Rechnung Interschutz 2022

Anfrage an: Berliner Feuerwehr

Die Rechnung der Deutsche Messe AG für den Stand auf der Interschutz 2022

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    13. Juli 2022
  • Frist
    16. August 2022
  • Kosten dieser Information:
    73,45 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Berliner Feuerwehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rechnung Interschutz 2022 [#253241]
Datum
13. Juli 2022 17:08
An
Berliner Feuerwehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Rechnung der Deutsche Messe AG für den Stand auf der Interschutz 2022
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 253241 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/253241/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Berliner Feuerwehr
Sehr << Antragsteller:in >> wie gewünscht, bestätige ich Ihnen hiermit erst einmal den Eingang Ihres…
Von
Berliner Feuerwehr
Betreff
Rechnung Interschutz 2022 [#253241]
Datum
18. Juli 2022 16:08
Status
Warte auf Antwort
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5,8 KB


Sehr << Antragsteller:in >> wie gewünscht, bestätige ich Ihnen hiermit erst einmal den Eingang Ihres IFG-Antrages. Mit freundlichen Grüßen

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Berliner Feuerwehr
Anfragennr.: 253241 Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Mail vom 13.07.2022, deren Eing…
Von
Berliner Feuerwehr
Betreff
Anfragennr.: 253241
Datum
25. Juli 2022 14:42
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

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5,8 KB


Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Mail vom 13.07.2022, deren Eingang ich Ihnen bereits bestätigt hatte. Vorab baten Sie um Mitteilung der voraussichtlichen Kosten für die Auskunft. Akteneinsicht und Aktenauskunft sind gemäß § 16 Satz 1 IFG gebührenpflichtig. Die Gebühren für Amtshandlungen nach dem IFG bestimmen sich nach § 6 Abs. 1 des Gesetzes über Gebühren und Beiträge (GebBeitrG) i.V.m. § 1 Abs. 1 der Verwaltungsgebührenordnung (VGebO) und der Tarifstelle 1004 a), Nr. 2 des Gebührenverzeichnisses. Nach dieser Tarifstelle müssen Gebühren zwischen 5 und 100 Euro erhoben werden. Die erbetenen Daten werden im Zentralen Service Finanzen und dem Stab Kommunikation der Berliner Feuerwehr vorgehalten. Das bedeutet, ein Mitarbeiter des gehobenen Dienstes wird mit der Bearbeitung Ihres Antrags beschäftigt sein. Als Kalkulationsgrundlage für die Gebührenermittlung nach dem Verwaltungsaufwand dienen die durch die Senatsverwaltung für Finanzen ermittelten Stundensätze. Danach werden für einen Mitarbeitenden im gehobenen Dienst 73,45 Euro pro Stunde angesetzt. Nach einer ersten Voreinschätzung des Fachbereiches wird eine Bearbeitungszeit von einer Stunde im gehobenen Dienst erforderlich sein. Damit wären Gebühren in Höhe von 73,45 Euro, von Ihnen zu entrichten. Ich bitte Sie um kurze Mitteilung per Mail, ob Sie an Ihrem Auskunftsersuchen festhalten und falls ja, um Erklärung der Gebührenübernahme. Sollte bis zum 10. August 2022 kein Antworteingang von Ihnen an das Servicepostfach: <<E-Mail-Adresse>> zu verzeichnen sein, gehe ich davon aus, dass sich Ihr Antrag erledigt hat. Der Vorgang wird dann abgeschlossen. Mit freundlichen Grüßen