Rechenvorschrift zur Berechnung von frequenzaufgelösten Schalldruckpegeln aus Drucksignal

1. Rechenvorschrift zur Berechnung von frequenzaufgelösten Schalldruckpegeln aus einem Drucksignal
2. Falls vorhanden: Daten und Ergebnisse der Schallpegelüberprüfung der BGR

Hintergrund:
Es gibt erhebliche Zweifel daran, dass die Infraschallpegel von Windenergieanlagen, wie sie die BGR publiziert hat, korrekt berechnet wurden. In einer Antwort beruft sich die BGR auf die PTB. Ich zitiere:

"Im engen Austausch mit anderen Institutionen, wie der Internationalen Kernwaffenteststopp-Organisation (CTBTO) mit Sitz bei den Vereinten Nationen in Wien sowie der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) in Braunschweig, wurde bestätigt, dass die Bestimmung des Schalldruckpegels, wie ihn die BGR publiziert, korrekt sind."

Falls tatsächlich eine Überprüfung der Berechnungen der BGR stattfand, sollte diese öffentlich gemacht werden, damit unabhängige Wissenschaftler diese überprüfen können. Ansonsten würde eine klare Rechenvorschrift zur Berechnung von frequenzaufgelösten Schalldruckpegel genügen, da die Rohdaten der BGR vorliegen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    9. März 2021
  • Frist
    13. April 2021
  • Ein:e Follower:in
Stefan Holzheu
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Rechenvorschr…
An Physikalisch-Technische Bundesanstalt Details
Von
Stefan Holzheu
Betreff
Rechenvorschrift zur Berechnung von frequenzaufgelösten Schalldruckpegeln aus Drucksignal [#214649]
Datum
9. März 2021 08:36
An
Physikalisch-Technische Bundesanstalt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Rechenvorschrift zur Berechnung von frequenzaufgelösten Schalldruckpegeln aus einem Drucksignal 2. Falls vorhanden: Daten und Ergebnisse der Schallpegelüberprüfung der BGR Hintergrund: Es gibt erhebliche Zweifel daran, dass die Infraschallpegel von Windenergieanlagen, wie sie die BGR publiziert hat, korrekt berechnet wurden. In einer Antwort beruft sich die BGR auf die PTB. Ich zitiere: "Im engen Austausch mit anderen Institutionen, wie der Internationalen Kernwaffenteststopp-Organisation (CTBTO) mit Sitz bei den Vereinten Nationen in Wien sowie der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) in Braunschweig, wurde bestätigt, dass die Bestimmung des Schalldruckpegels, wie ihn die BGR publiziert, korrekt sind." Falls tatsächlich eine Überprüfung der Berechnungen der BGR stattfand, sollte diese öffentlich gemacht werden, damit unabhängige Wissenschaftler diese überprüfen können. Ansonsten würde eine klare Rechenvorschrift zur Berechnung von frequenzaufgelösten Schalldruckpegel genügen, da die Rohdaten der BGR vorliegen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Stefan Holzheu Anfragenr: 214649 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214649/ Postanschrift Stefan Holzheu << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Stefan Holzheu

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