Rechnungen für die Corona-App
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Presse habe ich entnommen, dass der Betrieb der Corona-App für die Jahre 2020/2021 mit 43 Mio. Euro zu Buche schlägt.
Bitte senden Sie mir daher Folgendes zu:
(Ab-)Rechnungen der beteiligten Firmen, aus denen hervorgeht, wie sich diese Kosten im Einzelnen aufschlüsseln, ggf. mit Schwärzungen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Information nicht vorhanden
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Datum17. Juni 2020
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21. Juli 2020
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