Schule (QUA-LiS) als nachgeordnete Landesbehörde mit der Vorbereitung und Durchführung der zentralen Prüfungen beauftragt. QUA-LiS ist an die Festlegungen gebunden, die das Ministerium bzgl. der Veröffentlichung von Prüfungsunterlagen getroffen hat. Aus Kostengründen geschieht die Bereitstellung gemäß § 46 UrhG als Sammlung in einem passwortgeschützten Bereich des Bildungsportals NRW, zu dem ausschließlich Schulen - leider nicht Bildungsträger, Privatpersonen etc. - zum Zweck der Prüfungsvorbereitung Ihrer Schülerinnen und Schüler Zugang haben. Die Abrechnung der mit dieser Bereitstellung verbundenen Nutzungsrechte erfolgt über die Verwertungsgesellschaft VG WORT und ist u. a. abhängig von der Anzahl der Adressaten. Eine Ausweitung des Adressatenkreises für diesen passwortgeschützten Bereich etwa auf Privatpersonen oder privatwirtschaftliche Einrichtungen würde zu deutlich höheren Kosten für den Erwerb der Nutzungsrechte an Fremdmaterialien führen, sodass davon abgesehen wird. Bitte wenden Sie sich an die Schulleitung der Schule, an der Ihr Schützling die schriftlichen Prüfungen ablegt. Sollte dies Schwierigkeiten bereiten, machen Sie bitte die Schulleitung auf den folgenden Passus im Bildungsportal (https://www.standardsicherung.schulmi...) aufmerksam: Prüfungsaufgaben und zugehörige Bewertungsvorgaben aus den vorangegangenen drei Prüfungsjahren stehen den Schulen hier zum Download zur Verfügung. Die zum Download nötigen schulspezifischen Zugangsdaten können die Schulleitungen anfordern. Die Schulleitungen wurden gebeten, diese Zugangsdaten den Lehrerinnen und Lehrern sowie auch den Schülerinnen und Schülern bekannt zu machen. Schülerinnen und Schüler, die sich mit den Aufgaben vertraut machen wollen, wenden sich daher an die jeweilige Fachlehrkraft oder die Klassenlehrerin bzw. den Klassenlehrer. Die Bereitstellung der Aufgaben geschieht als Sammlung gemäß § 46 UrhG mit der Absicht, dass die Aufgaben ausschließlich zu Lehr- und Lernzwecken genutzt werden. Die Aufgaben können im Unterricht eingesetzt werden, bieten aber auch Schülerinnen und Schülern selbst Möglichkeiten für eine individuelle und selbstständige Prüfungsvorbereitung. Über die Nutzung für Lehr- und Lernzwecke hinaus ist eine weitergehende Veröffentlichung der Aufgaben - z. B. auf der Homepage einer Schule – nicht zulässig. Mit freundlichen Grüßen