Recht auf Einhaltung des Mindestabstands? Maske oä.

Anfrage an: Bundesamt für Justiz

Gibt es bei den aktuellen Corona Verordnungen der Bundesländer ein Recht auf Mindestabstand?
und sind Bahn und Flugzeug uä rechtlich verpflichtet den Mindestabstand einzuhalten?.ohne auf die Community Maske auszuweichen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. Mai 2020
  • Frist
    16. Juni 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Gibt es bei den akt…
An Bundesamt für Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Recht auf Einhaltung des Mindestabstands? Maske oä. [#186640]
Datum
13. Mai 2020 16:40
An
Bundesamt für Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gibt es bei den aktuellen Corona Verordnungen der Bundesländer ein Recht auf Mindestabstand? und sind Bahn und Flugzeug uä rechtlich verpflichtet den Mindestabstand einzuhalten?.ohne auf die Community Maske auszuweichen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 186640 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186640 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesamt für Justiz
Az.: I 5 -1530/2 - A 2 638/2020 Sehr geehrteAntragsteller/in mit Ihrer E-Mail vom 13. Mai 2020 haben Sie unter …
Von
Bundesamt für Justiz
Betreff
Recht auf Einhaltung des Mindestabstands? Maske oä. [#186640]
Datum
14. Mai 2020 11:25
Status
Anfrage abgeschlossen
Az.: I 5 -1530/2 - A 2 638/2020 Sehr geehrteAntragsteller/in mit Ihrer E-Mail vom 13. Mai 2020 haben Sie unter Berufung auf die Bestimmungen des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes (IFG) um Auskunft gebeten, ob es bei den aktuellen Corona Verordnungen der Bundesländer ein Recht auf Mindestabstand gibt. Ferner bitten Sie um Auskunft, ob die Bahn- und Fluggesellschaften rechtlich verpflichtet sind, den Mindestabstand einzuhalten, ohne auf die sogenannte "Community Maske" auszuweichen. Ihr Informationsbegehren stellt die Bitte um eine Rechtsauskunft dar. Ihrem Informationsbegehren vermag ich nicht zu entsprechen, da das Bundesamt für Justiz nicht befugt ist, Rechtsauskünfte zu erteilen. Nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz ist die Befugnis zur Rechtsberatung im Wesentlichen den Rechtsanwälten und Rechtsbeiständen vorbehalten. In Anbetracht dessen stelle ich Ihnen anheim, sich mit Ihrem Anliegen an einen Angehörigen der rechtsberatenden Berufe zu wenden. Mit freundlichen Grüßen