Rechnungen für die Corona-App

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Presse habe ich entnommen, dass der Betrieb der Corona-App für die Jahre 2020/2021 mit 43 Mio. Euro zu Buche schlägt.

Bitte senden Sie mir daher Folgendes zu:

(Ab-)Rechnungen der beteiligten Firmen, aus denen hervorgeht, wie sich diese Kosten im Einzelnen aufschlüsseln, ggf. mit Schwärzungen.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    17. Juni 2020
  • Frist
    21. Juli 2020
  • 7 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in der Presse habe ich entnommen, dass der Betrieb der Cor…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rechnungen für die Corona-App [#189225]
Datum
17. Juni 2020 19:43
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in der Presse habe ich entnommen, dass der Betrieb der Corona-App für die Jahre 2020/2021 mit 43 Mio. Euro zu Buche schlägt. Bitte senden Sie mir daher Folgendes zu: (Ab-)Rechnungen der beteiligten Firmen, aus denen hervorgeht, wie sich diese Kosten im Einzelnen aufschlüsseln, ggf. mit Schwärzungen. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 189225 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189225/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen …
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Rechnungen für die Corona-App [#189225]
Datum
19. Juni 2020 09:47
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 17. …
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Rechnungen für die Corona-App [#189225]
Datum
25. Juni 2020 09:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 17. Juni 2020. Die von Ihnen nachgefragten Informationen liegen im Bundesministerium für Gesundheit nicht vor. Weder Telekom noch SAP haben bislang die für die Entwicklung und den Betrieb der Corona-Warn-App erbrachten Leistungen in Rechnung gestellt. Wir können Ihnen daher keine Informationen zur Aufschlüsselung der einzelnen Kosten zusenden. Mit freundlichen Grüßen