Recherche Krankenhausaufenthalt

Gibt es eine Möglichkeit, heute noch festzustellen, ob ich zwischen 2000 und 2003 in einem Thüringer Krankenhaus stationär Patient war? Mir liegt ein Brief von meiner damaligen Krankenkasse DAK vor, die erklärten, dass man nur für 1 Jahr rückwirkend Auskunft darüber verlangen könne. Für das Jahr 2004 habe ich damals (im Jahre 2005) korrekt Auskunft erhalten. Danke!

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    12. Oktober 2020
  • Frist
    14. November 2020
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Helmut Driesel
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Gibt es eine Mög…
An Beauftragter der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten Details
Von
Helmut Driesel
Betreff
Recherche Krankenhausaufenthalt [#200607]
Datum
12. Oktober 2020 18:10
An
Beauftragter der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gibt es eine Möglichkeit, heute noch festzustellen, ob ich zwischen 2000 und 2003 in einem Thüringer Krankenhaus stationär Patient war? Mir liegt ein Brief von meiner damaligen Krankenkasse DAK vor, die erklärten, dass man nur für 1 Jahr rückwirkend Auskunft darüber verlangen könne. Für das Jahr 2004 habe ich damals (im Jahre 2005) korrekt Auskunft erhalten. Danke!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Helmut Driesel Anfragenr: 200607 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/200607/ Postanschrift Helmut Driesel << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Helmut Driesel
Beauftragter der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten
Auskünfte an Versicherte
Von
Beauftragter der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten
Via
Briefpost
Betreff
Auskünfte an Versicherte
Datum
22. Oktober 2020
Status
Anfrage abgeschlossen

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Beauftragter der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten
Auskünfte an Versicherte
Von
Beauftragter der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten
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Briefpost
Betreff
Auskünfte an Versicherte
Datum
22. Oktober 2020
Status
Anfrage abgeschlossen