Rechnungen für Impfzentren

Sämtliche Rechnungen für das Betreiben der mobilen oder stationären Impfzentren, welche von kassenärztlichen Vereinigungen oder lokalen Gesundheitsbehörden an sie gestellt wurden.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    16. Oktober 2021
  • Frist
    20. November 2021
  • Kosten dieser Information:
    1700,00 Euro
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Zacharias Fögen
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche Rec…
An Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales Details
Von
Zacharias Fögen
Betreff
Rechnungen für Impfzentren [#231247]
Datum
16. Oktober 2021 13:47
An
Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Rechnungen für das Betreiben der mobilen oder stationären Impfzentren, welche von kassenärztlichen Vereinigungen oder lokalen Gesundheitsbehörden an sie gestellt wurden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Zacharias Fögen Anfragenr: 231247 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231247/ Postanschrift Zacharias Fögen << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Zacharias Fögen
Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
Sehr geehrter Herr Fögen, vielen Dank für Ihre Anfrage. Zuständig ist das Hessische Ministerium des Innern und f…
Von
Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
Betreff
AW: Rechnungen für Impfzentren [#231247]
Datum
18. Oktober 2021 08:32
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Fögen, vielen Dank für Ihre Anfrage. Zuständig ist das Hessische Ministerium des Innern und für Sport. Wir haben Ihre Anfrage an die Kolleginnen und Kollegen abgegeben. Mit freundlichen Grüßen
Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
Sehr geehrter Herr Fögen, bezugnehmend auf Ihren Antrag auf Aktenauskunft bzgl. der Übersendung sämtlicher Rechnu…
Von
Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
Betreff
WG: Rechnungen für Impfzentren [#231247]
Datum
5. November 2021 13:59
Status
Warte auf Antwort
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8,6 KB
image002.jpg
3,5 KB


Sehr geehrter Herr Fögen, bezugnehmend auf Ihren Antrag auf Aktenauskunft bzgl. der Übersendung sämtlicher Rechnungen für das Betreiben der mobilen oder stationären Impfzentren, welche von kassenärztlichen Vereinigungen oder lokalen Gesundheitsbehörden an sie gestellt wurden, baten Sie um vorherige Rückmeldung, falls die erbeten Aktenauskunft nach hiesiger Einschätzung gebührenpflichtig sei. Für die Übersendung der Unterlagen müssten Kopien angefertigt werden, die nach § 88 Abs. 1 S. 3 HDSIG mit bis zu 0,20 EUR pro Seite zu berechnen sind. Aktuell wird allein für die Unterlagen der hessischen Gebietskörperschaften von einem Umfang von min. 8.500 Seiten ausgegangen und somit bereits von einem Betrag in Höhe von bis zu 1.700 €. Dabei sind die von Ihnen ebenfalls angeforderten Unterlagen der Kassenärztlichen Vereinigung noch nicht berücksichtigt. Die Abrechnung der Impfungen durch niedergelassene Ärzte und Betriebsärzte erfolgt nicht über das Land, so dass Sie ihr Anliegen bei der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen stellen müssen. Aufgrund des mit der Zusammenstellung der gewünschten Unterlagen verbundenen erheblichen Material- und Arbeitsaufwandes kann von einer Gebührenerhebung auch nicht abgesehen werden. Es wird daher um Rückmeldung gebeten, ob Sie an Ihrem Antrag weiterhin festhalten möchten. Mit freundlichen Grüßen
Zacharias Fögen
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für ihre Benachrichtigung über die entstehenden Kosten in Höhe von 1.7…
An Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales Details
Von
Zacharias Fögen
Betreff
AW: WG: Rechnungen für Impfzentren [#231247]
Datum
7. November 2021 14:29
An
Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für ihre Benachrichtigung über die entstehenden Kosten in Höhe von 1.700€. Ich bitte um etwas Bedenkzeit bezüglich der Frage, ob ich meinen Antrag Angesichts der hohen Kosten zurückziehe. Bitte listen sie ebenfalls noch die Kosten für die Rechnungen der Kassenärztlichen Vereinigung auf. Mit freundlichen Grüßen Zacharias Fögen Anfragenr: 231247 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231247/ Postanschrift Zacharias Fögen << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
Sehr geehrter Herr Fögen, wie geschrieben, müssen Sie sich sowohl für die Auskunft zu Rechnungen als auch bezügli…
Von
Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
Betreff
WG: WG: Rechnungen für Impfzentren [#231247]
Datum
8. November 2021 13:43
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Fögen, wie geschrieben, müssen Sie sich sowohl für die Auskunft zu Rechnungen als auch bezüglich eventuell anfallender Kosten direkt an die KV Hessen wenden. Die Abrechnung der Impfungen durch niedergelassene Ärzte und Betriebsärzte erfolgt nicht über das Land. Informationen dazu liegen uns daher nicht vor, so dass Sie ihr Anliegen bei der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen stellen müssen. Mit freundlichen Grüßen

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Zacharias Fögen
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich ziehe die Anfrage aufgrund der Kosten zurück. Mit freundlichen Grüßen Zachari…
An Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales Details
Von
Zacharias Fögen
Betreff
AW: WG: WG: Rechnungen für Impfzentren [#231247]
Datum
8. November 2021 15:59
An
Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich ziehe die Anfrage aufgrund der Kosten zurück. Mit freundlichen Grüßen Zacharias Fögen Anfragenr: 231247 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231247/