Recht auf Feststellung, Ahndung & Verfolgung von Ordnungswidrigkeitsverfahren im Bereich Verkehrsrecht
Es wird um folgende Nachweise gebeten:
1.) Nachweis darüber dass die Stadt Offenburg „Historisches Rathaus“ (Körperschaft des öffentlichen Rechts) im Fachbereich „Technisches Rathaus // Abt. Straßen- / Verkehrsrecht“ bzw. das Ordnungsamt oder eine vergleichbare Abteilung - zur Regelung des ruhenden Verkehrs, Beamte mit *hoheitlichen Befugnissen beschäftigt. *(Hoheitlich im Sinne einer Tätigkeit welche ausschließlich der Staatsgewalt zugeordnet ist.)
Wenn ja wieviele Mitarbeiter sind das genau und in welchen Bereichen werden diese genau eingesetzt? Bitte um einen Nachweis woraus sich die Zuständigkeiten, Pflichten und hoheitlichen Verpflichtungen, Befugnisse bzw. Berechtigungen hervorgehen.
Zusätzlich wird um folgendes gebeten:
2.) Ein Nachweis dass die mit u.a. Verwarnungsgeld, Bußgeld und OWIG-Angelegenheiten - beschäftigten Mitarbeiter des Fachbereichs Verkehrsrecht sowie Ordnungsdienst sowie die dazugehörigen Sachbearbeiter im Innendienst in einem öffentlich-rechtlichen bestellten und vereidigten (öbuv) Dienst- und Treueverhältnis stehen und hoheitliche Berfugnisse vergügen um Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr feststellen zu dürfen.
Information nicht vorhanden
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Datum23. August 2020
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22. September 2020
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