Rechnung Abbruch Bildungswerkstatt Bigge

Die Rechnung über den Abbruch des Gebäudes auf dem Grundstück "Flurstück 244", Gemarkung Bigge, Flur 008, Adresse Schulstraße 18 (Bildungswerkstatt).

Information nicht vorhanden

  • Datum
    21. Juni 2022
  • Frist
    26. Juli 2022
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Christoph Köster
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Olsberg Details
Von
Christoph Köster
Betreff
Rechnung Abbruch Bildungswerkstatt Bigge [#251912]
Datum
21. Juni 2022 23:33
An
Kommunalverwaltung Olsberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Rechnung über den Abbruch des Gebäudes auf dem Grundstück "Flurstück 244", Gemarkung Bigge, Flur 008, Adresse Schulstraße 18 (Bildungswerkstatt).
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Christoph Köster Anfragenr: 251912 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251912/
Mit freundlichen Grüßen Christoph Köster
Kommunalverwaltung Olsberg
Sehr geehrter Herr Köster, hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres Antrages auf Akteneinsicht gem. § 4 Abs.…
Von
Kommunalverwaltung Olsberg
Betreff
Ihre Anfrage vom 21.06.2022 Rechnung Abbruch Bildungswerkstatt Bigge
Datum
23. Juni 2022 08:18
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrter Herr Köster, hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres Antrages auf Akteneinsicht gem. § 4 Abs. 1 IFG NRW vom 21.06.2022. Nach erfolgter Prüfung Ihres Antrages werde ich Ihnen umgehend meine Entscheidung auf Akteneinsicht mitteilen. Der Antrag wird unter Aktenzeichen IFG-05-2022 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen

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Kommunalverwaltung Olsberg
Sehr geehrter Herr Köster, der Stadt Olsberg liegen keine Rechnungen für den Abbruch des Gebäudes auf dem Grundst…
Von
Kommunalverwaltung Olsberg
Betreff
WG: [extern] Rechnung Abbruch Bildungswerkstatt Bigge [#251912]
Datum
1. Juli 2022 09:33
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Köster, der Stadt Olsberg liegen keine Rechnungen für den Abbruch des Gebäudes auf dem Grundstück, Flurstück 244, Gemarkung Bigge, Flur 008, Adresse Schulstraße 18 (Bildungswerkstatt) vor. Der Abbruch des Gebäudes wurde nicht durch die Stadt Olsberg beauftragt bzw. durchgeführt. Mit freundlichen Grüßen