Recht auf das Erstellen von Klausurkopien (Einsichtsrecht, Akteneinsicht) an brandenburgischen Hochschulen

Das Einsichtsrecht für Studierende in Ihre Klausuren beinhaltet auch, das Recht eine Kopie fertigen zu dürfen (EuGH C-434/16, §29 VwVfG, BayVGH, BayVBl. 1978, 309 u.v.m.).
Nach beispielhafter Rückfrage bei der TH Wildau, existiert dort keinerlei Wissen oder Kommunikation über diesen Sachverhalt (https://fragdenstaat.de/a/185140). Das macht es für Studierende, die in einer hohen Abhängigkeit zu den Lehrkräften stehen, natürlich schwer ihre Rechte durchzusetzen. Wie die Situation bei anderen brandenburgischen Hochschulen aussieht, ist mir bisher nicht bekannt.
Gibt es beim MWFK Vorgaben, dass die brandenburgischen Hochschulen darauf hinzuweisen haben, dass Studierende Kopien Ihrer Klausuren fertigen dürfen und unter welchen Bedingungen? Wenn ja, bitte ich um Übersendung.
Gibt es beim MWFK Vorgaben, dass Lehrkräfte zu belehren sind, wie die Einsichtnahme hochschuleinheitlich durchzuführen ist und welche Rechte den Studierenden und den Lehrkräften zustehen? Wenn ja, bitte ich um Übersendung.

Ergebnis der Anfrage

Zu Ihren beiden Fragen teile ich Ihnen mit, dass es hierzu keine Vorgaben oder Vorschriften des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur gibt.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    2. Juni 2020
  • Frist
    4. Juli 2020
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Marcel Langner
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte<< Anrede >…
An Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur Details
Von
Marcel Langner
Betreff
Recht auf das Erstellen von Klausurkopien (Einsichtsrecht, Akteneinsicht) an brandenburgischen Hochschulen [#187767]
Datum
2. Juni 2020 20:06
An
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Einsichtsrecht für Studierende in Ihre Klausuren beinhaltet auch, das Recht eine Kopie fertigen zu dürfen (EuGH C-434/16, §29 VwVfG, BayVGH, BayVBl. 1978, 309 u.v.m.). Nach beispielhafter Rückfrage bei der TH Wildau, existiert dort keinerlei Wissen oder Kommunikation über diesen Sachverhalt (https://fragdenstaat.de/a/185140). Das macht es für Studierende, die in einer hohen Abhängigkeit zu den Lehrkräften stehen, natürlich schwer ihre Rechte durchzusetzen. Wie die Situation bei anderen brandenburgischen Hochschulen aussieht, ist mir bisher nicht bekannt. Gibt es beim MWFK Vorgaben, dass die brandenburgischen Hochschulen darauf hinzuweisen haben, dass Studierende Kopien Ihrer Klausuren fertigen dürfen und unter welchen Bedingungen? Wenn ja, bitte ich um Übersendung. Gibt es beim MWFK Vorgaben, dass Lehrkräfte zu belehren sind, wie die Einsichtnahme hochschuleinheitlich durchzuführen ist und welche Rechte den Studierenden und den Lehrkräften zustehen? Wenn ja, bitte ich um Übersendung.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anfragenr: 187767 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187767 Postanschrift Marcel Langner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Sehr geehrter Herr Langner, Ihre u.g. Anfrage ist hier im MWFK eingegangen und wird von mir bearbeitet werden. Ei…
Von
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Betreff
AW: Recht auf das Erstellen von Klausurkopien (Einsichtsrecht, Akteneinsicht) an brandenburgischen Hochschulen [#187767]
Datum
4. Juni 2020 10:08
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Langner, Ihre u.g. Anfrage ist hier im MWFK eingegangen und wird von mir bearbeitet werden. Einen konkreten Termin für eine Antwort kann ich Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt jedoch noch nicht nennen. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Sehr geehrter Herr Langner, vielen Dank für Ihre Anfrage zu "Recht auf das Erstellen von Klausurkopien (Eins…
Von
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Betreff
Ihre Anfrage über "fragdenstaat.de" zu "Recht auf das Erstellen von Klausurkopien (Einsichtsrecht, Akteneinsicht) an brandenburgischen Hochschulen"
Datum
9. Juni 2020 10:47
Status
Anfrage abgeschlossen
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2,4 KB


Sehr geehrter Herr Langner, vielen Dank für Ihre Anfrage zu "Recht auf das Erstellen von Klausurkopien (Einsichtsrecht, Akteneinsicht) an brandenburgischen Hochschulen". Zu Ihren beiden Fragen teile ich Ihnen mit, dass es hierzu keine Vorgaben oder Vorschriften des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur gibt. Mit freundlichen Grüßen