Recht auf Feststellung, Ahndung & Verfolgung von Ordnungswidrigkeitsverfahren im Bereich Verkehrsrecht

Es wird um folgende Nachweise gebeten:

1.) Nachweis darüber dass die Stadt Offenburg „Historisches Rathaus“ (Körperschaft des öffentlichen Rechts) im Fachbereich „Technisches Rathaus // Abt. Straßen- / Verkehrsrecht“ bzw. das Ordnungsamt oder eine vergleichbare Abteilung - zur Regelung des ruhenden Verkehrs, Beamte mit *hoheitlichen Befugnissen beschäftigt. *(Hoheitlich im Sinne einer Tätigkeit welche ausschließlich der Staatsgewalt zugeordnet ist.)

Wenn ja wieviele Mitarbeiter sind das genau und in welchen Bereichen werden diese genau eingesetzt? Bitte um einen Nachweis woraus sich die Zuständigkeiten, Pflichten und hoheitlichen Verpflichtungen, Befugnisse bzw. Berechtigungen hervorgehen.

Zusätzlich wird um folgendes gebeten:

2.) Ein Nachweis dass die mit u.a. Verwarnungsgeld, Bußgeld und OWIG-Angelegenheiten - beschäftigten Mitarbeiter des Fachbereichs Verkehrsrecht sowie Ordnungsdienst sowie die dazugehörigen Sachbearbeiter im Innendienst in einem öffentlich-rechtlichen bestellten und vereidigten (öbuv) Dienst- und Treueverhältnis stehen und hoheitliche Berfugnisse vergügen um Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr feststellen zu dürfen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    23. August 2020
  • Frist
    22. September 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Es wird um folgen…
An Landeshauptstadt Stuttgart Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Recht auf Feststellung, Ahndung & Verfolgung von Ordnungswidrigkeitsverfahren im Bereich Verkehrsrecht [#195806]
Datum
23. August 2020 10:17
An
Landeshauptstadt Stuttgart
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Es wird um folgende Nachweise gebeten: 1.) Nachweis darüber dass die Stadt Offenburg „Historisches Rathaus“ (Körperschaft des öffentlichen Rechts) im Fachbereich „Technisches Rathaus // Abt. Straßen- / Verkehrsrecht“ bzw. das Ordnungsamt oder eine vergleichbare Abteilung - zur Regelung des ruhenden Verkehrs, Beamte mit *hoheitlichen Befugnissen beschäftigt. *(Hoheitlich im Sinne einer Tätigkeit welche ausschließlich der Staatsgewalt zugeordnet ist.) Wenn ja wieviele Mitarbeiter sind das genau und in welchen Bereichen werden diese genau eingesetzt? Bitte um einen Nachweis woraus sich die Zuständigkeiten, Pflichten und hoheitlichen Verpflichtungen, Befugnisse bzw. Berechtigungen hervorgehen. Zusätzlich wird um folgendes gebeten: 2.) Ein Nachweis dass die mit u.a. Verwarnungsgeld, Bußgeld und OWIG-Angelegenheiten - beschäftigten Mitarbeiter des Fachbereichs Verkehrsrecht sowie Ordnungsdienst sowie die dazugehörigen Sachbearbeiter im Innendienst in einem öffentlich-rechtlichen bestellten und vereidigten (öbuv) Dienst- und Treueverhältnis stehen und hoheitliche Berfugnisse vergügen um Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr feststellen zu dürfen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195806 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195806/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Anonym gemäß DSGVO // <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landeshauptstadt Stuttgart
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage betrifft die Stadt Offenburg und nicht die Landeshauptstadt Stuttgart. S…
Von
Landeshauptstadt Stuttgart
Betreff
Antwort: WG: Recht auf Feststellung, Ahndung & Verfolgung von Ordnungswidrigkeitsverfahren im Bereich Verkehrsrecht [#195806]
Datum
24. August 2020 13:52
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage betrifft die Stadt Offenburg und nicht die Landeshauptstadt Stuttgart. Sie wird nicht weitergeleitet. Dieser Hinweis ist gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte auch um Auskunft in Bezug auf die Landeshauptstadt Stuttgart. Mit freundl…
An Landeshauptstadt Stuttgart Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort: WG: Recht auf Feststellung, Ahndung & Verfolgung von Ordnungswidrigkeitsverfahren im Bereich Verkehrsrecht [#195806]
Datum
29. August 2020 13:04
An
Landeshauptstadt Stuttgart
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte auch um Auskunft in Bezug auf die Landeshauptstadt Stuttgart. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195806 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195806/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Anonym gemäß DSGVO // <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich versuche meine Anfrage etwas allgemeiner zu formulieren, statt einem "Nachw…
An Landeshauptstadt Stuttgart Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort: WG: Recht auf Feststellung, Ahndung & Verfolgung von Ordnungswidrigkeitsverfahren im Bereich Verkehrsrecht [#195806]
Datum
1. September 2020 18:57
An
Landeshauptstadt Stuttgart
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich versuche meine Anfrage etwas allgemeiner zu formulieren, statt einem "Nachweis" bitte ich zumindest um "jegliche Informationen...". Alternativ bitte um Weiterleitung an die entsprechende Behörde. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195806 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195806/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Anonym gemäß DSGVO // <<E-Mail-Adresse>>

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Landeshauptstadt Stuttgart
Sehr geehrteAntragsteller/in unter Ihren Angaben sind keine Daten bei der Bußgeldstelle gespeichert (Stand 08.09.…
Von
Landeshauptstadt Stuttgart
Betreff
Antwort: WG: Recht auf Feststellung, Ahndung & Verfolgung von Ordnungswidrigkeitsverfahren im Bereich Verkehrsrecht [#195806]
Datum
8. September 2020 07:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in unter Ihren Angaben sind keine Daten bei der Bußgeldstelle gespeichert (Stand 08.09.2020). Mit freundlichen Grüßen