rechtlich / tatsächlich Ungeimpfte - Impfgegner / Impfskeptiker
Antrag nach dem UIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
1. Gibt es Datenanalysen bzw. Schätzungen, welcher Anteil von den rechtlich ungeimpften Personen i.S.d. § 2 Nr. 3 SchAusnahmV auch tatsächlich gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (Covid 19) ungeimpfte Personen sind?
(also solche, die nicht mit anderen als den in Deutschland
[nicht der EU, da beispielsweise Спутник пять im EU-Land Ungarn aber nicht in Deutschland anerkannt wird]
anerkannten Impfstoffen geimpft sind oder
solche, die ihre Impfung -aus welchen Gründen auch immer- nicht nachweisen können;
auf fragdenstaat.de sind Beispiele für tatsächlich aber nicht rechtlich gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpfte Personen ersichtlich geworden, denen Ihre Behörde geantwortet hat, sie könnten sich ja mit den in Deutschland zugelassenen Impfstoffen nachimpfen lassen)
2. Gibt es Datenanalysen bzw. Schätzungen, bei welchem Anteil der gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (Covid 19) tatsächlich ungeimpften Personen es sich um tatsächliche Impfgegner handelt?
(also Personen, die Impfungen absolut ablehnen und nicht nur Impfungen mit Stoffen, die nur eine bedingte Zulassung haben, deren Hersteller sich von jeglicher Haftung befreien ließen und die mit erheblichen Nebenwirkungen aufwarten)
Sofern es solche Datenanalysen bzw. Schätzungen gibt, bitte ich um elektronische Zusendung.
Sollten diese zwischenzeitlich veröffentlicht sein, genügt die Angabe des Links.
Sofern keine entsprechenden Datenanalysen bzw. Schätzungen vorhanden sind, genügt eine einfache Negativanzeige.
Eine Internetsuche von mir brachte lediglich die Analyse des Max-Planck-Institutes zu Tage (ein Verweis auf diese Studie erübrigt sich daher):
https://www.mpg.de/17668113/impfbereitschaft-in-europa
Hier wird jedoch nicht die in Deutschland vorgeschriebene Unterscheidung in rechtlich und tatsächlich ungeimpfte Personen und auch nicht die Unterscheidung in Impfgegner und nur hinsichtlich der in Deutschland gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (Covid 19) anerkannten Impfstoffe skeptische Personen vorgenommen.
Zudem bezieht sich die Studie nur auf ältere Menschen.
Sofern im Folgenden vom IFG und VIG gesprochen wird, sind diese m.E. nicht einschlägig und können unbeachtet gelassen werden (auf eine Anpassung der Vorlage von fragdenstaat.de habe ich insoweit verzichtet).
Einschlägig ist m.E. das UIG (siehe hierzu insbesondere § 2 Abs. 3 Nr. 3, Nr. 5 und Nr. 6 UIG).
Auslagen und Gebühren dürfen m.E. nach § 12 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 10 Abs. 2 Nr. 2, Nr. 3 und Nr. 4 UIG nicht erhoben werden.
Das Bundesministerium für Gesundheit hätte die angefragten Informationen bereits von sich aus bereitstellen müssen (§ 10 Abs. 1 UIG), zumal derzeit von der Politik und den meisten Medien erheblich auf rechtlich ungeimpfte Personen und angebliche Impfgegner eingehackt wird.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Ergebnis der Anfrage
Es ist völlig unbekannt, wie viele Personen tatsächlich gegen das Coronavirus Sars-Cov-2 ungeimpft sind.
Von den nicht geimpften Personen sind lediglich 5% auch tatsächlich Impfverweigerer.
Information nicht vorhanden
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Datum8. Dezember 2021
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11. Januar 2022
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