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Rechtanspruch auf Übereignung von Quellgrundsstücken mit Wasserrecht?

1. Hat ein WV-Zweckverband einen rechtlich begründbaren Übereignungsanspruch auf Quellgrundstücke die sich bereits im öffentlichen Eigentum der Mitgliedskommune befinden, die diese ihm mit Beitritt zum Zweckverband schon vor 40 Jahren gem. dessen Satzung § 4 (7) „zur unentgeltlichen Nutzung überlassen“ hat? (= Leihe i.S.d. BGB ~ Besitz auf Zeit)
2. Wäre die Begründung einer solchen Forderung „um die Anlage ordnungsgemäß betreiben zu können“ nicht schon deshalb unhaltbar, wenn deren Auflassung längst vom ZwV beschlossene Sache ist (und für den Ersatz durch einen Fernleitungsanschluss bereits eine Förderungszusage besteht)?
3. Stünde einer solchen Forderung nicht auch die Tatsache (mangelnde Erforderlichkeit) entgegen, dass der ZwV schon 2016 einstimmig die Auflassung dieser WV beschlossen hat?
4. Der WV-Bescheid für die betreffende Anlage enthält als wasserrechtliche Schutzauflage ein dauerhaftes Veräußerungsverbot! Stünde dieses nicht rechtsverbindliche einer (gegenleistungsfreien) rechtgrundlosen Übereignung als höherwertiges Rechtsgut entgegen?

5. Ist die Übereignungsforderung unter diesen Umständen rechtsfehlerfrei aufrechthaltbar?

Hinweis*: WR-Bescheid v. 1956 Abs. III d markiert hervorgehoben = beim WWA bzw. der UWB-BT einsehbar
Satzung des ZwV-J ist aus dem Downloadbereichdes ZwV-J verfügbar
*(Kann auf Wunsch als Anlage nachgereicht werden)

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    12. April 2019
  • Frist
    12. Mai 2019
  • 0 Follower:innen
Leopold Mayer
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Hat ein WV-…
An Bayerisches Landesamt für Umwelt Details
Von
Leopold Mayer
Betreff
Rechtanspruch auf Übereignung von Quellgrundsstücken mit Wasserrecht? [#130739]
Datum
12. April 2019 15:55
An
Bayerisches Landesamt für Umwelt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Hat ein WV-Zweckverband einen rechtlich begründbaren Übereignungsanspruch auf Quellgrundstücke die sich bereits im öffentlichen Eigentum der Mitgliedskommune befinden, die diese ihm mit Beitritt zum Zweckverband schon vor 40 Jahren gem. dessen Satzung § 4 (7) „zur unentgeltlichen Nutzung überlassen“ hat? (= Leihe i.S.d. BGB ~ Besitz auf Zeit) 2. Wäre die Begründung einer solchen Forderung „um die Anlage ordnungsgemäß betreiben zu können“ nicht schon deshalb unhaltbar, wenn deren Auflassung längst vom ZwV beschlossene Sache ist (und für den Ersatz durch einen Fernleitungsanschluss bereits eine Förderungszusage besteht)? 3. Stünde einer solchen Forderung nicht auch die Tatsache (mangelnde Erforderlichkeit) entgegen, dass der ZwV schon 2016 einstimmig die Auflassung dieser WV beschlossen hat? 4. Der WV-Bescheid für die betreffende Anlage enthält als wasserrechtliche Schutzauflage ein dauerhaftes Veräußerungsverbot! Stünde dieses nicht rechtsverbindliche einer (gegenleistungsfreien) rechtgrundlosen Übereignung als höherwertiges Rechtsgut entgegen? 5. Ist die Übereignungsforderung unter diesen Umständen rechtsfehlerfrei aufrechthaltbar? Hinweis*: WR-Bescheid v. 1956 Abs. III d markiert hervorgehoben = beim WWA bzw. der UWB-BT einsehbar Satzung des ZwV-J ist aus dem Downloadbereichdes ZwV-J verfügbar *(Kann auf Wunsch als Anlage nachgereicht werden)
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leopold Mayer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer
Leopold Mayer
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Rechtanspruch auf Übereignung von Quellg…
An Bayerisches Landesamt für Umwelt Details
Von
Leopold Mayer
Betreff
AW: Rechtanspruch auf Übereignung von Quellgrundsstücken mit Wasserrecht? [#130739]
Datum
13. Mai 2019 07:55
An
Bayerisches Landesamt für Umwelt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Rechtanspruch auf Übereignung von Quellgrundsstücken mit Wasserrecht?“ vom 12.04.2019 (#130739) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Wollen sie die Ablehnung meiner anfrage noch begründen, oder sie zurückhalten, bis sie entweder in einer VG-Auskunftsklage oder einem Ermittlungsverfahren der StA erneut gestellt werden müsste? Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer Anfragenr: 130739 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leopold Mayer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Leopold Mayer
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Rechtanspruch auf Übereignung von Quellg…
An Bayerisches Landesamt für Umwelt Details
Von
Leopold Mayer
Betreff
AW: Rechtanspruch auf Übereignung von Quellgrundsstücken mit Wasserrecht? [#130739]
Datum
25. Mai 2019 19:37
An
Bayerisches Landesamt für Umwelt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Rechtanspruch auf Übereignung von Quellgrundsstücken mit Wasserrecht?“ vom 12.04.2019 (#130739) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 14 Tage überschritten. Sind Sie einverstanden, dass mein Wahlkreis-MdL die gleichen Fragen stellt, damit er dann bei Nichtbeantwortung auf Freistaatskosten beim VG Auskunftsklage stellen kann? Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer Anfragenr: 130739 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leopold Mayer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bayerisches Landesamt für Umwelt
Hier: Rechtanspruch auf Übereignung von Quellgrundstücken mit Wasserrecht? [#130739] Sehr geehrte Damen und Herren…
Von
Bayerisches Landesamt für Umwelt
Betreff
Hier: Rechtanspruch auf Übereignung von Quellgrundstücken mit Wasserrecht? [#130739]
Datum
28. Mai 2019 14:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren, mit dieser E-Mail erhalten Sie vom Bayer. Landesamt für Umwelt ein Schreiben, gegebenenfalls auch mit entsprechend gekennzeichneten Anlagen. Dieses Schreiben wird ausschließlich elektronisch übermittelt, Sie erhalten keinen Brief gleichen Inhaltes. Hinweis: Wenn Sie selbst nicht der angesprochene Empfänger sind, leiten Sie bitte diese E-Mail in Ihrem Haus weiter. Sollten Sie irrtümlich diese Nachricht erhalten haben, leiten Sie sie bitte mit einem kurzen Hinweis an uns zurück. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen