Rechnung zur Kraftfahrzeugsteuer

Anfrage an: Kraftfahrt-Bundesamt

bitte teilen Sie mir mit, wo ich eine Rechnung bzw. Kostenbescheid zur Kraftfahrzeugsteuer erhalte, wenn die Steuer von meinem Konto abgebucht wird.
Vielen Dank.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. Oktober 2018
  • Frist
    23. November 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: bitte teilen Sie…
An Kraftfahrt-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rechnung zur Kraftfahrzeugsteuer [#34138]
Datum
20. Oktober 2018 22:27
An
Kraftfahrt-Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
bitte teilen Sie mir mit, wo ich eine Rechnung bzw. Kostenbescheid zur Kraftfahrzeugsteuer erhalte, wenn die Steuer von meinem Konto abgebucht wird. Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Kraftfahrt-Bundesamt
Sehr geehrtAntragsteller/in für Ihre u. a. E-Mail danke ich Ihnen. Sie wurde zur Beantwortung an mich weitergelei…
Von
Kraftfahrt-Bundesamt
Betreff
WG: Rechnung zur Kraftfahrzeugsteuer [#34138]
Datum
24. Oktober 2018 09:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in für Ihre u. a. E-Mail danke ich Ihnen. Sie wurde zur Beantwortung an mich weitergeleitet. Das Kraftfahrt-Bundesamt ist für Angelegenheiten und Fragestellungen zur Kraftfahrzeugsteuer nicht zuständig. Für die Festsetzung und Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer sind die Hauptzollämter zuständig und damit auch Ansprechpartner, wenn es um Ihren konkreten Steuerfall geht. Ich bitte Sie daher, sich mit dem für Ihren Zulassungsbezirk zuständigen Hauptzollamt in Verbindung zu setzen und bedauere, Ihnen nicht weiter behilflich sein zu können. Mit freundlichen Grüßen