Rechtanspruch auf Übereignung von Quellgrundsstücken mit Wasserrecht?
1. Hat ein WV-Zweckverband einen rechtlich begründbaren Übereignungsanspruch auf Quellgrundstücke die sich bereits im öffentlichen Eigentum der Mitgliedskommune befinden, die diese ihm mit Beitritt zum Zweckverband schon vor 40 Jahren gem. dessen Satzung § 4 (7) „zur unentgeltlichen Nutzung überlassen“ hat? (= Leihe i.S.d. BGB ~ Besitz auf Zeit)
2. Wäre die Begründung einer solchen Forderung „um die Anlage ordnungsgemäß betreiben zu können“ nicht schon deshalb unhaltbar, wenn deren Auflassung längst vom ZwV beschlossene Sache ist (und für den Ersatz durch einen Fernleitungsanschluss bereits eine Förderungszusage besteht)?
3. Stünde einer solchen Forderung nicht auch die Tatsache (mangelnde Erforderlichkeit) entgegen, dass der ZwV schon 2016 einstimmig die Auflassung dieser WV beschlossen hat?
4. Der WV-Bescheid für die betreffende Anlage enthält als wasserrechtliche Schutzauflage ein dauerhaftes Veräußerungsverbot! Stünde dieses nicht rechtsverbindliche einer (gegenleistungsfreien) rechtgrundlosen Übereignung als höherwertiges Rechtsgut entgegen?
5. Ist die Übereignungsforderung unter diesen Umständen rechtsfehlerfrei aufrechthaltbar?
Hinweis*: WR-Bescheid v. 1956 Abs. III d markiert hervorgehoben = beim WWA bzw. der UWB-BT einsehbar
Satzung des ZwV-J ist aus dem Downloadbereichdes ZwV-J verfügbar
*(Kann auf Wunsch als Anlage nachgereicht werden)
Anfrage abgelehnt
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Datum12. April 2019
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12. Mai 2019
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