Rechnung bezüglich des G7 Gipfel Logo für Elmau

Die Rechnung der Agentur für das G7 Gipfel Logo in Schloss Elmau

Ich beziehe mich auf
https://www.abgeordnetenwatch.de/blog/2015-07-13/entwicklung-des-g7-logos-kostete-80000-euro

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. Juli 2015
  • Frist
    15. August 2015
  • 5 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Rechnung der…
An Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Details
Von
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Betreff
Rechnung bezüglich des G7 Gipfel Logo für Elmau [#10629]
Datum
14. Juli 2015 23:21
An
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Rechnung der Agentur für das G7 Gipfel Logo in Schloss Elmau Ich beziehe mich auf https://www.abgeordnetenwatch.de/blog/2015-07-13/entwicklung-des-g7-logos-kostete-80000-euro
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Rechnung bezüglich des G7 Gipfel Logo für…
An Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Details
Von
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Betreff
AW: Rechnung bezüglich des G7 Gipfel Logo für Elmau [#10629]
Datum
26. August 2015 13:00
An
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Rechnung bezüglich des G7 Gipfel Logo für Elmau" vom 14.07.2015 (#10629) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 12 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 10629 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Antwort
Von
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Via
Briefpost
Betreff
Antwort
Datum
15. September 2015
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
199,7 KB