Recht auf das Erstellen von Klausurkopien und Einsichtsrecht
Dienstanweisungen und Ordnungen, die beschreiben, wie die Studierenden ihr Recht auf das Erstellen von Klausurkopien (EuGH C-434/16, §29 VwVfG, BayVGH, BayVBl. 1978, 309 u.v.m.) und die Einsicht in der TH Wildau wahrnehmen können und wie sichergestellt wird, dass die Dozierenden darüber entsprechend informiert und belehrt worden sind. Ebenso eventuelle Unterlagen (vmtl. Prozessbeschreibungen), wie eine Kontrolle der Rechte der Studierenden sichergestellt wird.
Ergänzend, wie die Sicherstellung der Einsichtsrechte von Studierenden innerhalb der Zeiten von Corona an Dozierende kommuniziert wird (z.B. entsprechende Rundmails) oder welche Änderungen sich ergeben.
Ergebnis der Anfrage
Es ist ein wenig gruselig. An der TH Wildau existiert keine Einsichtsordnung. Die im Antrag genannte Stelle beschreibt lediglich, dass Einsicht gewährt werden muss. Wie dies genau geschieht, wer dies kontrolliert, wer Lehrkräfte (vor allem externe) belehrt und das überprüft ist an der TH Wildau ungeklärt. Das Studierende das Recht auf eine Kopie haben wird an der TH Wildau nicht vermittelt.
Somit ist möglichem Missbrauch (auch aus purer Unwissenheit der Lehrkräfte) gegenüber den Studierenden Tor und Tür geöffnet.
Information nicht vorhanden
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Datum22. April 2020
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30. Juni 2020
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